Der Unterbietungswettbewerb im Werkvertragsrecht

IG Metall: Schluss mit Mehrklassengesellschaft im Betrieb„Die Aufträge für Werkvertragsunternehmen werden oft zu unrealistisch niedrigen Preisen vergeben. Die Auftragnehmer und Subunternehmer kalkulieren ihre Angebote sehr knapp und ohne Aufschlag für Risiken, sodass kaum Gewinne ausgewiesen werden können. Vielmehr machen die Werkunternehmer Verluste und erhalten selbst nicht einmal den vereinbarten knapp berechneten Werklohn. Die Verluste müssen dann die Beschäftigten der Werkunternehmen ausgleichen. Sie bekommen im Endeffekt häufig noch nicht einmal den Mindestlohn, ihre Vergütungen werden gekürzt oder sehr verspätet ausbezahlt…“ Artikel von Nadia Kluge vom 5. April 2016 bei der DGB-Gegenblende externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96164
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