Längst kein Randphänomen mehr: Werkverträge – von der Ausnahme zur Regel

Innerhalb des deutschen Industriesektors ist eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Arbeitnehmern entstanden. Die einen haben gute Arbeitsbedingungen, bei der Beschäftigung der anderen gelten fast keine Mindeststandards. Sie arbeiten länger, verdienen weniger und haben viel weniger Rechte…“ IG Metall-Meldung vom 18.11.2013 externer Link

Aus dem Text: „… Das bedeutet für die gesamte Branche der Metall- und Elektroindustrie und die unmittelbar an die Wertschöpfungskette angrenzenden Branchen: Fast ein Drittel der Beschäftigten arbeiten in Leiharbeit und Werkverträgen. (…) Nicht nur in der Produktion sind die Arbeitsbedingungen für Werkvertragsarbeitnehmer  schlecht. Auch für Ingenieure und hochqualifizierte Spezialisten liegen die Entgelte bis zu 30 Prozent unter dem Niveau der Stammbelegschaften. An sie werden zudem außerordentlich hohe Flexibilitätsanforderungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Arbeitsinhalte und Arbeitsplatzwechsel gestellt. (…) Vom Gesetzgeber fordert die IG Metall eine Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes wonach Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch bei Werksvertragseinsatz gelten müssen. Überdies ist eine bessere Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit erforderlich um die Rechtsfolgen von Schein-Werkverträgen präzisieren zu können.“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48607
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