Dauerlüge Flexibilität – Dr. Rolf Geffken zur Keule Arbeit 4.0 und zur Notwendigkeit der Vollzeitarbeit

postmodern times. Grafik der FAU MannheimAuf der Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg am 15.6.2018 zum Thema „Arbeitszeitrecht“ trat einiges Erhellendes zur Realität unserer „Arbeitszeitwelt“ zu Tage. Fakten, die nicht nur von den Protagonisten der offiziellen Debatte ignoriert werden sondern auch von denen, die meinen, an der „Gestaltung“ von Arbeit 4.0 durch eigene Beiträge mitwirken zu sollen, darunter auch die IG Metall, andere Gewerkschaften aber auch bisweilen naive und am Co-Management interessierte Betriebsräte (…) Die in dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen zur „Weiterentwicklung des Teilzeitrechts“ sind marginaler Art. Es bleibt das Phänomen einer fortschreitenden Entrechtlichung des Arbeitszeitrechts zulasten der Beschäftigten und des faktischen Stillstands des vor Jahren noch proklamierten Kampfes der Gewerkschaften um Arbeitszeitverkürzung. Vor diesem Hintergrund müssen Betriebsräte und Gewerkschaften endlich dem zum Teil von ihnen selbst forcierten Paradigmenwechsel hin zur „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit entgegentreten. Teilzeit ohne vollen Lohnausgleich sowie Arbeitszeitflexiblisierung in Gestalt von Arbeitszeitkonten entrechtlicht die Arbeitsbeziehungen und erhöht und entgrenzt nur die Verfügungsgewalt der Unternehmer über die „Ware Arbeitskraft“. Der Kampf um die Rückkehr zur Vollzeit und zu einem berechenbar begrenzten Arbeitstag und einer entsprechenden Arbeitswoche muß wieder aufgenommen werden. Alles andere bedeutet vor dem Hintergrund der unüberhörbaren Drohungen der Arbeitgeber mit ihrem Projekt „Arbeit 4.0“ einen weiteren – diese Mal kaum umkehrbaren – Abbau von Arbeitsrechten. Dabei kann und darf es nicht um ein bloßes „Zurück“ zum Arbeitszeitgesetz von 1994 gehen. Nur all zu schnell haben die Gewerkschaften dies vergessen: Mit dem Arbeitszeitgesetz des Kanzlers Helmut Kohl wurden die 60-Stunden-Woche (bei einem Zeitausgleich innerhalb von 6 Monaten) und damit auch die Arbeitszeitkonten eingeführt. Es kann also nicht darum gehen, das Arbeitszeitgesetz zu „verteidigen“ sondern darum zurückzukehren zu dem in den 1980er Jahren aufgenommenen Kampf um die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Forderung muß daher lauten: ZURÜCK ZUR VOLLZEITARBEIT UND ZUM KAMPF UM MASSIVE ARBEITSZEIT-VERKÜRZUNGEN BEI VOLLEM LOHNAUSGLEICH !“ Beitrag von Dr. Rolf Geffken vom 20. Juni 2018 bei Rat & Tat externer Link

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