Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer

Dossier

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung externer Link . Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung (…) Es zeigt sich: – Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht. (…) Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. August 2017 externer Link zur Studie von Yvonne Lott – die Redaktion kein ein Lied davon singen… Siehe dazu mehr unter den verschiedensten Aspekten:

  • Grenzenlose Arbeit: Wenn Homeoffice und Flexibilität zu Burnout führen New
    „… Neue Arbeitsmodelle wie „New Work“ können „für Beschäftigte mit Vorteilen verbunden sein. Doch die Übertragung von Planungs-, Entscheidungs- und Kontrollaufgaben sowie weitreichender Ergebnisverantwortung hat im Regelfall auch psychische Arbeitsbelastung zur Folge“, erläutert Moriz-Boje Tiedemann, politischer Sekretär beim Vorstand der IG Metall. (…) Negative Folgen dieser Personalführung spitzen sich dabei zu: Bei „digitalisierter, orts- und zeitflexibler Arbeit sind potenziell gesundheitsbeeinträchtigende Stressoren“ wie Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, Überstunden oder fehlende Pausen deutlich weiter verbreitet, so der Gewerkschafter. Die Folgen arbeitsbedingter Stressbelastungen können für die Betroffenen gravierend sein. Burn-out, Depressionen gehen teils mit Berufsunfähigkeit einher. „Zum anderen zieht das Erkrankungsgeschehen bekanntlich reduzierbare volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe nach sich“, betont Tiedemann. (…) Eigenverantwortung der Beschäftigten bedeutet dabei oft auch, dass Teams oder Projekte mit zu wenig Personal ausgestattet sind. Die Personalplanung der Manager kritisieren Krankenkassen. (…) Die Bundesregierung hat Initiativen zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung gestartet. Damit sollen Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) verbessert werden. „Die Ausrichtung der aufgelegten BGF-Projekte selbst ist hingegen durchaus problematisch“, so Tiedemann. „Sie zielt nach wie vor oft einseitig auf individuelle Verhaltensprävention: Kurse zu Themen wie Stressbewältigung sollen gesundheitsförderliche Verhaltensänderungen anstoßen“. Die arbeitsbedingten Ursachen des zunehmenden Stresses am Arbeitsplatz werden kaum thematisiert: „Für Arbeitgeber ist dies ein bequemer Weg, um nach außen und nach innen Aktivität zu signalisieren, ohne ernsthafte Aufwände zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu betreiben“, kritisiert der IG Metaller. (…) Erfolgreich können die gesetzlichen Schutz-Vorgaben nur sein, „wenn ihre Einhaltung konsequent durch die Aufsicht durchgesetzt werden kann“, ergänzt Gewerkschafter Tiedemann. Hierzu braucht es mehr Personal in den zuständigen Landesbehörden. Aber auch die Vorgaben, wie psychische Belastungen zu analysieren sind, müssen klarer formuliert werden. Dafür zuständig ist der neu gegründete staatliche Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA), dem auch Unternehmens- und Gewerkschaftsvertreter angehören. Dieser definiert Anforderungen, die dann mit einem „aufwendigen Weg der Rechtsanordnung durchgesetzt werden“ kritisiert der IG Metaller: „Lösen könnte dieses Problem eine eigenständige Anti-Stress-Verordnung“, die von der IG Metall schon vor Jahren vorgeschlagen wurde.“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 6. Februar 2024 bei Telepolis externer Link

  • Unternehmen provozieren Kündigungen: Die Wahrheit hinter der Return-to-Office-Pflicht
    Um Mitarbeiter diskret wegzuekeln, üben Unternehmen mit der Präsenzpflicht nach der Pandemie Druck aus, sagen Experten. Keine Abfindung zahlen, keinen Kündigungsgrund liefern, keinen Finger rühren: Arbeitgeber sind personalpolitisch fein raus, wenn unliebsame Mitarbeiter freiwillig das Unternehmen verlassen. Arbeitsplatzforscher und Karriereexperte Dan Schawbel sieht darin aktuell ein Problem. Die mit der „Rückkehr ins Büro“ verbundene Präsenzpflicht soll seines Erachtens bei einigen Firmen dazu dienen, Mitarbeiter bewusst zur Kündigung zu bewegen, um selbst Umstrukturierungen vornehmen zu können. Unter der Tarnkappe der Rückkehr zur Normalität sollen unerwünschte Arbeitnehmer somit systematisch und kostengünstig „weggeekelt“ werden. (…) Aktuelle Beispiele aus den USA zeigen etwa, dass Großunternehmen eine RTO-Pflicht durchsetzen, damit Beschäftigte wieder vor Ort arbeiten. Amazon gehört dazu: Mindestens drei Tage wöchentlich sollen sich die Arbeitnehmer in den Büros einfinden. Kontrollen und Sanktionen können zur Kündigung führen. Wer diesen Aufforderungen nicht folgen wird, wird letztlich freiwillig gehen. Denn Flexibilität und Entscheidungsfreiheit bei der Arbeitsplanung ist vielen Beschäftigten wichtig.
    Kann mein Arbeitgeber mich zurück ins Büro zwingen?
    Experte Schawbel spricht von „verdeckten Entlassungen“. Aber wie sieht es hierzulande aus? Markus Merkle vom Unternehmen Flexopus, das Softwarelösungen für hybride Teams anbietet, bewertet die Lage auf Basis eigener Kundendaten: Zwar kehrten immer mehr Beschäftigte ins Büro zurück, aber er schließe aus, dass alles wieder so wird, wie es vor der Pandemie war. Der liebste Tag für die Arbeit im Homeoffice, so zeigen die Buchungsdaten, sei übrigens der Freitag. Ob Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro müssen, hängt in Deutschland von den individuellen vertraglichen Regelungen ab. An diese sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gebunden. Bei der Streitfrage, ob der Chef seine Beschäftigten zurück ins Büro ordern kann, kommt es deshalb ganz auf die Festlegungen im eigenen Vertrag an. (…) Ob Umstrukturierung, leistungsschwache Mitarbeiter oder teure Arbeitnehmer, die eigentlich über dem Budget liegen: Es gibt verschiedene Motive, weshalb Unternehmen versuchen, Beschäftigte loszuwerden. Aufgrund des Schutzes für Arbeitnehmer ist eine Entlassung aber nicht immer einfach und oftmals auch teuer. Einen Aufhebungsvertrag werden Betroffene nicht zwangsläufig unterschreiben. Also wird in die Trickkiste gegriffen…“ Beitrag vom 15. September 2023 der Arbeits-ABC Redaktion externer Link
  • Homeoffice bleibt. Für einige. Und damit auch die mindestens dreifache Polarisierung der Heimarbeit 
    „… Das quantitative Niveau von Homeoffice hat sich nun offensichtlich eingependelt zwischen 22 bis 25 Prozent und liegt damit doppelt so hoch wie vor der Pandemie. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Anteilswerte nicht mehr zurückbilden werden auf das Niveau in der Vor-Corona-Zeit. Zugleich hat die Heimarbeitsintensität abgenommen, wir sprechen im Regelfall von Beschäftigten, die einen, manchmal auch zwei oder drei Arbeitstage im heimischen Office verbringen, das war mal pandemiebedingt mehr. Man kann sicher sagen, dass ein Teil der Beschäftigten durch die für sie positiven Erfahrungen mit der eigenen Heimarbeit darauf auch unter „Normalitätsbedingungen“ nicht mehr verzichten wollen und der eine oder andere wird auch seine Arbeitgeberauswahl davon abhängig machen, ob überhaupt und wenn ja, wie weit man ihm hier entgegenkommt. Für Millionen andere Beschäftigte wird sich hingegen überhaupt nichts verändern, sie werden Präsenz zeigen müssen.“ Das Fazit der umfangreichen Analyse vom 15. Juli 2023 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Gesundheitsschutz: Präsentismus ist im Homeoffice weit verbreitet
    Viele Beschäftigte arbeiten, obwohl sie krank sind. Dieser so genannte »Präsentismus« ist vor allem im Homeoffice weit verbreitet. So das Ergebnis einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) von 2022. Woran liegt das? Die fünf Top-Gründe für Präsentismus und was Betriebsräte dagegen tun können, haben wir Euch zusammengestellt. Etwa ein Viertel der Beschäftigten arbeitet häufig oder sehr häufig trotz Krankheit die volle Schicht beziehungsweise den vollen Arbeitstag. Über die Hälfte zeigt zumindest manchmal Präsentismusverhalten. Ermöglicht wird dies u. a. durch die Einnahme von Medikamenten. So das Ergebnis einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) von 2022. Besonders auffällig: Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sind häufiger betroffen als Arbeitende im Betrieb. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist ein erhöhtes Schuldgefühl bei den Betroffenen…“ Meldung vom 27. Februar 2023 beim Bund-Verlag externer Link
  • Zu kalt – arbeite doch zuhaus! Homeoffice als Kostensenkungsstrategie der Konzerne 
    Während viele abhängig Beschäftigte das Arbeiten zuhause mit Hoffnungen verbinden, zeigt der nahende Winter, welche Strategien Unternehmen mit dem mobilen Arbeiten verbinden: Die steigenden Energiekosten sollen auf die Beschäftigten verlagert werden. „Metallunternehmen wollen Energiekosten auf Beschäftigte abwälzen“ titelt DER SPIEGEL und meldet: „Die Arbeitgeber der Metallindustrie haben einen brisanten Energiesparplan für den Winter entwickelt: Sie wollen Beschäftigte ins Homeoffice schicken. So verbrauchen die Firmen weniger Gas“ (…) Sparen per mobiler Arbeit ist der aktuelle Kostensenkungsschlager der Unternehmen – zunehmend wird mit „Desk-Sharing“-Konzepten gearbeitet. Gerne verbunden mit Sachzwang-Argumenten: „Automatisierung, Big Data und künstliche Intelligenz haben eine rasante Entwicklungsgeschwindigkeit“, gibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Linie vor (…) In der Praxis geht es den Unternehmen also um Kostensenkungen bei Büroräumen und bessere Verfügbarkeit über die Arbeitskraft. Die Verlagerung der Verantwortung auf Beschäftigte zeigt sich auch bei Fragen der Qualifizierung (…) Gewerkschaftliche Strategien, mit Tarifverträgen gegen diese Unternehmensplanungen vorzugehen, bleiben aus…“ Artikel von Marcus Schwarzbach vom Oktober 2022 – wir danken!
  • ver.di legt „Handbuch Homeoffice“ vor: Positive Potenziale der Digitalisierung müssen bei den Beschäftigten ankommen 
    „Mit dem heute (29.9.22) veröffentlichten „Handbuch Homeoffice – Perspektiven, Daten, Ansätze für die Gestaltung des Neuen Normal“ leistet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen wichtigen Beitrag in der Debatte um die Gestaltung von Homeoffice im Sinne Guter Arbeit. „Es wird nicht die eine Variante Homeoffice geben, die für alle Beschäftigten mit ihren unterschiedlichen Bedarfen und Rahmenbedingungen passend ist“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Wichtig ist, die zentralen Herausforderungen, Anforderungen und Perspektiven zu kennen, die bei Aushandlungsprozessen berücksichtigt werden müssen.“ Das 132 Seiten umfassende „Handbuch Homeoffice“ bereite wichtige Gestaltungsfelder aus Gewerkschaftssicht auf, stelle wissenschaftliche Daten zur Verfügung und beleuchte die Thematik aus Sicht des Arbeitsrechts, des Datenschutzes und des Gesundheitsschutzes. „Die positiven Potenziale der Digitalisierung, die durch die Corona-Pandemie einen Schub bekommen hat, müssen auch bei den Beschäftigten ankommen – dazu gehören mehr Gestaltungsspielräume und mehr Souveränität bezogen auf Arbeitsort und Arbeitszeiten“, so Schmitz weiter. „Diese Ressourcen brauchen gute Leitplanken, um die Beschäftigten vor den Risiken zu schützen. Eine unserer gewerkschaftlichen Kernaufgaben ist und bleibt der nachhaltige Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten.“ Zudem gelte es, den betrieblichen Arbeitsplatz auch als Raum für Kommunikation, Austausch und Mitbestimmung zu erhalten und zugleich mehr Ortssouveränität zu ermöglichen. Die im „Handbuch Homeoffice“ aufbereiteten Daten einer Repräsentativbefragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit 2020 und 2021 für den Dienstleistungssektor zeigen unter anderem, dass kollektive Vereinbarungen ein wirksames Mittel sind, um den beim Homeoffice auftretenden Gefahren wie zum Beispiel ständigen Erreichbarkeitserwartungen entgegen zu wirken…“ ver.di-Pressemitteilung vom 29. September 2022 externer Link – das „Handbuch Homeoffice“ steht als kostenloser Download externer Link und als Druckausgabe zur Verfügung
  • [hohe Energiekosten] Homeoffice als Sparmodell für Arbeitgeber? 
