Bundesrechnungshof: Schludriger Umgang mit Steuergeld – Kritik an Jobcentern

Der Bundesrechnungshof kritisiert Jobcenter, Fördermittel für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen nicht richtig einzusetzen. Indirekt wird den Jobcentern sogar die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Manche Unternehmen kassierten demnach doppelt Fördergelder.
Um Arbeitslosen einen Job zu vermitteln, verfügt die Bundesagentur für Arbeit über ein Sammelsurium von Rezepten. Dazu gehören zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse. Diese können Arbeitgeber erhalten, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen einstellen, der bislang von Hartz IV leben musste. Bis zu 75 Prozent vom Gehalt können die Unternehmen dabei bekommen, für maximal 24 Monate. 2014 gab die Bundesagentur für Arbeit dafür nach eigenen Angaben etwa 95 Millionen Euro aus, mehr als 9000 frühere Langzeit-Jobsucher schafften so zumindest vorübergehend den Sprung auf den Arbeitsmarkt. Doch nun hat der Bundesrechnungshof (BRH) die Förderung ungewöhnlich scharf kritisiert. Dies geht aus einer 35 Seiten starken Abschlussmitteilung des BRH an das Bundesarbeitsministerium hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt
…“ Artikel von Thomas Öchsner vom 21. Dezember 2015 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link. Siehe dazu:

  • BIAJ-Materialien: Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): Bundesrechnungshof und Süddeutsche Zeitung
    Anlässlich des Berichts der Süddeutsche Zeitung über einen unveröffentlichten Abschlussbericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV: § 16e SGB II) für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) („Schludriger Umgang mit Steuergeld – Kritik an Jobcentern“) möchten wir Sie auf einige Informationen zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) aufmerksam machen…“ Die BIAJ-Informationen vom 24. Dezember 2015 externer Link
  • Lohnkostenzuschüsse bringen nichts – für Langzeitarbeitslose
    Für Empfänger von Transferleistungen wie Hartz IV schaffen sie fast nie eine Perspektive, manchmal bekamen die Unternehmen sogar mehr Förderung, als sie an Lohn auszahlten, rügt der Bunderechnungshof. (…) Die Bundesagentur erklärte, dass Lohnkostenzuschüsse nicht vorrangig das Ziel hätten, Langzeitarbeitslose rasch in Arbeit zu bringen. »Ziel ist zunächst eine Stabilisierung oder Wiederherstellung der generellen Beschäftigungsfähigkeit, um mittelfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen«, machte ein BA-Sprecher deutlich.“ Agenturmeldung vom 22.12.2015 beim ND online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=91166
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