Sollen Kinder aus sog. Hartz IV Familien keine weiterführende Schulen besuchen?

„Derzeit werden wieder Schüler vom Jobcenter vorgeladen, die gerade 15 Jahre alt geworden sind. Die betroffenen Kinder werden aufgefordert, sich eine Arbeitsstelle bzw. Berufsausbildungsstätte zu suchen, obwohl sie weiterhin die Schule besuchen wollen. Augenscheinlich wollen einige Behörden nicht, dass auch Kinder aus sog. Hartz IV Familien das Abitur abschließen. Es klingt verrückt. Schüler, die das 15. Lebensjahr absolviert haben, sollen sanktioniert werden, weil sie weiterhin das Gymnasium besuchen wollen. Tausenden Kindern werden derzeit Vorladungen geschickt, in denen sog. Rechtsfolgebelehrungen enthalten sind. In diesen wird aufgefordert, sich um eine Stellensuche zu bemühen. Weiterhin wird zu einem Gespräch vorgeladen. Andernfalls wollen die Jobcenter-Mitarbeiter Kinder mit Leistungskürzungen bestrafen. (…) Angelika W. Ist die Mutter eines betroffenen Kindes: „Unsere Tochter ist gerade erst 15 Jahre und will weiterhin ins Gymnasium gehen. Doch das Jobcenter akzeptiert die Schulbescheinigung nicht. Vielmehr soll sich unsere Tochter auf Stellensuche gehen!“ (…) Doch die Behörde bleibt hart. Kommt die Schülerin nicht zum Termin, wird sanktioniert. „Das kann doch nicht wahr sein, Eltern dürfen richtigerweise auch nicht ihre Unterhaltspflichtigen Zahlen einstellen, nur weil ihnen etwas nicht passt. Im Antwortschreiben des Jobcenter hieß es, dass die Schüler seit ihrem 15. Geburtstag „Kunden“ der Behörde seien und auch so behandelt würden…“ Bericht vom 15. Juli 2016 bei gegen-hartz.de externer Link

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