Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Gefahr von finanziellen Einbußen

„Alle Aufhebungsverträge sollten ab sofort nicht mehr mit der üblichen unwiderruflichen Freistellung abgeschlossen werden! Diese Zeiten der unwiderruflichen Freistellung werden aufgrund einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nicht mehr berücksichtigt, was zu Einbußen von mehreren hundert EURO führen kann.“ Hinweis der  Kanzlei Bell & Windirsch vom 28. September 2016

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=105161
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