Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016: Wofür Frauen am 14. Oktober demonstrieren

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober „… Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit – auf diese Forderung werden morgen in den Unternehmen die Frauen aufmerksam machen. Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist ein erster Erfolg. Wie dringend unterstützende gesetzliche Regelungen gebraucht werden, macht einmal mehr der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit deutlich: Am 14. Oktober haben Männer bereits so viel verdient, wie Frauen zum Jahresende. Pünktlich zum Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit wird das Gesetz zur Lohngerechtigkeit nicht mehr kommen. Doch vor einigen Tagen hat der Koalitionsausschuss endlich grünes Licht gegeben. Die IG Metall begrüßt, dass sich die Koalition nun auf erste wichtige Eckpunkte geeinigt hat. Der Gesetzentwurf stärkt die Tarifparteien. Denn wo Betriebsräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, gibt es weniger Diskriminierung. Die Gender Pay Gap, die Lücke zwischen den Entgelten von Frauen und Männern, beträgt in Deutschland 21 Prozent. Rein rechnerisch könnten Männer bereits ab Mitte Oktober den Rest des Jahres freimachen, denn dann haben sie so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende. Auf diese Ungerechtigkeit weisen am Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit Metallerinnen und Metaller hin. In diesem Jahr fällt der Tag auf den 14. Oktober…“ Stellungnahme der IG Metall vom 13. Oktober 2016 externer Link und Beiträge weiterer Gewerkschaften:

  • DGB: Gender Pay Gap muss weg!
    „Der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit am 14. Oktober 2016 macht auch in diesem Jahr wieder auf die bestehende Diskriminierung von Frauen bei Lohn und Gehalt aufmerksam. Die Entgeltlücke, auch Gender Pay Gap genannt, beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst abhängig beschäftigter Männer und Frauen. Diese liegt in Deutschland bei 21 Prozent. Im internationalen Vergleich gehört Deutschland zu den Ländern mit einem besonders hohen Gender Pay Gap. (…) Das Statistische Bundesamt weist den Gender Pay Gap neben den 21 Prozent auch mit lediglich 7 Prozent aus. Der Grund: Im Rahmen der Erhebung des Statistischen Bundesamts werden bestimmte arbeitsmarktrelevante Faktoren aus dem Gender Pay Gap herausgerechnet. Maßgeblich sind die Faktoren Beruf und Branche, Führungs- und Qualifikationsanspruch und der Beschäftigungsumfang, insbesondere Teilzeit und geringfügige Beschäftigung. (…) Diese Analyse wird als „Bereinigung“ der Entgeltlücke bezeichnet. Bereinigt, weil strukturelle und mittelbare Benachteiligungen wie Ungleichbehandlungen beim Zugang zu Arbeitsplätzen oder Beförderungen, aber auch die ungleiche Teilung der unbezahlten häuslichen Arbeit zwischen Frauen und Männern, die eine ungleiche Verteilung von Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zwischen Männern und Frauen bedingen, schlicht und ergreifend nicht in die Berechnung herangezogen werden…“ Beitrag vom 13. Oktober 2016 bei DGB klartext 38/2016 externer Link
  • IG BAU zum Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit: Jeder Betrieb muss Interesse an Lohngerechtigkeit haben
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert alle Betriebe auf, sich für gerechtere Löhne für Frauen einzusetzen. Anlässlich des Tags der betrieblichen Entgeltgleichheit (für die Red. 14. Oktober 2016) sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux: „Selbst wirtschaftsnahe Experten geben zu, dass eine Lohnlücke existiert, die sich nicht erklären lässt. Dazu hört man von manchem männlichen Wirtschaftsvertreter nur lapidar, Frauen sei Geld wohl nicht so wichtig. Sie verkennen, dass es hier nicht nur um Geld geht, sondern vor allem um Gerechtigkeit und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Es ist traurig, dass Deutschland eine der höchsten Entgeltdifferenzen zwischen den Geschlechtern in der Europäischen Union aufweist. Deshalb begrüßen wir, dass sich Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig jetzt mit dem Entgeltgesetz durchgesetzt hat und die Lohnlücke schließt. Mehr Transparenz ist Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit.“…“ Pressemitteilung vom 13.10.2016 externer Link
  • Ab dem 14. Oktober können die Männer zu Hause bleiben …
    Der „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ fällt in diesem Jahr auf den 14. Oktober. Dieser Tag errechnet sich durch die statistische Lohnlücke beim Unterschied des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes zwischen Frauen und Männern. Diese Lücke, auch „gender pay gap“ genannt, beträgt in Deutschland 21%. Mit diesem Wert hält unser Land einen zu skandalisierenden Spitzenplatz in der europäischen Union inne…“ Pressemitteilung zum „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ des DGB Region Ruhr Mark externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=105635
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