Warnstreiks dürfen länger dauern

schleusen streik verdiRechtliche Hindernisse stehen neuen Streikformen kaum im Wege: Auch zu Beginn von Tarifverhandlungen dürfen Gewerkschaften zu längeren Arbeitsniederlegungen aufrufen. Zum Arsenal der gewerkschaftlichen Arbeitskampfmittel gehören traditionell kurze Warnstreiks und unbefristete Erzwingungsstreiks, zu denen es nach einer Urabstimmung kommt. Mit dem 24-Stunden-Streik wurde bei der diesjährigen Tarifrunde in der Metallindustrie zum ersten Mal eine Zwischenform erprobt. Stefan Greiner hat für das HSI der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, wie solche neuartigen Eskalationsstufen juristisch zu bewerten sind. Der Rechtswissenschaftler von der Universität Bonn kommt zu dem Ergebnis, dass „eine Intensivierung der verhandlungsbegleitenden Streikpraxis aus Perspektive des staatlichen Arbeitskampfrechts keinen durchgreifenden Bedenken unterliegt“. Die Weiterentwicklung von gewerkschaftlichen Kampftaktiken füge sich nahtlos in die Entwicklung der Rechtsprechung…“ Böckler Impuls Ausgabe 04/2018 externer Link

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