Arbeitsrecht 1, 2, 3 – vom Elend der Rechtsschulungen für Betriebsräte

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze im Betrieb eingehalten werden. Gesetzeskontrolle kann nur ausüben, wer das Gesetz kennt. Doch Betriebsräte haben nicht nur Kontrollrechte sondern auch Beteiligungsrechte. In zahlreichen Angelegenheiten des Personalmanagements muss die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden. Geschieht dieses nicht, so bleibt der Arbeitnehmervertretung meist nur der Weg zum Arbeitsgericht. Eine kollektive Durchsetzung von Interessen, etwa durch Arbeitsniederlegung, ist den Betriebsräten grundsätzlich verwehrt. Viele haben vergessen, dass die Rechte der Betriebsräte eingerahmt sind durch spezielle Pflichten und Verbote…“ Grundsatz-Papier zum Thema „Betriebsratsschulungen & Arbeitsrecht“ von Rolf Geffken . Aus dem Text:

„… Seit langem befindet sich die gewerkschaftliche Bildungsarbeit wieder in einer tiefen Krise. Kaum noch jemand redet heute vom „Erfahrungsansatz“. Durchgängige Konzepte gibt es nicht. Im Bereich der Rechtsschulungen findet man längst keine ideologiekritischen Ansätze mehr. Weniger denn je verstehen sich Rechtschulungen als Teil der Gewerkschaftsarbeit. Es wird Fachwissen durch Experten vermittelt. Es geschieht also das, was es schon einmal vor den 1970er Jahren gab. Allerdings auf „kleiner Flamme“. Zahlreiche Gewerkschaftsschulen wurden inzwischen geschlossen. Das Honorar für Referenten wurde kontinuierlich gesenkt. Auf vielen Seminaren treffen die Betriebsräte inzwischen auf Jurastudenten und andere interessierte junge Juristen. Diese sind zwar motiviert und oft auch engagiert. Aber es fehlt ihnen jegliche betriebliche und jegliche forensische Erfahrung, von einer wissenschaftlichen Durchdringung des Stoffes einmal ganz zu schweigen. Dies wiederum hat zu einer Art schleichender „Privatisierung“ der Rechtsschulungen geführt. (… ) Mit dem Vormarsch der privaten Veranstalter griff die Entpolitisierung der Bildungsarbeit für Betriebsräte immer mehr um sich. Wie selbstverständlich jonglieren Betriebsräte inzwischen selbst mit solchen Begriffen wie „Arbeitsrecht 1“, „Arbeitsrecht 2“ oder „Betriebsverfassung 1“usw. usf. Manche Betriebsräte glauben allen Ernstes, dass sich hinter diesen Begriffen irgendeine Art von „Kenntnisniveau“verbirgt, das – ähnlich wie beim Schulbesuch – ein fachlich erstrebenswertes Ziel sei. (…) Die Gewerkschaften haben damit einen großen Teil der Betriebsratsarbeit aufgegeben. Sie agieren allenfalls noch als Dienstleister für Betriebsräte, betrachten die Betriebsratsarbeit aber nicht mehr als integralen Bestandteil gewerkschaftlicher Arbeit und Identität. Gewissermaßen durch die Hintertür ist damit das erreicht worden, was das eingangs beschriebene Ziel der Adenauer-Regierung war: Die Trennung der Betriebsratsarbeit von der allgemeinen politischen Arbeit der Gewerkschaften und die Entpolitisierung der Betriebsratsarbeit selbst. (…) Es gibt keinen Zweifel: S e l b s t das angebliche „Expertenwissen“ist bei privaten wie gewerkschaftlichen Veranstaltern nicht gefragt. Gefragt sind offensichtlich unpolitische Anpassung und Mittelmass. Betriebsräte aber haben besseres verdient…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=32130
nach oben