    „Die Gesellschaft ist insgesamt davon überrascht wurden, wie viel im Homeoffice möglich ist und wie gut es möglich ist. Werden sich Arbeitgeber aber vielleicht auch weiterhin aufgrund der hohen Energiekosten dazu entscheiden, ihre Beschäftigten wieder ins Homeoffice zu schicken? Und was kann man sich vom Arbeitgeber zurückholen? Hans Sterr, Pressesprecher von Verdi Bayern meint dazu: „Ob es sich am Ende rechnet und für wen, ist dann allerdings nochmal eine andere Frage.“ Hans Sterr im BR-Podcast Radiowelt von Birgit Harprath vom 19. Juli 2019 externer Link Audio Datei (Podcastlänge: 6 Min.)
  • Sonderauswertung DGB-Index Gute Arbeit: Entgrenzte Arbeit im „Neuen Normal“ 
    „Eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Frühjahr 2021 war die Aufforderung an die Beschäftigten, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen – so weit die Tätigkeit dies zuließ. In der Folge waren so viele Menschen im „Homeoffice“ tätig wie nie zuvor. In der repräsentativen Befragung mit dem DGB-Index Gute Arbeit gab jede*r Dritte an (sehr) häufig zu Hause zu arbeiten. Gleichzeitig wurden verstärkt digitale Arbeitsmittel eingesetzt, mit denen das „Arbeiten auf Distanz“ ermöglicht wurde. Das digitalisierte, orts- und zeitflexible Arbeiten wird häufig als „Neues Normal“ der Arbeitswelt betrachtet. Welche Veränderungen der Arbeit sind damit verbunden? In der Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit wird der Fokus auf die zeitliche Entgrenzung gelegt. Beim Vergleich der Beschäftigten im „Neuen Normal“ mit denen, die eher „traditionell“ an einem festen betrieblichen Arbeitsplatz tätig sind, zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Beschäftigten im „Neuen Normal“ besitzen größere Einflussmöglichkeiten auf ihre Arbeitszeit. Gleichzeitig arbeiten sie häufiger zeitlich entgrenzt: Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, unbezahlte Überstunden und die Arbeit am Abend sind im „Neuen Normal“ deutlich weiter verbreitet. Darüber hinaus zeigt sich ein Zusammenhang mit den für die Erholung vorgesehenen Zeiten: Pausen- und Ruhezeiten werden öfter eingeschränkt, die Betroffenen können schlechter von ihrer Arbeit abschalten. Wie kann orts- und zeitflexible Arbeit gesundheitsgerecht gestaltet werden? Mitentscheidend ist die betriebliche Gestaltung der neuen Arbeitsformen. Auch das zeigen die Daten: Dort, wo Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Thema mobile Arbeit geschlossen wurden, ist das Ausmaß von zeitlicher Entgrenzung und beeinträchtigter Erholung deutlich geringer.“ DGB-Mitteilung vom Mai 2022 externer Link zur 16-seitigen Sonderauswertung „Arbeit der Zukunft im „Neuen Normalen“?“ externer Link
  • Ein Viertel aller Erwerbstätigen hat 2021 im Homeoffice gearbeitet, darunter die einen viel und die anderen kaum. Erkennbar ist eine „dreifache Polarisierung“ der Heimarbeit 
    „Es ist noch gar nicht so lange her, als die Medien voll waren mit Berichten über Homeoffice und der sicheren Prognose, dass die Arbeitswelt nie mehr wieder so sein wird wie früher, was hier als „Vor-Corona-Zeit“ gelesen werden muss. (…) Da ist man doch dankbar, wenn man einige gleichsam hoch offizielle Zahlen geliefert bekommt. Das hat das Statistische Bundesamt für uns gemacht: Ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2021 im Homeoffice, so ist die Meldung überschrieben. 2021 »haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice … Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.« (…) Wir sind mit einer erheblichen sozialen Schichtung bei den Möglichkeiten wie auch der tatsächlichen Inanspruchnahme von Arbeit zu Hause konfrontiert, die vereinfacht gesagt lautet: Je höher der formale Berufsabschluss und je höher das Erwerbseinkommen, desto höher ist auch der Anteilswert hinsichtlich Homeoffice. (…) Eine zweite Polarisierung kann man nach den vorliegenden Forschungsbefunden erkennen innerhalb der Gruppe derjenigen, die Homeoffice in Anspruch nehmen können bzw. müssen. Und dabei gibt es einen Geschlechter-Bias, also für viele Mütter war das Homeoffice eine Möglichkeit, die in Pandemie-Zeiten teilweise unterbrochenen Betreuungs-, Bildungs- und Versorgungsarrangements (man denke hier nur an die Schul- oder Kita-Schließungen) mit der eigenen Berufstätigkeit zu kombinieren, woraus aber nicht selten Überforderungs- und Überlastungssituationen entstanden sind (…) Hinsichtlich der dritten Polarisierung muss man darauf hinweisen, dass es (nur scheinbar) trivial ist, hervorzuheben, dass es auf der einen Seite homeofficefähige Betriebe gibt, andere hingegen haben – selbst wenn sie wollten – gar keine wirklichen Optionen, um die Homeoffice-Karte ziehen zu können, da die bei Ihnen vorherrschenden Tätigkeiten eine körperliche Präsenz vor Ort zwingend mit sich bringt. Das zeigen auch die Daten des Statistischen Bundesamtes. (…) Es gibt große Branchen mit Millionen Beschäftigten, bei denen stellt sich gar nicht die Frage, ob ein oder mehrere Tage im Homeoffice verbracht werden können, weil die Art und Weise der Tätigkeit Heimarbeit gar nicht zulässt. Darunter sind übrigens sehr viele Jobs, die eher in niedrig oder unterdurchschnittlich vergüteten Segmenten angesiedelt sind. Das verstärkt natürlich die Ungleichheitseffekte, die im Kontext des Homeoffice zu sehen sind…“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Juni 2022 auf seiner Homepage externer Link
  • [DGB Index Gute Arbeit] Ungleichheit im Homeoffice: Frauen haben Nachteile beim Arbeiten von zu Hause
    Seit der Pandemie können viele Beschäftigte ins Homeoffice wechseln. Die Voraussetzungen, die sie dabei vorfinden sind jedoch unterschiedlich. Frauen haben nicht die gleichen Chancen wie Männer Homeoffice zu nutzen. Wenn sie es tun, arbeiten sie unter schlechteren Bedingungen. Zu diesem Ergebnis kommt der DGB Index Gute Arbeit aufgrund einer Beschäftigtenbefragung im Frühjahr 2020. (…)Frauen sind im Homeoffice nicht nur seltener mit digitaler Technik ausgestattet. Sie verfügen auch über weniger Erholungsmöglichkeiten als ihre männlichen Kollegen. Zu diesem Schluss kommt die Beschäftigtenumfrage des Instituts DGB-Index Gute Arbeit. Gesetzliche und betriebliche Rahmenbedingungen müssen daher die Voraussetzungen für die gleiche Teilhabe an mobiler Arbeit im Homeoffice schaffen. Denn auch in Zukunft müsse das Homeoffice ermöglicht werden, gerade um Familien zu entlasten. Hannack fordert: „Die Politik muss rasch klare Regeln auf den Weg bringen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss auch für die Arbeit im Homeoffice verbindlich geregelt sein. Wichtig ist, dass die Beschäftigten die Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend ihren Bedürfnissen besser nutzen können. Gleichzeitig geht es aber auch um einen besseren Schutz vor den Schattenseiten des Homeoffice, etwa vor Überwachung durch den Arbeitgeber oder vor schlechter Ergonomie.““ DGB-Meldung vom 14.03.2022 externer Link zur Broschüre der DGB Frauen „Office im Home. Stereotype im Kopf“ externer Link (unser Reden, siehe die Dossier-Überschrift von 2017…)
  • Urteil des Bundessozialgerichts: Unfallschutz auch vor Arbeitsbeginn im Homeoffice 
    „… Der Fall hat sich zwar vor der Corona-Zeit zugetragen, dürfte aber angesichts der momentan so vielen im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Interesse sein: Das Bundessozialgericht (BSG) hat ihren gesetzlichen Unfallschutz verbessert. Demnach stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die „Handlungstendenz“ hin zur beruflichen Tätigkeit, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (…) Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7.00 und 7.30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er im Jahr 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Das BSG sprach dem Kläger nun Leistungen der Unfallversicherung zu. Dies können neben den Behandlungskosten je nach Unfallfolgen auch Rentenzahlungen sein. Zur Begründung erklärte das BSG, der Weg auf der Treppe habe in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit gestanden. Der Verkaufsleiter habe seine Arbeit aufnehmen wollen. (…) Die Kasseler Richter betonten, dass dies unabhängig von einer Gesetzesänderung zum 18. Juni 2021 gilt und auch vorher galt. Nach der Neuregelung besteht Unfallschutz im Homeoffice „in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“. Die Gesetzesänderung sichert die neuere BSG-Rechtsprechung ab, wonach auch betriebliche Wege innerhalb der Wohnung versichert sind, künftig zudem wohl auch Wege bis zur Küchentür, um zu essen oder zu trinken. Es habe zwar kein versicherter Wegeunfall vorgelegen. Versicherungsschutz gebe es dabei erst ab dem Durchschreiten der Haustür. Es habe jedoch ein versicherter Betriebsweg vorgelegen. Die objektiven Umstände des Einzelfalls zeigten, dass der Kläger beabsichtigte, seine Erwerbsarbeit zu beginnen. „Das Hinabsteigen der Treppe war unmittelbar unternehmensdienlich“, befand das BSG. Der Unfall habe sich zudem zu einer Zeit ereignet, an der der Mann regelmäßig seine Arbeit beginnt.“ Meldung vom 8. Dezember 2021 bei tagesschau.de externer Link zu BSG-Urteil Az. B 2 U 4/21 R
  • Homeofficestudie: Wieder mal kein Feierabend 
    Eine neue Studie zeigt: Im Homeoffice fallen jede Menge Überstunden an – völlig undokumentiert. Nun will die mögliche Ampel-Regierung die Vorgaben noch mehr lockern. Nine to five? Von wegen. Von neun Uhr bis punktgenau 17.30 Uhr dauert der rechtlich korrekte Regelarbeitstag bei einer Vierzigstundenwoche in Deutschland. Die halbe Stunde Pause ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens nach sechs Stunden genommen werden, zweimal eine Viertelstunde ist auch okay. Außerdem müssen nach dem Gesetz zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden Ruhezeiten liegen. Vermutlich arbeiten nur die wenigsten wirklich exakt nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Spätestens seit der Corona-Pandemie, als Millionen Beschäftigte im Homeoffice tätig waren, ist klar, dass diese detaillierte Regelung allenfalls in der Theorie funktioniert, aber erst recht nicht für berufstätige Eltern. Das haben Parteien, Arbeitgeberinnen und Gewerkschaften schon länger erkannt, ziehen allerdings unterschiedliche Schlüsse daraus. Die Arbeitgeber hätten gerne, dass statt einer täglichen nur noch die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten soll. Auch Ruheregeln sollen aufgeweicht werden. Die FDP unterstützt diese Forderung und drängte im Wahlkampf auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Mit dieser Forderung haben sich die Liberalen offensichtlich in den Sondierungen mit Grünen und SPD durchgesetzt. (…) Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung warnt nun vor diesen Plänen. „Wenn Schutzvorschriften zur Begrenzung der täglichen Arbeitszeit geschwächt werden, dürfte das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Belastungen bringen“, heißt es in der Studie, für die die beiden Arbeitsforscherinnen Elke Ahlers und Yvonne Lott 4.500 Beschäftigte im Juli befragt und die bestehende Forschung ausgewertet haben. Die Ergebnisse aus dieser repräsentativen Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung haben auch das Arbeiten im Homeoffice besonders in den Blick genommen. Ihr Ergebnis: Gerade bei Vertrauensarbeitszeit im Homeoffice komme es zu belastender Mehrarbeit. Beschäftigte mit Vertrauensarbeitszeit machten mit 3,5 Stunden pro Woche fast doppelt so viele Überstunden, wie wenn die Arbeitszeit betrieblich erfasst wird. Und selbst dann häufen Vollzeitbeschäftige immer noch zwei Stunden je Woche an. Hinzu kommt: Überstunden im Homeoffice werden häufig nicht erfasst und auch nicht vergütet. (…) Dabei leidet laut der Studie bereits heute die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland unter Stress. Jede und jeder Zweite habe Probleme, von der Arbeit abzuschalten. Eine wichtige Rolle spiele auch, wie viel Personal vorhanden sei. Meist machten Beschäftigte dann Überstunden am Abend und am Wochenende, wenn „sie sich für den Erfolg von Projekten und die Einhaltung von Fristen verantwortlich fühlen“, so Ahlers und Lott. Es handele sich um das Phänomen der sogenannten interessierten Selbstgefährdung, mit der die Gefahr von Stresserkrankungen wie Burn-out steige…“ Beitrag vom 2. November 2021 in der Zeit online externer Link zur Studie von Yvonne Lott, Elke Ahlers: Flexibilisierung der Arbeitszeit: Warum das bestehende Arbeitszeitgesetz und eine gesetzliche Arbeitszeiterfassung wichtig sind externer Link als WSI Report Nr. 68 vom Oktober 2021
  • Studie: Homeoffice stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen – wenn Arbeit und Privatleben sauber getrennt werden können [Abgrenzung wichtig – Identifikation auch???] 
