Ratgeber: Bildungsurlaub. Fünf Tage bezahlte Lernzeit im Jahr

Ob Computerworkshop oder Sprachkurs: Wer sich weiterbilden und etwas für sich oder seine Karriere tun möchte, kann dafür Sonderurlaub beantragen – was viele Arbeitnehmer nicht wissen. Unser Ratgeber „Bildungsurlaub“ gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf der bezahlten Lernzeit...“ Info der IG Metall vom 13.08.2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=85257
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