Was bedeutet der Mindestlohn 2018 für den Minijob?

Minijobber mit Mindestlohn müssen auch 2018 pro Monat höchstens 50,90 Stunden arbeiten. Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Denn zum 1. Januar 2017 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro erhöht...“ DGB-Ratgeber vom 08.01.2018 mit Arbeitszeit-Tabelle für den Minijob für 2018 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126300
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