Bundesverfassungsgericht: „Kettenbefristung“ bleibt verboten

Frist oder stirbArbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht mehrmals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Verbot bestätigt, das zuletzt lasch ausgelegt wurde. (…) Die Verfassungsrichter haben zwar nur das Gesetz bestätigt. Faktisch wird sich aber nach diesem Beschluss allerhand auf dem Arbeitsmarkt bewegen. Denn viele Arbeitnehmer, die derzeit befristet arbeiten, können überprüfen lassen, ob sie nicht eigentlich Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.“ Beitrag von Gigi Deppe vom 13.06.2018 bei tagesschau.de externer Link – siehe auch das Urteil und erste Kommentare:

  • DGB: Gerichtsurteil gibt klare Hinweise für die Reform des Befristungsrechts
    Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung zum Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen gefällt. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Grundstein für die kommende Reform des Befristungsrechts gelegt. Es ist erfreulich, dass eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn zuvor keine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bestand. Gerichte sollen zwar in wenigen Ausnahmefällen davon abweichen können. Aber dem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Modell, wonach trotz des klaren Anschlussverbotes im Gesetz mit Abstand von drei Jahren immer wieder eine sachgrundlose Befristung möglich sein sollte, hat das Verfassungsgericht eine Absage erteilt. Erfreulich ist auch die Klarstellung, dass der Staat zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten verpflichtet ist, Kettenbefristungen zu verhindern und die unbefristete Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform zu schützen. Das ist ein klarer Hinweis an den Gesetzgeber für die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen des Befristungsrechts.“…“ Pressemitteilung vom 13.06.2018 externer Link
  • EILMELDUNG! Nachtrag zum Video „Befristete Arbeitsverhältnisse“ vom 27.12.2017 (Betriebsräte-TV)
    Zur aktuellen Entscheidung des BVerfG in Sachen Vorbeschäftigungsverbot in der sachgrundlosen Befristung. Kleine Korrektur: die Entscheidung aus Karlsruhe ist vom 06.06.2018 und nicht, wie im Video gesagt, vom 13.06.2018. Da ist nur die Pressemitteilung erschienen.“ Video vom Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walter vom 13.06.2018 bei youtube externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133455
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