IAB: Arbeitszeitflexibilität ist primär arbeitgeberorientiert

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„… Im Ergebnis zeigt sich, dass vor allem Betriebs- und Jobmerkmale für Überstunden und für die verschiedenen Arbeitszeitmodelle bestimmend sind. Merkmale der Beschäftigten spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Insgesamt weisen die Befunde also darauf hin, dass Arbeitszeitflexibilität überwiegend arbeitgeberorientiert ist. Dies zeigt sich am deutlichsten – und wenig überraschend – bei festen Arbeitszeiten und vom Betrieb festgelegten, teilweise wechselnden Arbeitszeiten. (…) Angesichts des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Verknappung von Arbeitskräften ist anzunehmen, dass arbeitnehmerorientierte Arbeitszeitarrangements künftig an Bedeutung gewinnen werden. Betriebe stehen dabei vor der Herausforderung, flexible Arbeitszeitregelungen so zu gestalten, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen in Einklang gebracht werden. Dabei können vor allem die Sozialpartner auf der betrieblichen und tariflichen Ebene eine wichtige Rolle spielen. Die gesetzlichen Regelungen müssen generell den berechtigten Schutzinteressen der Beschäftigten Rechnung tragen. Denkbar wäre aber, den Betrieben größere Flexibilität im Einzelfall zu erlauben, wenn die Arbeitgeber auf der betrieblichen und sozialpartnerschaftlichen Ebene im Gegenzug adäquate Zugeständnisse an anderer Stelle machen. Dabei könnte es zum Beispiel um eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeitobergrenze gehen. Voraussetzung müsste jedoch sein, dass Gewerkschaften beziehungsweise Betriebsräte zustimmen – eine Orientierung an Tarifverträgen oder eine institutionalisierte betriebliche Interessenkoordination vorausgesetzt – und entsprechende Zugeständnisse vonseiten der Arbeitgeber erfolgen. In Paketlösungen könnten etwa Anpassungen von Lage und Länge der Arbeitszeit, die in jedem Fall rechtzeitig anzukündigen wären,  gekoppelt werden mit (großzügigeren) Urlaubsregelungen oder individuellen Freistellungen etwa für Weiterbildung oder Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.“ Beitrag von Enzo Weber und Ines Zapf vom 16. Februar 2018 beim IAB-Forum externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128153
nach oben