    Wenn Beschäftigte die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, identifizieren sie sich stärker mit ihrem Unternehmen. Das gilt besonders für diejenigen, die Arbeit und Freizeit gut auseinanderhalten können. Damit das gelingt, ist Fairness im Verhältnis zum Vorgesetzten wichtig. Umgekehrt sinkt die Bereitschaft, sich für den Arbeitgeber zu engagieren, wenn Beschäftigte die Erfahrung machen, dass die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem im Homeoffice verschwimmt. Das ist das Ergebnis einer Studie von Dr. Yvonne Lott, Forscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Prof. Dr. Anja Abendroth von der Universität Bielefeld. Arbeit im Homeoffice hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Und auch die Forschung beschäftigt sich verstärkt mit dem Thema, oft mit Blick darauf, welche Beschäftigten von zu Hause arbeiten und wie ihre Arbeitsbedingungen sind. Bislang noch kaum beachtet wurde, wie sich die Erfahrungen, die Beschäftigte mit Heimarbeit machen, auf das „Commitment“ von Beschäftigten auswirkt, also auf emotionale Bindung, Identifikation oder Engagement…“ Meldung der HBS vom 13.10.2021 externer Link zur Studie von Yvonne Lott: Do employees always reciprocate home-based working with commitment? The role of blurring boundaries, trust and fairness externer Link als WSI Working Paper Nr. 213, Oktober 2021
  • Film “ Sweet Home Office“: Ein Blick ins Homeoffice – amüsant und kritisch 
    Der Kurzspielfilm von Martina Frenzel und Moritz Boll ist ideal als Diskussionsgrundlage. Frau Jähnke fängt morgens an, im Homeoffice zu arbeiten. „Falsch“ sagt die App „Homie“, die ihr das Unternehmen selbstlos zur Verfügung gestellt hat. „Sie sitzen ja im Schlafzimmer – suchen Sie einen anderen Ort.“ Schließlich darf Katharina in der Küche sitzen: „Arbeitserlaubnis erteilt“. In nur acht Film-Minuten begleiten wir den amüsanten und tragischen Arbeitsalltag von Katharina. Immer wieder heißt es: „Sie müssen Arbeit und Freizeit trennen“ – während der Film die Unmöglichkeit dieser Anstrengung bildhaft zeigt. Am Schluss hat sie einen Traum, der ihr zeigt, wie es auch anders gehen könnte… Martina Frenzel hat den Film mit Unterstützung u.a. der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt produziert, Regie führte Moritz Boll. Die Dipl.Psychologin ist schon lange im Bereich Gewerkschaften aktiv – Ihr Theaterstück „Yes we burn“ des Theater Xtrameile wurde für fünf Gewerkschaften deutschlandweit aufgeführt. In Zeiten von Corona wird sie nun zur Filmschaffenden, mit Hilfe junger Kreativer. „Mir ist es wichtig, von der Basis aus zu handeln“ meint sie. „Ich möchte nicht abstrakt die Arbeitswelt verdammen, sondern im Gegenteil.“ Sie hat zahlreiche Interviews geführt und die juristische Lage aus Sicht der Interessenvertreter studiert – herausgekommen ist ein Film, der sich ideal für Tagungen, Seminare oder Vorträge als Diskussionsgrundlage eignet. Ein Trailer findet sich unter www.martina-frenzel.de externer Link. Den Film kann man unter mail@martina-frenzel.de bestellen.
  • Der Ort, an dem es nicht mit rechten Dingen zugeht. Andreas Bachmann über mobiles Arbeiten oder die Rückkehr der Heimarbeit 
    express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit„… Die Akzeptanz dieser Arbeitsform trotz negativer Erfahrungen in der Coronaphase wie monatelanges Arbeiten am Küchentisch, Bügelbrett und anderer ergonomischer Zumutungen hat zu tun mit häufigen Pendelzeiten über zwei Stunden, Zeitstress bei der Bewältigung der vielfältigen Alltagsaufgaben insbesondere beim Leben mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und mit der erlebten Gängelung im Büro. Das Arbeiten im häuslichen Bereich schafft Flexibilitätspuffer und reduziert die Gesamtpendelzeiten. (…) Bei der künftigen Expansion und Verstetigung dieser Arbeitsform in den Büroarbeitswelten wird die Intensivierung der unmittelbaren Leistungs- und Verhaltenskontrolle mittels Technik und Arbeitsorganisation eines der großen Konfliktfelder sein. (…) Eine der Folgen der Ausweitung der unregulierten Heimarbeit als Homeoffice ist die Verlagerung von Teilen der Betriebs- und Raumkosten auf die Beschäftigten. (…) Viele untergesetzliche Regelungen des Arbeitsschutzes mit formalem Arbeitsstättenbezug, wie Verordnungen und technische Regeln, gelten für das Homeoffice (da als mobiles Arbeiten klassifiziert) nicht. Gleichwohl ist das Homeoffice kein rechtsfreier Raum. (…) Der Betrieb als sozialer Ort wird durch die Ausweitung von Homeoffice noch poröser und die Kollegialität in ihren unterschiedlichen formellen und informellen Ausprägungen wird durch das »Remote-Arbeiten« auf die Probe gestellt…“ Artikel von Andreas Bachmann , erschienen in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 7-8/2021
  • Versicherungsschutz für mobiles Arbeiten wird ausgeweitet 
    Wer von unterwegs oder zuhause arbeitet, ist künftig gesetzlich unfallversichert. Wir erklären, was gesetzlich neu geregelt wurde und was Beschäftigte beachten sollten, wenn sie einen Arbeitsunfall erleiden. Beim mobilen Arbeiten sind künftig auch die Wege zur Toilette oder in die Küche automatisch unfallversichert: Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt und den Unfallversicherungsschutz für mobil Arbeitende der Tätigkeitsausübung im Unternehmen gleichstellt. Bricht sich zum Beispiel eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei der Arbeit auf dem Weg vom Schreibtisch zur Toilette das Bein, gilt dies künftig als Arbeitsunfall – egal, ob man der Arbeit in einem Café, zuhause oder im Unternehmen nachgeht. Somit profitieren künftig auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Erstversorgung über ärztliche und psychologische Heilbehandlungen bis hin zu Rentenleistungen reichen. Damit ist eine Gesetzeslücke geschlossen worden. Denn: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung griff im Homeoffice bislang nur bei Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit standen. So waren bisher beispielsweise das Anschließen eines Bildschirms oder der Weg zum Drucker unfallversichert, nicht aber Wege, die im eigenen Haushalt zum Beispiel. zur Nahrungsaufnahme oder dem Toilettengang zurückgelegt wurden. Mit der Regelung ist nun eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz auch im Homeoffice erreicht worden...“ Meldung der IG Metall vom 13. Juli 2021 externer Link
  • Was kommt nach der Homeoffice-Pflicht?
    „… Derzeit berät das Arbeitsministerium über die mögliche Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Zeit nach Auslaufen der Homeoffice-Pflicht. Danach sollen die Flächen-, Abstand- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz angepasst und verlängert werden. Die Verpflichtung der Firmen, ihren Mitarbeitern in Betrieben zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten, soll zunächst einmal bestehen bleiben. Hygiene- und Abstandsregeln sollen in den Betrieben weiter gelten. Dagegen soll es keine Vorgaben für Höchstgrenzen der Beschäftigten im Betrieb oder eine Einteilung in feste Teams mehr geben. (…) Wie das Arbeiten im Büro organisiert ist, hängt entscheidend vom Impfstatus der Beschäftigten ab. Zwar ist niemand verpflichtet, Auskunft zu geben, ob er geimpft ist oder nicht. Es handelt sich beim Impfstatus um sensible Daten, die der Arbeitgeber nicht erfragen darf. Das Arbeiten im Büro darf einzelnen Mitarbeitenden nicht verboten werden – selbst wenn sie Auskünfte über ihren Impfstatus verweigern. Der ungeklärte Impfstatus der Kolleg:innen könnte aber ein Grund sein, warum andere im Homeoffice bleiben wollen. Es fragt sich, ob das als Grund für eine Art Recht auf Homeoffice ausreichen kann. Einige Arbeitsrechtler tendieren zu dieser Meinung und prophezeien schon die ersten Klagewellen. Fakt ist, dass es in der nächsten Zeit in vielen Betrieben provisorische Lösungen geben wird, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen zu sichern. Das wird zu einem ziemlichen Wildwuchs führen. Denkbar ist es beispielsweise, für eine Übergangszeit Quotenregelungen einzuführen, um zu vermeiden, dass alle gleichzeitig wieder ins Büro zurückkehren. Man könnte einen maximalen Anteil der Beschäftigten bestimmen, die im Büro arbeiten können. (…) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht. »Die Homeoffice-Regelungen hätten verlängert werden müssen«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. »Noch sind wir nicht durch mit der Pandemie und es ist erwiesen, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich höher ist.«…“ Meldung des Bund Verlags vom 18. Juni 2021 externer Link
  • Von wegen Vertrauen: Warum Firmen Zeiterfassung wirklich abschaffen – Die Bundesregierung ignoriert EU-Recht und Arbeitsschutz. So führt Homeoffice oft zur Entgrenzung der Arbeitszeit
    „Zukunft. Respekt. Europa.“ – so heißt das erste Kapitel im Wahlprogramm der SPD und ihres Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. In seiner Rolle als Vizekanzler der Großen Koalition nimmt Scholz „Europa“ und „Respekt“ für Beschäftigte weniger ernst – denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bundesregierung im Mai 2019 aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung in den Betrieben zu treffen. Bis heute ist keine solche Regelung in Sicht, dem Bundestag wurde kein Gesetzesentwurf vorgelegt. Eine spanische Gewerkschaft war damals mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank vorgegangen, um ein System zur Erfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Die Zeiterfassung ist kein Thema nur für Juristen, vielmehr sind überlange Arbeitszeiten für viele Beschäftigte ein Problem. Wer dauerhaft 55 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, hat ein deutlich höheres Risiko, tödlich zu erkranken. Das ergab eine aktuelle Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Danach nahm die Zahl der Todesfälle durch Herzerkrankungen wegen zu langer Arbeitszeiten, zwischen 2000 und 2016 um 42 Prozent. Dabei stieg die Zahl der tödlichen Schlaganfälle stieg um 19 Prozent. Überarbeitung sei somit „der führende Risikofaktor für Berufskrankheiten“, erklärte die WHO. (…)Der Kampf um die Arbeitszeiten ist ein Dauerkonflikt im Kapitalismus. Bei den ersten Kämpfen um Tarifverträge ging es um Lohn und Arbeitszeit. Fehlt die Zeiterfassung, kann das Unternehmen nach eigener Einschätzung jederzeit über die Beschäftigten verfügen. Überstundenanträge, die ein Signal für Überarbeitung darstellen können, werden nicht mehr gestellt. Erst wenn der Beschäftigte protestiert, erfahren Vorgesetze ganz offen von den Belastungen. Fehlt die Zeiterfassung, fallen fehlendes Personal und steigende Überstunden gar nicht mehr auf. Bereits vor der Corona-Krise warnte stellte der DGB Arbeitsstress auf einem besorgniserregend hohen Niveau fest. Insgesamt berichtete mehr als ein Viertel der Beschäftigten (26 Prozent), dass sie sehr häufig oder oft die Arbeitsmenge, die sie eigentlich erledigen müssten, nicht in der vorgesehenen Arbeitszeit schaffen können, so der DGB. Wie akut die Probleme sind, zeigen aktuelle Untersuchungen. Die Hans-Böckler-Stiftung warnt, dass Arbeiten zuhause als „Einfallstor für weitere Entgrenzung der Arbeitszeit“ genutzt wird. Infolge der „digitalen Zugriffsmöglichkeiten im Homeoffice steigen die Erwartungen der Arbeitgeber:innen, ihre Beschäftigten auch außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit“ unter Druck zu setzen und ihre Arbeitskraft zu nutzen, so die Forscher. Mehr als 39 Prozent der Befragten machten im Homeoffice Überstunden. „Durch Arbeitszeiterfassung kann unbezahlter Mehrarbeit entgegengewirkt werden“, so die gewerkschaftliche Stiftung. Aussitzen ist hier das Motto der Bundesregierung – im Interesse der Unternehmen, zulasten des Arbeitsschutzes.“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 22. Juni 2021 bei Telepolis externer Link
  • ver.di zu Homeoffice: „Beschäftigte müssen für die Nutzung der heimischen Wohnung entschädigt werden“ 
