Kein Beweis: Vermeintlicher Low-Performer behält Job

Kündigungs“schutz“Wer am Arbeitsplatz Fehler macht oder hinter dem erwarteten Pensum zurück bleibt, ist nicht gleich ein Low-Performer. Einen schlechten Tag hat schließlich jeder einmal. Auf das Arbeitsverhältnis hat das keine Auswirkungen – sofern es nicht zur Regel wird. Den Beweis für eine Low Performance muss der Arbeitgeber liefern. ArbG Siegburg, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 3 Ca 1305/17 (nicht rechtskräftig) (…) Der Arbeitgeber habe weder die Leistungen des Kfz-Mechanikers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dargelegt. So habe das Gericht nicht erkennen können, ob der Beschäftigte seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt habe. Der Arbeitnehmer sei gehalten, das zu tun, was er könne und zwar so gut er es könne. Zur gerichtlichen Überprüfung müsse jedoch der Arbeitgeber seinerseits dem Gericht durch seinen Vortrag ermöglichen, festzustellen, ob bei dem Arbeitnehmer eine die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitende Arbeitsleistung vorliege. Zudem habe er weitere Umstände vorzutragen, dass und weshalb darin eine vorwerfbare Pflichtverletzung zu sehen sei. ArbG Siegburg, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 3 Ca 1305/17 (nicht rechtskräftig) (…) Die Minderleistung (Low Performance) eines Beschäftigten kann zu dessen Kündigung führen, sofern eine Abmahnung vorausgegangen ist und der Arbeitgeber im Prozess eine Referenzgröße vorträgt…“ Beitrag vom 21.11.2017 bei WEKA externer Link – ausschlaggebend für die Kündigung wg. Minderleistung ist eine Referenzgröße. Also: Wenn ihr so tut, als würdet ihr uns bezahlen, müssen wir ALLE so tun, als würden wir arbeiten!

  • Darin: „… Beabsichtigt Ihr Arbeitgeber, einem Kollegen wegen Low Performance zu kündigen, so haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat die Aufgabe, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Minderleistung erfüllt sind. Mit dieser Checkliste externer Link können Sie die Wirksamkeit einer Kündigung eines „Low-Performers“ prüfen.“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124466
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