Ratgeber Pausenzeiten: Diese Rechte haben Beschäftigte

ver.di-Aktionswoche "Pause": Pause machen. Durchatmen.„Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen? Ist der Gang zur Toilette auch Pausenzeit?“ Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender vom DGB Rechtsschutz beantwortet bei der IG Metall am 16. August 2019 die wichtigsten Fragen externer Linkrund um das Thema Pausenzeiten – und erklärt, was Beschäftigte beachten müssen. (…) Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist – mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. (…) Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen gewährt werden: mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepausen gelten nur Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. (…) Im arbeitsrechtlichen Sinne liegt dann eine Pause vor, wenn der Arbeitnehmer vollständig von seinen Arbeitspflichten freigestellt ist, also auch keine Arbeitsbereitschaft vorliegt. Er kann den Arbeitsplatz und auch den Betrieb verlassen sofern hiergegen keine entgegenstehenden wirksamen Pausenregelungen bestehen…“

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