    Nach der Pandemie dürften Homeoffice und mobiles Arbeiten für viele Beschäftigte zum Standard werden. Ob Ausstattung, Unfallschutz oder Arbeitszeit – vieles muss noch verbindlich geregelt werden. Auch mit Blick auf die Kosten hat Verdi-Bundesvorstand Norbert Reuter eine klare Position. (…) Arbeit ins Homeoffice zu verlegen ist keine grundsätzlich neue Entwicklung. Die Pandemie hat sie aber enorm beschleunigt. Wir sehen jetzt die große Gefahr, dass vor allem Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ähnliche Arbeitgeber, bei denen mobile Arbeit und Homeoffice gut umsetzbar ist, diese neuen Möglichkeiten für eine weitere Kostensenkungsrunde nutzen, indem sie Kosten für Büroraum, Heizung, Möbel oder Ausstattung auf die Beschäftigten verlagern. Insofern fordert Verdi hier klare gesetzliche Regelungen für das Homeoffice. Dazu muss auch dringend das betriebliche Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit inklusive Homeoffice erweitert werden. Vor allem aber muss das Arbeiten von Zuhause absolut freiwillig sein, es darf nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden dürfen. Ein betrieblicher Arbeitsplatz muss bestehen bleiben, damit auch jederzeit eine Rückkehr möglich ist. (…) [Laut Entwurf Mobile-Arbeit-Gesetz externer Link , sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, die Arbeitszeit im Homeoffice als auch mobil vollständig zu erfassen. Der Arbeitgeberverband wähnt hier eine „Ausweitung der Arbeitszeiterfassung durch die Hintertür“. Die Aufzeichnungspflicht widerspreche auch der beabsichtigten Flexibilisierung. Teilen Sie die Einschätzung?] Hier scheinen einige Arbeitgeber nicht auf der Höhe der Rechtsprechung zu sein. Jenseits aller Debatten um mobile Arbeit und Homeoffice hatte bereits Mitte 2019 der Europäische Gerichtshof in Brüssel geurteilt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmer*innen systematisch und genau zu erfassen. Damit stellt sich die Frage „ob“ und „wie“ gar nicht mehr. Ohnehin hat mich immer schon gewundert, dass sich Arbeitgeber gegen die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wehren. Wie soll denn ohne korrekte Aufzeichnung festgestellt werden, ob Beschäftigte etwa den gesetzlichen Mindestlohn erhalten oder sie am Ende des Monats den versprochenen Stundenlohn erhalten? (…) Wenn Beschäftigte freiwillig zu Hause arbeiten, muss der Arbeitgeber ihnen eine den Ansprüchen des Arbeitsschutzes genügende Ausstattung sicherstellen. Da ist es mit einem Laptop bei weitem nicht getan. Hier müssen dann auch Bürostuhl, Schreibtisch, Beleuchtung bis hin – je nach Notwendigkeit – zum Kopierer, Drucker und Telefon bereitgestellt werden. (…) Vielfach haben Beschäftigte in der Tat nur ein dienstliches Laptop – und das war’s. Aber so geht das nicht. Beschäftigte müssen für die Nutzung der heimischen Wohnung finanziell entschädigt werden und auch eine umfassende Arbeitsplatzausrüstung erhalten. Im Rahmen tariflicher Regelungen gehen wir das jetzt an…“ Interview von Lutz Reiche vom 03.06.2021 im manager magazin online externer Link
  • Die Verheißung künftigen Arbeitsglücks – Corona verschärft die Kolonisierung des Privatlebens durch „Dritte Zeit“ und „Dritten Raum“ 
    „… In der historischen Entwicklung der Arbeit waren die Räume zum Leben und die zum Arbeiten lange Zeit strikt getrennt. Insbesondere gilt dies für moderne Arbeitsverhältnisse jenseits des klassischen Handwerks und jenseits von Sonderfällen wie etwa einem Bauern, der auf dem Hof, den er bewirtschaftet auch lebt, oder dem klassischen Gastwirt, der über seiner ihm eigenen oder gepachteten Wirtschaft wohnt. So wie sich gesamtgesellschaftlich das etablierte Verhältnis von privat und öffentlich verändert und beide Bereiche zunehmend verschwimmen – vor allem in Richtung einer Entgrenzung der Arbeitsverhältnisse – so verschwimmen und verschmelzen derzeit gerade auch die Bereiche Arbeit und Leben wieder zunehmend. Dies wurde lange Zeit als ein gesellschaftlicher Fortschritt wahrgenommen: Denn die allermeisten Menschen würden erklären, dass sie nicht leben wollen, um zu arbeiten, sondern sich in der Arbeit möglichst selbst verwirklichen möchten. Doch zugleich schränkt es das ein, was als der Kern menschlicher Individualität begriffen wird: die Autonomie. (…) Von Autonomie überhaupt sinnvoll zu sprechen, ist ohne den Schutz von Privatheit, ohne die klare Unterscheidbarkeit von privaten und öffentlichen Bereichen des Lebens nicht möglich (…) Denn durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten lösen Smartphones die Autonomie der einzelnen Individuen in vielen Bereichen des Lebens auf. Bezogen auf den Bereich der Arbeit ermöglichen sie den 24/7-Zugriff der Arbeitgeber per Nachrichten und anderen Formen der Kommunikation. Indem „Freie“ und sogar Angestellte oft 24/7 erreichbar sein müssen – und sie verpflichten sich oft selbst innerlich dazu, erreichbar zu sein – schwindet die Freizeit. So entsteht eine neue „dritte Zeit“, ein Zeitraum der Verfügbarkeit und Arbeitsbereitschaft – wie bei einem Arzt oder Feuerwehrmann auf Bereitschaftsdienst. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass dieser bezahlt wird. (…) Spätestens mit den Zoom-, Teams- und Meet-Konferenzen der letzten 15 Monate hat das Büro sich komplett in die privaten Haushalte verlagert, und die Arbeit in den Wohn und Freizeit Räumen Einzug gehalten. (…) Die Tatsache, dass die ökonomische Wertschöpfung zunehmend wieder in die private Wohnung verlagert wird, hat für die Arbeitnehmer mehr Nachteile als Vorteile: Zu Hause entfallen viele hilfreiche Routinen des betrieblichen Alltags. Inspiration durch Kollegen und die kreative Anregung von außen fehlen, bei manchen schlägt die Isolation zusätzlich zu Buche. (…) Indem es mobilisiert und zu einem Transit-Raum wird, ist das Büro von heute weder ein kreativer noch ein depressiver Ort. Denn es ist überhaupt kein Ort, jedenfalls kein stabiler. Indem das moderne Büro fortwährend optimiert wird, franst es sich zugleich aus…“ Beitrag von Rüdiger Suchsland vom 16. Mai 2021 bei Telepolis externer Link
  • Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss 
    „… Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung halten ein Recht auf mobiles Arbeiten in Zukunft […] für notwendig. In einer neuen Studie erklären die Rechts- und Sozialwissenschaftlerinnen die Gründe und zeigen, wie entsprechende Gesetze ausgestaltet sein müssten. Heute nehmen die Expertinnen auch an einer Anhörung zum Thema im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales teil. Nur ein Rechtsanspruch, „der mobile Arbeit legitimiert und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der `Grauzone´ der betrieblichen Arbeitsgestaltung“, analysieren Dr. Yvonne Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline Zucco. Erst wenn die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs, anders als heute oft noch, nicht mehr als „Gunst“ des Arbeitgebers angesehen wird, könnten Schattenseiten mobiler Arbeit vermieden werden. (…) Derzeit zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass mobile Arbeit und Homeoffice für Beschäftigte nicht nur Chancen, sondern auch Risiken bergen. So gaben rund 60 Prozent der befragten Beschäftigten mit Homeoffice in der aktuellen Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung an, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit würden für sie verschwimmen. Zu Hause fühlen sich Beschäftigte etwa häufiger verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. „Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Beschäftigten liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand dessen im Streitfall eindeutig über Rechte oder Ansprüche entschieden werden kann“, sagt Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI. Folgende Aspekte müssten dabei unbedingt geklärt sein, analysieren die Forscherinnen: Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten immer freiwillig sein, sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, genommen und beendet werden können. Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit müsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. Hierzu bedarf es einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, gelte zwar selbstverständlich schon nach heutiger Rechtslage auch bei mobiler Arbeit, dies sollte jedoch gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren müssten Regelungen zum Datenschutz, für den Versicherungsschutz und zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einhergehen…“ Pressemitteilung vom 3. Mai 2021 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link mit Link zu kompletten Studie von Yvonne Lott, Elke Ahlers, Johanna Wenckebach und Aline Zucco
  • Arbeitssituation im Büro vs. Homeoffice: Trendzahl 38 [Prozent arbeiteten häufiger bis spät in die Nacht und/ oder am Wochenende] 
    Die webbasierte Befragung unter rund 2100 Beschäftigten privater Unternehmen und öffentlicher Organisationen untersuchte die Arbeitssituation im bisher genutzten Büro im Vergleich zu den Erfahrungen im Homeoffice während der Corona-Pandemie. 28 Prozent der Befragten übernahmen die Betreuung von Familienangehörigen, d. h. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, während der üblichen Arbeitszeit. Diese zusätzliche Belastung hatte einen negativen Einfluss auf die Leistung und die konzentrierte Arbeit der Beschäftigten. Dennoch gelang es ihnen die Arbeit in hohem Maße zu organisieren. Dies führten die Forschenden auf eine veränderte Arbeitszeit zurück. Die Personen mit einer Betreuungsfunktion und Unterstützung gaben an die Pausen im Homeoffice weniger einhalten zu können und 38 Prozent arbeiteten häufiger bis spät in die Nacht und/ oder am Wochenende. Diejenigen ohne Unterstützung bei der Betreuung überschritten deutlich häufiger ihre übliche Arbeitszeit. Insgesamt schneidet das Homeoffice den Befragten zufolge dennoch in einigen Bereichen deutlich besser ab als das Büro. Für 60 Prozent ist es geeigneter für die konzentrierte Einzelarbeit und auch für Telefonate sowie für Webkonferenzen. 61 Prozent gehen davon aus, dass der eigene Arbeitsstil in Zukunft – über die Corona-Pandemie hinaus – räumlich und zeitlich flexibler gestaltet sein wird.“ Meldung bei der Initiative Gesundheit und Arbeit externer Link (iga) zur Fraunhofer-Studie externer Link : „Homeoffice Experience. Eine empirische Untersuchung aus Nutzersicht während der Corona-Pandemie“
  • [WSI-Studie] Homeoffice: Was wir aus der Zeit der Pandemie für die zukünftige Gestaltung von Homeoffice lernen können 
    „… Die wichtigsten Punkte aus Sicht der Forscherinnen: – Homeoffice braucht klare Regeln. Am besten auf Basis von Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Arbeitszeit, Anforderungen an die Erreichbarkeit, technische Ausstattung und vieles mehr können auf diese Weise geregelt und somit Unsicherheit und Stresspotenzial reduziert werden. In mitbestimmten Betrieben berichten Beschäftigte daher überdurchschnittlich häufig über positive Erfahrungen mit dem Homeoffice. In Betrieben mit Betriebsrat tun dies 86 Prozent, im Durchschnitt nur 77 Prozent. – Das Arbeitszeit- und das Arbeitsschutzgesetz gelten auch im Homeoffice. Mehr Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung ja, aber keine ständige Erreichbarkeit. Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen müssen auch bei mobiler Arbeit eingehalten werden. Insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen muss auch im Homeoffice „ausnahmslos gelten“, so die Forscherinnen. – Arbeit im Homeoffice sollte freiwillig sein. Beschäftigte sollten selbst entscheiden können, ob und wann sie einen Teil ihrer Aufgaben zu Hause erledigen. – Am besten funktionieren Homeoffice und Präsenz im Betrieb in Kombination. Hilfreich wären festgelegte Tage, beispielsweise 2 Tage pro Woche zu Hause und 3 Tage im Betrieb, eine Erklärung, weshalb Präsenzarbeitsplätze nicht verschwinden dürfen. – Für mobile Arbeit sind klare Beurteilungskriterien von hoher Bedeutung. Einen wirklichen Vorteil in Sachen Work-Life-Balance haben Beschäftigte nur, wenn sie auch im Homeoffice sicher einschätzen können, welche Erwartungen an sie gerichtet sind und ob ihre Arbeitsleistung den Anforderungen genügt. Dazu sollten „konkrete, erreichbare und messbare Arbeitsziele“ festgelegt werden, die sich an einer geeigneten Arbeitsaufgabe oder Tätigkeit orientieren. – Auch im Homeoffice ist Unterstützung durch Vorgesetzte entscheidend. Dazu sind etwa Schulungen des Führungspersonals im Umgang mit mobiler Arbeit hilfreich. Beschäftigte sollten sich auch daheim nicht allein gelassen fühlen. Damit Vorgesetzte dies leisten können, sind Schulungen zum Thema „Führen auf Distanz“ sinnvoll und notwendig. – Eine fortlaufende Qualifizierung der Beschäftigten darf auch im Homeoffice nicht unter den Tisch fallen. Insbesondere ist hier an ältere Beschäftigte zu denken, die sich mit der plötzlichen Umstellung auf digitale Arbeits- und Kommunikationstechniken noch schwertun. Zudem sollte bei Weiterbildungen ein größerer Fokus auf gutes mobiles Arbeiten gesetzt werden, wie zum Beispiel Verhindern von entgrenztem Arbeiten. – Homeoffice ist kein Ersatz für institutionelle Kinderbetreuung. Die Doppelbelastung aus Homeschooling und Homeoffice hat in vielen Familien, besonders bei Müttern, zu starkem Stress geführt. Ein Ausbau der Homeoffice-Möglichkeiten dürfe daher, so die Forscherinnen, nicht dazu führen, dass Kinderbetreuungsplätze eingespart werden. Vielmehr zeigen die Auswertungen, dass die Überlastungssituation im Homeoffice auch aus der fehlenden Kinderbetreuung rührt.“ Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. April 2021 externer Link zur kompletten Studie von Elke Ahlers, Sandra Mierich und Aline Zucco externer Link : Homeoffice in Zeiten von Corona, WSI-Report Nr. 65, April 2021
  • Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice-Pflicht bis 30. April 2021 verlängert 
    „… Das Ziel der Verordnung, Arbeitgeber anzuhalten, noch intensiver Maßnahmen gegen das Infektionsrisiko in den Betrieben und Einrichtungen umzusetzen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Betriebe und Dienststellen benötigen jedoch konkrete, klar nachvollziehbare Regeln, die gesundes Arbeiten ohne Konflikte ermöglichen. Leider sind die Vorgaben der allgemein gehaltenen Verordnung für die betrieblichen Arbeitsschutzakteure und die Interessenvertretungen in Betrieben und Dienststellen schwer zu handhaben. So sollen „alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“ ergriffen werden, und Kontakte auf das „betriebsnotwendige Minimum“ eingeschränkt werden. Ob einfache medizinische Masken oder FFP2-Masken in Betrieben zum Einsatz kommen und bei welchen Tätigkeiten, ist in der Verordnung ebenfalls offen gelassen. So können die vage gehaltenen Vorgaben in der betrieblichen Umsetzung unter Umständen zu Konflikten führen. (…) Die Verordnung gibt vor, dass vor der Umsetzung der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und zu aktualisieren ist. Diese Verpflichtung ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt und bedeutet, dass Arbeitgeber durch die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen beurteilen müssen um dann zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Das gilt auch für die Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice-Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. (…) Aus Sicht des DGB müssen die Bedingungen für die Arbeit im Homeoffice dringend verbessert werden. Die Gewerkschaften appellieren deshalb schon länger an den Gesetzgeber, einen dauerhaften Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten zu schaffen. In diesem Ordnungsrahmen müssen Aspekte wie individuelles Recht auf Homeoffice, Stärkung der Mitbestimmung, Regelung zur Einhaltung der Arbeitszeiten und zum Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherungsschutz sowie die Möglichkeiten zur Kommunikation mit Betriebsräten und Gewerkschaften mitgedacht werden…“ DGB-Meldung vom 10. März 2021 externer Link
  • Office im Home, Stereotype im Kopf
    Frauen haben nicht die gleichen Chancen wie Männer, Homeoffice zu nutzen. Wenn sie es tun, arbeiten sie unter schlechteren Bedingungen – und das nicht erst seit Corona. Der Grundstein für die ungleiche Verteilung von Chancen und Risiken rund ums Homeoffice war bereits vor der Krise gelegt. Frauen haben weniger Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten. Sie bekommen weniger Unterstützung dafür als ihre männlichen Kollegen. Auch fehlt es Frauen häufiger an technischer Ausstattung als Männern. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit externer Link, die von Januar bis Mai 2020 durchgeführt wurde. Befragt wurden 6.297 abhängig Beschäftigte aus allen Branchen, die wöchentlich mindestens zehn Stunden arbeiten. In die Auswertung sind nur die Antworten von Beschäftigten eingeflossen, die bereits vor Beginn der Corona-Pandemie zumindest gelegentlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass es endlich einen verbindlichen Rahmen für die Arbeit im Homeoffice geben muss…“ Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zum 8.3.21 beim DGB externer Link
  • Homeoffice, mobiles Arbeiten – alles eine Pampe? Ein Virus infiziert die Arbeitswelt
    Eine schleichende Entwicklung wird, wie so vieles momentan, um ein Vielfaches beschleunigt: Homeoffice. Eine sich ausbreitende Besonderheit wird betriebliche Normalität und ein weiterer Meilenstein für die Aus- und Verlagerung von Arbeit – nicht in der Produktion oder Logistik, sondern diesmal im Büro und unter qualifizierten Fachkräften. Etwa 55 Prozent der Berufstätigen halten ihre Tätigkeit für grundsätzlich geeignet, im Homeoffice erledigt zu werden. 2019 haben 12,9 Prozent manchmal von zu Hause gearbeitet. Im April 2020 waren es plötzlich 27 Prozent und im Januar 2021 wieder 24 Prozent. 2019 erschienen Umfragen, in denen 64 Prozent der Befragten einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice befürworteten. Heute würden sich manche freuen, wenn sie das Recht durchsetzen könnten, sich zu verweigern. Für die allermeisten ist es aber das kleinere Übel und die einzige Lösung, den ganzen Schlamassel zu bewältigen. (…) Die meisten, die heute «im Homeoffice» arbeiten, gehören bei weitem nicht zu denen, die des Berufs wegen oft unterwegs sind. Vor der Pandemie waren es oftmals Alleinerziehende, Familien, in denen alle Erwachsenen lohnabhängig beschäftigt sind, oder die Verwandte zu Hause pflegen. Es waren nicht, wie vielleicht zu vermuten, die Krawattenträger, die im ICE oder am Flughafen wichtigtuend ins Smartphone krakeelen. Diese entgrenzende Arbeitsrealität wird zum Vorbild. Irgendwie sind wir ja alle Chef. Die Verantwortung für die Einrichtung des Arbeitsplatzes wird in Gänze auf die Kolleg:innen abgewälzt, das meist damit einher, dass die Kontrolle der Arbeitszeit gleich mit ausgelagert wird. Die Arbeiterbewegung kann von solchen Entwicklungen nur überfordert werden. Für den Moment. Was aber weniger mit rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen, sondern mit fehlender Wehrhaftigkeit im Betrieb zu tun hat. Die Rechtsgrundlagen sind, wie so oft, von Arbeitsrechtler:innen wie Herta Däubler-Gmelin ausgearbeitet worden und wollen durchgekämpft werden. Das ist und kann in Zeiten von Auslagerungen, Abspaltungen und betrieblichen Besonderheiten nur gelingen, wenn betriebliche Kerne um diese Durchsetzung ringen. Die Papier- und Rechtslage ist also gar nicht übel. Darauf aufbauend haben viele Betriebsratsgremien in den letzten Jahren Grundsätzliches in Betriebsvereinbarungen durchsetzen können, schon lange gibt es brauchbare Tarifabschlüsse sogar für «mobiles Arbeiten» – die als Orientierungspunkte gegen ausufernde Unternehmerwillkür dienen können. Was wir zu tun haben? Aufklären, diskutieren, Erfahrungen austauschen. (…) Was nicht aus den Betrieben zu beantworten ist: die Möglichkeiten, durch beschleunigte Digitalisierung immer weitere Arbeitsschritte auszulagern – nicht nur ins Homeoffice, sondern an Freelancer und ach so freie Cloudworker. Aus der Froschperspektive ist es ein Kampf gegen die Einführung des Webstuhls: Schleichend, aber unaufhaltsam werden der Gewerkschaftsbewegung ständig neue Aufgaben gestellt, die dazu zwingen, mehrsprachiger, flexibler und «von der Basis» her zu denken…“ Artikel von Michael Heldt in der Soz Nr. 03/2021 externer Link
  • [Neue Befragung der HBS] Jeder Vierte macht Home-Office
    „… Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten im Home-Office – doch es wäre noch Luft nach oben. Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, deren Ergebnisse an diesem Dienstag veröffentlicht werden. 24 Prozent aller Arbeitnehmer verrichteten demnach Ende Januar ihre Tätigkeiten überwiegend oder ausschließlich von zu Hause aus. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu November und Dezember, als die Zahlen bei 14 und 17 Prozent lagen. Die Studie, die auf einer Langzeitbefragung von mehr als 6200 Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden beruht, legt nahe: Die Home-Office-Verordnung der Bundesregierung wirkt. (…) Etwa ein Drittel der Befragten gibt an, die Verordnung der Bundesregierung sei für sie der Grund für den Wechsel ins Home-Office gewesen. (…) Gleichwohl deuten die Daten auch daraufhin, dass das Potenzial noch nicht ausgeschöpft ist. 39 Prozent der Befragten sagen, sie könnten ihre Arbeit mindestens zu einem großen Teil von zu Hause aus erledigen – ein deutlich größerer Anteil also als die Zahl derer, die tatsächlich überwiegend Home-Office machen. Fünf Prozent der Befragten geben an, nicht von zu Hause aus zu arbeiten, obwohl ihre Tätigkeit dafür ohne Weiteres geeignet sei. Die überwiegende Mehrheit dieser Befragten (70 Prozent) gibt als Ursache dafür an, dass ihr Arbeitgeber das Home-Office weiterhin nicht erlaube. Angesichts von mehr als 37 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland entspräche dies mehreren Hunderttausend Menschen…“ Artikel von Benedikt Peters vom 16. Februar 2021 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link zur neuen Befragung der Hans-Böckler-Stiftung: Neue Verordnung wirkt sich aus: Deutlicher Anstieg: 24 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten aktuell vorwiegend oder ausschließlich im Homeoffice – siehe die PM vom 16.02.2021 externer Link
  • Homeoffice ‒ eine Arbeitsform voller Tücken 
    Eine der sinnvollen Maßnahmen in Zeiten der Pandemie liegt sicher darin, vorläufig soweit wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Dahinter verbergen sich allerdings große Tücken, die nur mit präzisen Regelungen und einer längerfristig angelegten gewerkschaftlichen Strategie zu beherrschen sind. (…) Für das Homeoffice (auch als „mobiles Arbeiten“ bezeichnet) gibt es bislang überhaupt keine Regelung, weder gewerberechtlich noch arbeitsrechtlich. Hier spielt sich im Moment alles im unübersichtlichen Graubereich ab und genau dies nutzt das Kapital unter den Vorzeichen der Pandemie ganz exzessiv und versucht über eine Fortführung der regelungslosen Praxis Fakten zu schaffen, sprich ein Gewohnheitsrecht einzuführen. Für das Kapital ergeben sich aus dieser Arbeitsform beträchtliche Vorteile, weshalb davon auszugehen ist, dass das Homeoffice auch nach der Pandemie in großem Maß fortgeführt werden wird. Für die abhängig Beschäftigten hingegen ergeben sich aus dem Homeoffice zwar hier und da ein paar kleinere Vergünstigungen oder Annehmlichkeiten (kein Weg zur Arbeit und in manchen Fällen ein paar Vorteile beim Zeitmanagement). Die Nachteile aber überwiegen bei weitem und zwar auf der finanziellen, der gesundheitlichen und der Ebene des Kollektivs. Die Gewerkschaften haben fast durchweg die Erkenntnisse eigener oder auch unabhängiger Untersuchungen verdrängt und beteiligen sich eifrig am Hochtreiben des Hypes um das Homeoffice. (…) Erstens muss das Arbeiten im Homeoffice tarifvertraglich so geregelt werden, dass dafür mindestens der heutige Stand der Telearbeit festgelegt wird. Dazu gehört: die vollumfängliche Ausstattung des Arbeitsplatzes auf Kosten des Unternehmens gemäß allen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Diese Bestimmungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. (…) Zweitens kann dem Stress und der faktischen Ausdehnung der Arbeitszeit nur mit einer neuen Offensive für eine Arbeitszeitverkürzung (AZV) bei vollem Entgelt- und Personalausgleich entgegengewirkt werden...“ Artikel von Jakob Schäfer vom 31.1.2021  – wir danken!
