Was bedeutet der Mindestlohn 2019 für den Minijob? Minijobber mit Mindestlohn müssen 2019 pro Monat nur rund 49 Stunden arbeiten

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag im Oktober per Verordnung gefolgt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2019 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 48,966 Stunden (9,19 Euro x 48,966 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs…“ DGB-Mitteilung vom 27. Februar 2019 externer Link mit Arbeitszeittabelle

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=145102
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