Flexibles Tagelöhnertum. Unternehmen unterlaufen häufig Regelungen zu Arbeit auf Abruf

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Es gibt viele Formen prekärer Beschäftigung in Deutschland. In der öffentlichen Debatte geht es dabei hauptsächlich um Minijobs, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit durch Werkverträge und sachgrundlose Befristungen. Weniger bekannt ist, dass bis zu 1,5 Millionen Angestellte zwar sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge haben, in denen allerdings »kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeiten« vereinbart sind. Geregelt ist diese Form der prekären Beschäftigung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). (…)  Zwar wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen. Doch davon kann auf tarifvertraglicher und betrieblicher Ebene abgewichen werden. Und natürlich können Beschäftigte »freiwillig« auf die Einhaltung der Mindestfristen verzichten. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) spricht in diesem Zusammenhang davon, »dass das in Richtung eines modernen Tagelöhnertums geht«. Für die Unternehmen bedeutet Arbeit auf Abruf beträchtliche Kostenvorteile, da sie »unproduktive« Anwesenheitszeiten mit wenig oder gar keinem Arbeitsanfall nicht mehr vergüten müssen und Personal einsparen können. Besonders verbreitet ist Arbeit auf Abruf im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Logistikbranche. (…) H&M ist sicherlich nur die Spitze des Eisbergs, doch dort sind die Verhältnisse besonders krass. Zwar unterliegt die Modekette in Nordrhein-Westfalen einem von ver.di ausgehandelten Tarifvertrag für den Einzelhandel, der für »Flex-Kräfte« eine Mindestarbeitszeit von vier Stunden pro Tag und 18 Stunden in der Woche vorsieht. Doch dies werde systematisch unterlaufen…“ Artikel von Rainer Balcerowiak vom 01.11.2017 beim ND online externer Link

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