  • IAB-Infoplattform externer Link Homeoffice – Mobiles Arbeiten zu Hause
  • Arbeitgeber droht während Corona-Pandemie: „Wenn Sie ins Homeoffice gehen, brauchen Sie nie wieder kommen“
    „… Es war im Dezember 2020, mitten im zweiten Lockdown. Die Corona-Fallzahlen stiegen an, deutlich an. Der Wunsch danach, von zuhause zu arbeiten, wurde größer – und damit die eigene Gesundheit und die der anderen zu schützen. „Also habe ich bei meiner Vorgesetzten nachgefragt“, erzählt Sebastian*. Doch sie habe nur geantwortet: „Wenn Sie ins Homeoffice gehen, brauchen Sie nie wieder kommen.“ (…) „Wie sich unser Unternehmen gegenüber den Arbeitnehmern verhält“, sagt er am Telefon, „ist unter aller Sau.“ Maskenpflicht? „Gibt es bei uns nicht – weder in den Büros, noch in den Gängen“, erzählt Sebastian. Wer doch eine Maske trägt? „Wird nur belächelt. Ich habe das Gefühl: Bei uns, in unserem Bürogebäude existiert Corona nicht.“ Konferenzen? „Finden nach wie vor in Präsenz mit vielen Menschen im Großraumbüro statt, obwohl sie ohne Probleme auch virtuell abgehalten werden könnten.“ Die Chefetage? „Fährt teilweise auf Corona-Demos nach Berlin und droht beim Wunsch nach Homeoffice offen mit Kündigung.“ Obwohl sich seine Arbeit am Computer ohne Probleme von zu Hause aus erledigen ließe. (…) Nicht immer sind es die Vorgesetzten, die auf eine Präsenz bestehen. Mancherorts setzen sich die Mitarbeitenden gegenseitig unter Druck. Johanna* darf seit Kurzem im Homeoffice arbeiten. Und die Bürokauffrau sagt: „Für mich ist das der größte Luxus. Ich bin geschützt und muss mich nicht über Kollegen ärgern, die die Maßnahmen ignorieren!“ (…) „Ich war die Einzige, die im Büro auf den Abstand geachtet und überhaupt eine Maske getragen hat.“ Zwar seien Stoffmasken für alle Mitarbeitenden vor einigen Wochen verteilt worden. Bei der Ausgabe im Büro habe es von einem Vorgesetzten jedoch geheißen: „Ihr könnt die Masken in eure Tasche stecken und sie einfach schnell aufsetzen, wenn das Gesundheitsamt zur Kontrolle kommt.“ (…) Von ihren Kollegen und Kolleginnen wurde Johanna als übervorsichtig abgestempelt. Obwohl sie eine Lungenvorerkrankung hat – und das im Kollegium auch bekannt war. Im vergangenen Jahr galt für sie trotz der Corona-Pandemie ständige Anwesenheitspflicht im Büro – obwohl sich ihre Arbeit mit einem Computer und einem Telefon ohne Probleme von zuhause erledigen ließe. Ihre Angst, sich anzustecken, wurde größer und größer. Genau wie die psychische Belastung. „Ich musste ins Homeoffice“, sagt sie im Blick zurück. „Es ging nicht anders.“ Ihr Arbeitgeber zeigte schließlich doch Verständnis – allerdings erst, als Johanna ankündigte, dass Unternehmen anderenfalls verlassen zu müssen…“ Beitrag von Daniel George vom 10. Februar 2021 beim MDR Sachsen-Anhalt externer Link
  • Bessere Vereinbarkeit durch Homeoffice? Nur, wenn Arbeitgeber und Vorgesetzte die richtigen Voraussetzungen schaffen
    Homeoffice kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, aber das ist kein Selbstläufer. Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen die richtigen Voraussetzungen schaffen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wer die Möglichkeit hat, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, ist zufriedener als Beschäftigte ohne Homeoffice. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann leichter fallen. Das hängt allerdings stark von den Rahmenbedingungen ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist und wie die Beschäftigten ihr Verhältnis zum Vorgesetzten einschätzen. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Homeoffice vertraglich geregelt ist oder nicht. Außerdem sollten für alle Beschäftigten die gleichen Regeln gelten, nach denen Leistung bewertet wird. Das geht aus einer Studie von Dr. Yvonne Lott hervor. Die WSI-Forscherin stützt sich auf Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus den Jahren 2014 und 2015 zu den Erfahrungen von Beschäftigten mit Homeoffice. Diese liefern die aktuellsten verfügbaren Daten, um detailliert zu untersuchen, von welchen Faktoren es abhängt, dass Beschäftigte Homeoffice wirklich als Entlastung bei der Vereinbarkeit empfinden…“ WSI-Meldung vom 31.01.2020externer Link zur Studie von Yvonne Lott externer Link : Work-Life-Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun?, WSI-Report Nr. 54, Januar 2020. Siehe dazu den DGB:

    • Vereinbarkeit: Homeoffice ja – wenn die Voraussetzungen stimmen. Neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung
      Kinderbetreuung, Krankenpflege oder ein Ehrenamt: Homeoffice schafft Freiräume und kann Beschäftigten helfen, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. Doch die Arbeit von Zuhause kann auch zusätzlichen Druck erzeugen – wenn Arbeitgeber und Vorgesetzte nicht die richtigen Rahmenbedigungen schaffen…“ DGB-Meldung vom 31.01.2020 externer Link
  • Homeoffice: Ausbeutung geht auch von zu Hause 
    „Unglaublich, was Corona alles schafft: Jetzt reißt die Pandemie auch die letzten Vorbehalte gegen Heimarbeit ein (…) Das ist der Clou: Mit mehr Homeoffice das Geschäft weiter aufrecht erhalten und gleichzeitig die Volksseuche eindämmen. In dieser Gesellschaft gelten halt der Schutz des Profits und der Schutz der für diesen Profit erforderlichen allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sprich „Volksgesundheit“, gleich viel. (…) Zwei große Sorgen hemmen dabei manche Betriebe: Dass die Leistung nicht stimmt und sich die Mitarbeiter der Kontrolle entziehen. Eine weitere Bremse ist der technische und finanzielle Aufwand, Homeoffice umfassend zu organisieren. Reiner Hoffmann möchte der Kapitalseite den ersten Teil der Befürchtung nehmen: „Die Beschäftigten sind zufriedener, produktiver und seltener krank“, so der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ). Das begeistert natürlich jeden Arbeitgeber – wenn es stimmt. Denn das ist allen klar, Kapital- wie Arbeitnehmerseite: Die geforderte Leistung muss auf jeden Fall erbracht werden. Oder deutlicher formuliert: Selbstverständlich muss auch im Homeoffice am Ende ein Profit auf Kosten der Beschäftigten herausspringen. Man nennt das altmodisch Ausbeutung. Entsprechend hart geraten daher die Bestimmungen. Unter den anderen Umständen hat der Arbeitgeber selbstverständlich exakt den gleichen Anspruch auf von ihm vorgegebene Leistung wie im Betrieb. (…) Umgekehrt bedeutet das: Im Homeoffice drohen Arbeitszeiten ohne Ende und ausufernde Arbeitsmengen. Da kennt der DGB seine Pappenheimer von der Gegenseite. Die nutzen jedes Schlupfloch aus, um aus ihren Arbeitern und Angestellten noch mehr heraus zu pressen. Also plädiert er in bewährter Manier für Betriebsvereinbarungen, die die Ausbeutung irgendwie im Zaum halten. (…) Was unter der neuen Situation keinesfalls leiden darf? Nein, nicht die Kinder, nicht die doppelt und dreifach belasteten Eltern. Sondern die vom Arbeitgeber geforderte Leistung, was sonst. Nur für die gibt es Geld. (…) Was ist nun besser? Ein Arbeitsplatz in der Firma oder einer zu Hause? Der Unternehmer beantwortet die Frage kühl: Kommt halt drauf an, wo das Beste aus seinem Mitarbeiter rauszuholen ist. Und wenn es dann auch nichts oder nur ein wenig kostet, Homeoffice einzurichten, dafür man auf der anderen Seite Büros einsparen kann – warum nicht? Der Beschäftigte hingegen kann die Frage gar nicht abschließend beantworten: Er kann ja überhaupt nicht frei entscheiden, was ihm lieber ist. Da ist er schon auf den guten Willen und das Angebot seines Arbeitgebers angewiesen. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet nun zwar die Unternehmen, ihren Mitarbeitern Home-Office anzubieten. Allerdings nur, „soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen Da lässt sich sicher etwas finden, wenn das nicht in das Konzept des Arbeitgebers passt. Und der Staat hat dafür ganz ausdrücklich Verständnis. Denn der ungehinderte Betrieb geht vor. Umgekehrt müssen sich Beschäftigte genau überlegen, was sie dazu sagen, wenn denn ein solches „Angebot“ kommt. Zwar kann ein Unternehmer nach aktuellem Stand der Rechtsprechung niemanden ins Homeoffice zwingen. Aber wer bei einem Rechtsstreit über diese Frage am längeren Hebel sitzt, ist kein Rätsel. Im Zweifel gilt dann das „Vertrauensverhältnis“ als gestört und damit wird das Arbeitsverhältnis kann aufgelöst werden.“ Beitrag von Björn Hendrig vom 28. Januar 2021 bei Telepolis externer Link
  • Neue Regeln: Homeoffice – auch wenn der Chef nicht will?
