Info Mindestlohn: Arbeitszeit-Tabelle für den Minijob für 2016 und 2017

„…Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten…“ DGB-Themenbeitrag vom 31. Oktober 2016 externer Link mit einer Tabelle, bei welchem Stundenlohn welche monatliche Höchststundenzahl für Minijobs zulässig ist

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=106462
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