Werkverträge: Weitreichender Rechtsstreit bei Bertelsmann

Die verbreitete Praxis in vielen Unternehmen, eigene Tarifangestellte durch geringer entlohnte Werkvertragskräfte zu ersetzen, könnte durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm am kommenden Mittwoch zu einem Rechtsstreit bei dem Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann erheblich erschwert werden…“ Artikel von Harald Schumacher in der Wirtschaftswoche online vom 20.07.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Dieser Fall könnte der Auslöser dafür werden, dass die Rechtsprechung bei Werkverträgen die Zügel anzieht“, sagte der Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Hamann von der Uni Duisburg-Essen, einer der führenden deutschen Werkvertragsspezialisten. In dem Fall geht es um einen Angestellten der Düsseldorfer Reinigungsfirma Klüh, der bei der Bertelsmann-Dienstleistungstochter Arvato Systems per Werkvertrag als Hausmeister eingesetzt war. Der Betroffene hatte in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Bielefeld gegen Bertelsmann gewonnen, weil die Richter seine Tätigkeit bei der Konzerntochter als Scheinwerkvertrag gewertet und ihn damit zu einem vollwertigen Mitglied der Arvato-Stammbelegschaft erklärt hatte…“  Siehe dazu auch:

  • Landesarbeitsgericht Hamm: Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmerüberlassung
    „Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat heute den Rechtsstreit 3 Sa 1749/12 (Arbeitsgericht Bielefeld 6 Ca 1016/12) entschieden, über den in der Presse bereits zuvor berichtet worden ist…“ Pressemitteilung des LAG Hamm vom 24.07.2013 (LAG Hamm 3 Sa 1749/12) externer Link. Aus dem Text: „… Mit Urteil vom 05.12.2012 hat das Arbeitsgericht Bielefeld der Klage stattgegeben und festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten seit dem 05.08.2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die vor dem Landesarbeitsgericht ohne Erfolg blieb. (…) Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, weil der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung hat und lediglich eine Einzelfallentscheidung darstellt.“
  • Verfahren & Verhandlung zu Scheinwerkverträgen
    „…da am 24.07.2013 eine Verhandlung zu Scheinwerkverträgen bei der Firma Arvato (Bertelsmann) stattfindet, möchten wir Sie hiermit um Solidarität für den Kläger Stefan B. bitten. Dieser hat das Verfahren in 1. Instanz bereits gewonnen. Da dem schwer kranken Vater zweier Kinder dennoch jegliche Hilfen durch die DRV, Krankenkasse, Betriebsrat, Gewerkschaft IG BAU, Zoll, Staatsanwaltschaft, und, und, und verweigert worden ist, muss hier die Öffentlichkeit als Helfer einschreiten und den Druck auf die Gerichte erhöhen! Aus diesem Grund möchten wir hiermit alle Personen, besonders diejenigen aus dem Ruhrgebiet, darum bitten, am Mittwoch den 24.07.2013 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm als Prozessbeobachter zu erscheinen. (…)  Betroffen sind wieder einmal zwei schon seit längerer Zeit bekannte Unternehmen. Zum einen geht es erneut um Arvato, eine Bertelmann-Tochter die den kompletten Logistikbereich der IG Metall übernommen hat. Dort werden z.B. die T-Shirts der IG Metall Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ von Leiharbeitern verpackt und versendet. Zum anderen geht es erneut um die Firma Klüh, wegen welcher bereits auf dem Betriebsgelände des Daimler Werkes Untertürkheim Razzien stattgefunden haben. Die Firma Klüh steht deshalb mehr oder weniger als Serientäter besonders im Fokus. (…)  Dieses Verfahren birgt tatsächlich eine derartige Sprengkraft, dass sich im Bereich der Werkverträge sofort ALLES verändern könnte! Verhandlung – 3Sa 1749/12: 24.07.2013 – 09.00Uhr – LAG Hamm – Marker Allee 94 – 59071 Hamm – EG Saal 2Meldung auf der Seite der Initiative LeakLeiharbeit vom 23.07.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=40791
nach oben