    Von heute an müssen Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen, wenn betriebliche Belange nicht dagegen sprechen. Aber was passiert, wenn sie die Heimarbeit ablehnen?…“ Beitrag von Florian Scheffel und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion, vom 27.01.2021 bei tagesschau.de externer Link
  • Daheim ausgebeutet. DGB warnt vor »Lohndiebstahl« im Homeoffice. Union und SPD ringen um Gesetz für mobile Arbeit 
    „… Die Kehrseite der Medaille: »Wir erleben aktuell, dass Arbeitszeiten im Homeoffice in der Regel überhaupt nicht erfasst werden«, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Wochenende der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dabei würden schon heute jährlich eine Milliarde unbezahlte Überstunden in Deutschland geleistet. Der Trend werde noch verstärkt, »wenn es keine vernünftigen Regeln für die digitale Arbeitswelt gibt«. Hoffmann erneuerte deshalb seine Forderung nach einem Recht auf Heimarbeit als einem ganz wichtigen Element, »wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen«. So könnten die Menschen mehr Selbstbestimmung bekommen über »Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen«. Heil war im November mit seinem Vorstoß für einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice-Tätigkeit am Widerstand der Union und des Kanzleramts gescheitert. Der abgeschwächte Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für ein »Mobile-Arbeit-Gesetz« sieht nur noch ein Auskunfts- und Erörterungsrecht vor, das in der Gewerbeordnung verortet werden soll. Danach hätte der Beschäftigte die Geschäftsleitung mindestens drei Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt über Beginn, Dauer, Verteilung und Umfang der mobilen Arbeit zu unterrichten. Verständigen sich beide Seiten, wäre die Vereinbarung für die Dauer von sechs Monaten fix. Allerdings konkurrieren Heils Vorschläge mit denen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion für ein »Gesetz zur Erleichterung der mobilen Arbeit« (EMAG), zu dem bisher lediglich Eckpunkte vorliegen. Darin wird der »Erörterungsanspruch« als »unnötig« angesehen und soll allenfalls »unbürokratisch ausgestaltet« werden. Auch was die Frage nach Erfassung der aus der Ferne geleisteten Arbeit angeht, betätigen sich die Konservativen als Bremser…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 26.01.2021 externer Link, siehe dazu den DGB:

    • DGB prangert massenhaften „Lohndiebstahl“ im Homeoffice an
      „… Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice, um massenhaften „Lohndiebstahl“ zu unterbinden. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wir erleben aktuell, dass Arbeitszeiten im Homeoffice in der Regel überhaupt nicht erfasst werden. Dabei leisten die Beschäftigten in Deutschland heute schon jährlich eine Milliarde Überstunden, die nicht bezahlt werden. Das ist Lohndiebstahl. Und der wird verstärkt, wenn es keine vernünftigen Regeln für die digitale Arbeitswelt gibt.“ Hoffmann forderte erneut ein Recht auf Homeoffice und betonte, das Thema müsse ganz oben auf der Agenda bleiben. Er sagte voraus, die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt werde eine der großen Aufgaben nach der Corona-Pandemie sein. Und das Recht auf Homeoffice sei ein ganz wichtiges Element, „wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen“. So könnten die Menschen mehr Selbstbestimmung bekommen über „Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen“. Der DGB-Vorsitzende verlangte zudem, die Gewerkschaften müssten ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb bekommen – „ähnlich wie das Betriebsverfassungsgesetz bereits regelt, dass wir Zugang zur analogen Arbeitsstätte haben“. Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 23.1.2021 beim Presseportal externer Link
  • Homeoffice: Das sind die neuen Regeln
    Zuhause arbeiten statt im Büro: Ab 27. Januar müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten, sofern deren Tätigkeit das erlaubt. Was Beschäftigte dazu wissen müssen…“ Servce-Beitrag der IG Metall vom 25. Januar 2021 externer Link
  • Unternehmen umgehen Verordnung – Wer ins Homeoffice will, wird gefeuert 
    Etliche Arbeitgeber bestehen trotz der neuen Homeoffice-Verordnung auf Präsenz im Büro. Manche Chefs drohen Arbeitnehmern sogar mit Kündigung, wenn sie zuhause arbeiten wollen. (…) Die Grünen-Politikerin Laura Sophie Dornheim aus Berlin sammelt seit Anfang Januar via Twitter Hinweise von Angestellten, die berichten, wie sie von Vorgesetzten unter Druck gesetzt werden, am Arbeitsplatz zu erscheinen – obwohl es offensichtlich keine Gründe gibt, die Homeoffice ausschließen würden. Dornheim hat inzwischen 160 solcher Berichte in einer Liste zusammengestellt, die ZDFheute vorliegt. Darauf sind als Arbeitgeber private Betriebe genannt, aber auch Behörden, Universitäten und öffentlich-rechtliche Institutionen. (…) Die Begründungen, mit denen Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice verweigert wird, ähneln sich, so Dornheim: „Gearbeitet wird im Büro, zuhause kann man die Leute nicht kontrollieren – das wird da genannt. Es ist oft eben nicht durch den Job begründet“, so Dornheim im Gespräch mit ZDFheute. Auch von mehr oder weniger konkreten Drohungen mit Kündigungen für Mitarbeiter, die ins Homeoffice wollen, sei ihr berichtet worden. Der Mitarbeiter einer Justizbehörde schreibt, es stehe das „permanente Misstrauen im Raum, Homeoffice ist wie Urlaub“ (…) Doch auch, wenn manche Unternehmen derzeit offenbar umdenken – Betriebe, die sich Homeoffice-Regelungen verweigern, selbst wenn es möglich wäre, haben wenig zu befürchten. Im ersten Schritt bekommen sie nicht einmal ein Bußged, selbst wenn sie kontrolliert werden und gegen die Verordnung verstoßen…“ Beitrag von Oliver Klein vom 23.01.2021 beim ZDF externer Link
  • Gewerkschaften wollen Homeoffice-Kontrollen 
    Mit Blick auf die Homeoffice-Vorgabe dringen Gewerkschaften auf Kontrollen – und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag): „Es ist eine Schwachstelle, dass es nicht ausreichend Personal gibt, um die Einhaltung der Homeoffice-Regeln und des Arbeitsschutzes zu kontrollieren.“ Für einen glaubwürdigen Kampf gegen die Pandemie seien bei erheblichen Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Homeoffice-Regeln spürbare Sanktionen nötig. Arbeitgeber, die nicht willig seien, der Lage entsprechend mitzumachen, würden sich dann dreimal überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen. Auch Verdi forderte die Arbeitgeber auf, die angeordneten Maßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen – und die Behörden, dies zu überprüfen (…) Verdi begrüßte die Verordnung, kritisierte jedoch, sie erreiche nicht das gesteckte Ziel. Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung würden die Arbeitgeber zwar angehalten, noch intensiver Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umzusetzen. „Diese Regelungen reichen jedoch nicht aus“, sagte König. Es fehlten unter anderem Vorgaben zur Arbeitsausstattung im Homeoffice durch die Arbeitgeber, zur Übernahme der zusätzlich bei der Heimarbeit anfallenden Kosten und eine Aussage zum Unfallversicherungsschutz. Darüber hinaus werde auch nicht konsequent auf das Tragen von FFP-2-Masken hingewirkt…“ dpa-Meldung vom 21. Januar 2021 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Siehe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die FAQs:
  • Homeoffice-Verordnung: Die so ziemlich weichste Regelung
    Kontakte reduzieren! Das ist die Grundregel in einer Pandemie. Trotzdem fahren Millionen Menschen völlig unnötig jeden Tag ins Büro. Der jüngste Homeoffice-Beschluss wird daran wenig ändern. Immerhin, es ist diesmal nicht wieder ausschließlich bei Appellen geblieben. Per Verordnung soll der Anteil der Arbeit im Homeoffice erhöht werden. So haben es die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder nun beschlossen. Allerdings haben sie sich dabei auf die so ziemlich weichste vorstellbare Regelung geeinigt. Arbeitgeber müssen es Beschäftigten ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten – mit einer gleich doppelten Einschränkung: »wo es möglich ist« und »sofern die Tätigkeiten es zulassen«. Den Beschäftigten selbst bleibt dagegen die vollkommen freie Wahl, trotzdem ins Büro zu kommen – sie werden noch nicht einmal aufgefordert, sondern lediglich gebeten, das Angebot zur Heimarbeit anzunehmen…“ Kommentar von Florian Diekmann vom 20.01.2021 im Spiegel online externer Link – siehe auch:

    • Strengere Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber
      „… Nach den Beratungen von Bund und Ländern werden die Regeln für Arbeitgeber beim Thema Homeoffice verschärft. Unternehmen werden verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das sieht eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil vor, die er am Vormittag vorgestellt hat. Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zur Verordnung von einer „Pflicht“, Homeoffice anzubieten, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist“. Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots. Heil will die Verordnung noch heute unterzeichnen. Sie tritt dann voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021…“ Meldung vom 20.1.2021 bei tagesschau.de externer Link
  • [Baden-Württemberg] Gewerkschaften und Arbeitgeber lehnen Homeoffice-Pflicht ab
    Was kann man noch tun, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen? Politiker denken an eine Homeoffice-Pflicht. Davon halten Arbeitgeber und Gewerkschafter gar nichts. Eine solche Regelung wäre auch für viele Beschäftigte kontraproduktiv, sagte der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Baden-Württemberg, Martin Kunzmann, am Montag in Stuttgart. „Man darf nicht vergessen, dass nicht alle Beschäftigten problemlos von zu Hause aus arbeiten können, entweder weil sie keinen geeigneten Arbeitsplatz oder Internetzugang haben, oder weil sie unter Einsamkeit oder psychischen Erkrankungen leiden.“ Ähnlich bewertet der Arbeitgeberverband Südwestmetall die Lage. Man positioniere sich gegen eine Homeoffice-Pflicht, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Peer-Michael Dick. „Wir sind überzeugt, dass da, wo Homeoffice möglich ist, auch Homeoffice gemacht wird, sofern die Arbeitnehmer mitmachen.“ (…) In den bisher geltenden Bund-Länder-Beschlüssen heißt es, Arbeitgeber seien „dringend gebeten, Homeoffice-Möglichkeiten“ zu schaffen. Eine Vorschrift gibt es nicht. Ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht zwar vor, dass Arbeitnehmer das Recht bekommen sollen, einen Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit dem Arbeitgeber zu erörtern. Ein ursprünglich angedachtes Recht auf Homeoffice ist allerdings nicht mehr geplant – die Union ist dagegen.“ Meldung vom 18.1.2021 beim SWR externer Link
  • Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit: Homeoffice im öffentlichen Dienst besser gestalten!
    Im öffentlichen Dienst ist die Arbeit von zu Hause nicht erst seit der Corona-Pandemie ein Thema. Das zeigt die Sonderauswertung „Homeoffice im öffentlichen Dienst“ des DGB-Index Gute Arbeit. Mehr als 20 Prozent der Befragten arbeiten demnach regelmäßig von zu Hause. Mobiles Arbeiten ist für die Beschäftigten reizvoll, birgt nach ihrer Meinung mit Blick auf den Gesundheitsschutz allerdings auch Risiken…“ DGB-Meldung vom 18.01.2021 externer Link, darin Details
  • Homeoffice – aber wie?
