Crowdwork erfordert zusätzliche Regeln

„Das Internet verändert für viele die Arbeit und die Entlohnung. Rechtlich muss hier noch einiges verbessert werden. (…) Die Plattformökonomie führt zu neuen Geschäftsmodellen, die alte Strukturen teils zerstören – wie im Personentransport durch Uber oder durch Crowdwork. (…) Das Geschäftsmodell der Plattformen basiert darauf, dass die Beschäftigten angeblich Selbstständige sind. So vermeiden sie als „Arbeitgeber“ Arbeitnehmerschutzrechte, Sozialversicherung und Haftungsrisiken. Dabei ist der Verdienst für die meisten CW gering. Der Trend zu Selbstständigen führt generell zu enormen Verwerfungen. (…) Einige Plattformen erkennen teilweise ihre Beschäftigten als Arbeitnehmer an, wie Instacart in den USA. Dort ist der Streit um Status und Rechte weiter als in Europa. (…) Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Heute wird definiert, wie das Beschäftigungsverhältnis der Zukunft aussieht. Der Arbeitnehmerbegriff muss auch durch die Rechtsprechung erweitert werden…“ Gastbeitrag von Thomas Klebe, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht, vom 19. Mai 2016 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link. Um sich mit anderen Crowdworkern zu vernetzten und auszutauschen siehe „Mach mit: Crowdarbeit kann besser werden!“ bei FairCrowdWork Watch externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98495
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