Gekündigt wegen Pfandbons: Was wurde eigentlich aus Kassiererin Emmely?

Von der Berliner Verkäuferin zur Jeanne d’Arc aller Lohnknechte: Ihre Kündigung wegen zweier Pfandbons veränderte das Leben von Barbara „Emmely“ Emme. Was brachte ihr Kampf vor Gericht für andere Arbeitnehmer? Artikel von Alexander Demling auf Spiegel-Online vom 28.08.2014 externer Link

Aus dem Text: „(…) Mit der Aufhebung des Urteils im Juni 2010 verrückte das BAG die bisherigen Maßstäbe bei Bagatellkündigungen: Bislang galt der Grundsatz „Wer klaut, fliegt“. Nun entschieden Deutschlands oberste Arbeitsrichter, ein Verstoß müsse mit dem „Kapital an Vertrauen“ abgewogen werden, das eine Beschäftigte wie Emme über Jahrzehnte erworben habe. „Absolute Kündigungsgründe gibt es nicht – selbst wenn eine Straftat vorliegt“, sagte der Vorsitzende BAG-Richter Burkhard Kreft später: „Zeit, dass das mal klargestellt wurde.“  (…) Allerdings hätten sich viele Arbeitgeber auf das „Emmely-Urteil“ eingestellt: Um nachzuweisen, dass das Vertrauen schon vor dem konkreten Kündigungsanlass erodiert ist, führten diese Unternehmen neben der Personalakte „Parallelakten“, sagt Ver.di-Jurist Götz. „Darin speichern sie jahrealte Abmahnungen, die längst aus der Personalakte hätten entfernt werden müssen.“ Dass Arbeitgeber seit „Emmely“ ein längeres Gedächtnis bekommen haben, bestätigt auch Anwalt Kursawe. Abmahnungen würden fast nur noch als Reaktion auf eine entsprechende Entfernungsklage des Arbeitnehmers aus seiner Personalakte gestrichen. „Überhaupt wird heute schneller abgemahnt als in der Prä-Emmely-Zeit“, sagt der Anwalt. Schließlich muss vielleicht mal nachgewiesen werden, dass dem Angestellten schon vorher nicht recht zu trauen war…“

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