    Wie viele Menschen gehen seit November aufgrund der Corona-Pandemie ins Homeoffice? Welche Hinderungsgründe bestehen bei denjenigen, die dies nicht tun? Braucht es ein Recht auf Homeoffice?Systemrelevant-Podcast von Bettina Kohlrausch vom 15.01.2021 bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link
  • Homeoffice gegen Corona: Heil und Söder wollen Druck auf Unternehmen erhöhen 
    „Wer im Homeoffice sitzt, kann sich nicht mit dem Coronavirus infizieren oder andere anstecken. (…) In der Debatte um mehr Homeoffice im Kampf gegen die Corona-Pandemie steigt der Druck auf die Wirtschaft. Sowohl Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als auch CSU-Chef Markus Söder kündigten Gespräche mit Unternehmen an, um mehr Möglichkeiten für Beschäftigte zu erreichen, von zu Hause zu arbeiten. Forderungen nach einer Homeoffice-Pflicht weist die Wirtschaft jedoch zurück. Heil forderte am Montag Unternehmen dringend auf, Beschäftigten in der Corona-Krise Homeoffice zu gewähren. „Willkürlich Homeoffice zu verweigern, wäre jetzt unverantwortlich“, sagte er dem Sender NDR Info. Er werde seinen Appell an Unternehmen, das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen, am Dienstag in einer Konferenz mit den Personalvorständen großer Firmen bekräftigen. Dort, wo kein Homeoffice möglich sei, müssten Hygiene-Auflagen strikt eingehalten werden, sagte Heil. Sonst könne er einen Stillstand auch in der Produktion nicht ausschließen. (…) Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verlangte von Unternehmen mehr Homeoffice-Möglichkeiten für Beschäftigte. Er brachte bei Arbeitgebern im Freistaat auch konkrete Zielvorgaben ins Spiel. Voraussichtlich am Mittwoch wolle er bei einem Homeoffice-Gipfel mit Wirtschaft und Gewerkschaften darüber sprechen. (…) Gewerkschaften bringen nun den Rechtsanspruch aufs Homeoffice wieder ins Spiel. „Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Homeoffice – jedenfalls da, wo es machbar ist», sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Süddeutschen Zeitung. „Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber allein darüber entscheiden“, fügte er hinzu. Ebenso müsse sichergestellt werden, „dass niemand ins Home Office gezwungen werden kann“, meint der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Linke forderte von der Bundesregierung genaue Regeln für das Arbeitsleben in Corona-Zeiten. „Wir brauchen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice während des Lockdowns und eine Begründungspflicht des Arbeitgebers, wenn Homeoffice nicht möglich sein sollte“, sagte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gegen zunehmende Homeoffice-Forderungen wehrt sich die Wirtschaft. Nach Einschätzung von Oliver Stettes vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wäre verpflichtendes Homeoffice „ein gravierender Eingriff in die betriebliche Disposition, für den die Grundlage fehlt“…“ Artikel von Oliver Bünte vom 11. Januar 2021 bei heise news externer Link – mensch kann nur hoffen, dass das Ganze nicht bei einer Politiker-Show verbleibt, bei der die Wirtschaft zwar Besserung verspricht, aber die Beschäftigten, inkl. Betriebs- und Personalrat, immer noch keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche bekommen.
  • Homeoffice auf Kosten der Gesundheit?
    „Die Erfahrungen im Lockdown zeigen auch die Schattenseiten des Homeoffice-Booms auf. Bei der Arbeitsplatzgestaltung ist der Regelungsbedarf genauso offensichtlich wie in anderen arbeitsrechtlichen Themenfeldern. Graubereiche führen zu Nachteilen der ArbeitnehmerInnen und deren Gesundheit. (…) Welche langfristigen Auswirkungen sind nun aufgrund der verstärkten Homeoffice-Nutzung in Bezug auf die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und die Nutzungsweise von Büroarbeitsplätzen im Betrieb zu erwarten? (…) Bildschirmarbeit ist im Homeoffice körperlich genauso beanspruchend wie im Büro der firmeneigenen Arbeitsstätte. Die seit Jahrzehnten bekannte Belastung von Augen, muskuläre Verspannungen in den Schultern sowie in der Wirbelsäule sind allgemein und hinlänglich als Ergebnis schlecht ausgestatteter Arbeitsplätze bekannt. Nicht umsonst werden Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Probleme mit den Augen und der sogenannte Mausarm (Repetitive-Strain-Injury-Syndrom) Volkskrankheiten genannt. (…) Entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitsplätze nach ergonomischen Kriterien nach dem Stand der Technik zu gestalten. Durch eine monotone Körperhaltung auf ungeeigneten Stühlen kommt es zu Fehlhaltungen und einseitigen Belastungen, Verspannungen oder zu den allseits bekannten Rückenschmerzen. (…) Wieso sollten die medizinisch begründeten Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit im Homeoffice nicht gelten? (…) Zwei im Auftrag der AK durchgeführte IFES-Umfragen zeigen Mängel sowie die Kostenüberwälzung bei der Homeoffice-Ausstattung schonungslos auf. Im Mai 2020 hatten im Homeoffice nur knapp die Hälfte der Befragten einen Bürodrehstuhl. Zur Verfügung gestellt bekamen ihn nur 9 Prozent. Arbeitstische nutzten 61 Prozent, zur Verfügung gestellt wurden diese zu 4 Prozent. (…) Ein weiterer Trend, welcher sich durch vermehrte Homeoffice-Nutzung noch verstärken wird, sind mehrfach bzw. gemeinsam genutzte Büroarbeitsplätze. Besser bekannt unter dem Begriff „Desksharing“. Da derzeitige Arbeitsplätze in naher Zukunft nur mehr teilweise genutzt werden, haben viele Betriebe bereits das hier schlummernde Einsparungspotenzial erkannt. Verschiedene Unternehmen haben auch bereits angekündigt, ihre Büroflächen und die damit einhergehenden Kosten durch ausgeweitete Homeoffice-Nutzung reduzieren zu wollen. (…) Gute und gesunde Arbeitsplätze gibt es nur mit gesetzlichen Mindeststandards, so viel zeigt die Erfahrung. Für eine faire und moderne Arbeitswelt mit einer dauerhaften Homeoffice-Lösung braucht es mehr als Vertrauen – nämlich gesetzliche Rahmenbedingungen, die Schritt halten mit der Digitalisierung!“ Beitrag von Harald Bruckner vom 8. Januar 2021 beim A&W-Blog des ÖGB externer Link – sicher aber auch für Deutschland relevant
  • Machtfrage Homeoffice: Mobiles Arbeiten bringt Gewerkschaften in ein Dilemma
    „…Die Corona-Pandemie hat die Transformation der Arbeitswelt beschleunigt: Mobiles Arbeiten wird zur neuen Normalität werden. Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass Beschäftigte dem Arbeitsmodus Homeoffice viel Positives abgewinnen können. Doch es bleibt auch viel Regelungsbedarf, etwa bei der Frage, wie Privates und Dienstliches Zuhause besser abgegrenzt werden kann. Die Gewerkschaften stellt das vor eine besondere Herausforderung, denn sie dürfen nicht nur als technische Sachwalter des Wandels auftreten; die Beschäftigten erwarten grundlegende Antworten auf die Transformation der Arbeitswelt von ihnen. (…) Viele der zahlreichen Studien zum Homeoffice analysieren Erfahrungen und Akzeptanz des mobilen Arbeitens lediglich situationsspezifisch entlang von Well-Being-Indikatoren. Die geradezu epochale Transformation der Arbeitswelt, die mobiles Arbeiten mit sich bringt, wird daher nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei könnte der erkennbare Schwund der Sozialität von Arbeit ein weiterer Sargnagel für die Gewerkschaften sein. Unwahrscheinlich ist es jedenfalls nicht: Denn sowohl die Rekrutierung von Mitgliedern wie auch die Aktivierung von Beschäftigten ist an gemeinsame Erfahrungen und Orte gebunden; Regelungsbedarfe, etwa beim Arbeitsschutz, wandern aus der Vor-Ort-Sphäre des Betriebs in die Unsichtbarkeit. Die Gewerkschaften stecken allerdings auch in einem Dilemma: Mobilisieren sie gegen Homeoffice, fühlen sich die Beschäftigten unverstanden und das Image der Gewerkschaften als „Dinosaurier des Industriezeitalters“ erwacht wieder. Wirken die Interessenvertretungen lediglich daraufhin, die Arbeits- und Versicherungsbedingungen zu optimieren, dann bleiben sie Antworten auf die fundamentale Transformation der Erwerbsarbeit schuldig. Es gilt daher, beides zu tun.Denken wir die Transformation weiter (und gar nicht mal zu Ende), dann stellen sich weitere grundlegende Fragen: Was passiert, wenn Unternehmen durch die Pandemieerfahrung gelernt haben, dass die Präsenz zumindest einiger Gruppen von Beschäftigten gar nicht mehr nötig ist – und so viele Kosten eingespart werden können? Vielleicht geht es dann gar nicht mehr um White- oder Blue-Collar-Jobs, sondern um die Spaltung zwischen weiterhin inputorientierten Tätigkeiten (Qualifikation, Austausch, Kooperation am Arbeitsort) gegenüber outputorientierten Aufgaben, die für Arbeitsprozesse in einem Unternehmen nicht mehr relevant sind. Auch wenn wir noch lange nicht diesen Punkt erreicht haben, sei es erlaubt zu fragen: Ab wann müssen wir über einen Anspruch auf Präsenz verhandeln?…“ Beitrag von Wolfgang Schroeder aus WZB-Mitteilungen Heft 170 vom Dezember 2020 externer Link

  • Zuhause ausgebeutet: Beim neuen Hype um „Homeoffice“ werden Unternehmensinteressen kaum thematisiert
    „… Unternehmen handelten „agil“, sie verlagerten Pflichten auf die Belegschaften: Ein Anspruch der Beschäftigten auf Arbeitsmittel, etwa Schreibtisch oder PC zu Hause, oder Entschädigungszahlungen der Unternehmen für die Raumnutzung sind kein Thema. „Finanzielle Unterstützung“ bleibe die die Ausnahme, meldet die Wirtschaftswoche: „Nur zwei der 22 Unternehmen, die sich auf die Anfrage äußerten, überweisen einen explizit auf das Homeoffice bezogenen Zuschuss“ (…). Gewerkschaftliche Betriebsbefragungen über Betriebsräte oder Vertrauensleute zu fehlenden Entschädigungen für Homeoffice-Arbeiter oder Forderungen nach konkreten Beträgen, die Unternehmen für Raumnutzung zahlen müssen, unterbleiben. Negative Folgen werden von Gewerkschaftsvorständen kaum thematisiert. Sie ignorieren dabei ihre eigenen Forschungsergebnisse zu Gefahren beim mobilen Arbeiten, denn Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit verschwinden zunehmend. Der DGB-Index Gute Arbeit meldet, während „15 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sein müssen, ist der Anteil bei Beschäftigten mit mobilen Arbeitsformen durchgängig höher – bei Beschäftigten mit Homeoffice beispielsweise fast 40 Prozent und bei Beschäftigten, die an öffentlichen Orten arbeiten sogar mehr als 50 Prozent“ (…). Gewerkschaftliche Strategien dazu fehlen, während die Kaptalseite klare Ziele hat. Als wäre es normal, wird von Unternehmen derzeit vorausgesetzt, dass Beschäftigte zuhause einen Arbeitsplatz einrichten. Gerne wird mit Sachzwang-Argumenten gearbeitet: „Automatisierung, Big Data und künstliche Intelligenz haben eine rasante Entwicklungsgeschwindigkeit“, gibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Linie vor (…). Inzwischen wird Corona als Grund genannt. Für Unternehmen geht es also keineswegs um Gesundheitsschutz, sondern um Kostensenkung. (…) Angesichts der aufgezeigten Probleme, die das Arbeiten zu Hause mit sich bringt, ist offensichtlich: Die Hoffnungen vieler Beschäftigter, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, lassen sich nur durch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit mit Lohnausgleich, erreichen. Was aus Sicht der Beschäftigten zu tun ist, zeigen Befragungen zur Arbeitszeit. „Nur jeder fünfte der befragten Väter ist zufrieden, fast drei Viertel würden ihr Pensum gern um mindestens vier Wochenstunden reduzieren“, berichtet die Hans-Böckler-Stiftung jüngst von ihren Forschungsergebnissen…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 21. Dezember 2020 beim gewerkschaftsforum.de externer Link
  • Pandemie und Wohnen: Homeoffice ist kein Zuckerschlecken
    Der Sozialwissenschaftler Andrej Holm im Gespräch mit Vladimir Balzer beim Deutschlandfunk Kultur am 22. Dezember 2020 externer Link Audio Datei sagt, „dass das erzwungene Arbeiten aus dem Homeoffice vielerorts die Defizite in der Wohnversorgung sichtbar gemacht habe. (…) Beim Wohnungstauschportal der Berliner Wohnungsbaugesellschaften habe man ab April eine deutliche Zunahme an Anfragen und Gesuchen nach größeren Wohnungen zum Tauschen feststellen können. „Man kann deutlich sehen, dass die Wohnungen, wie sie aktuell sind, auf diese Mehrfachnutzung nicht ausgerichtet sind.“ (…) Skeptisch sieht Holm die aufkommende Debatte über ein Recht auf Homeoffice. Man habe über lange Zeit in der Gesellschaft die Arbeit, wichtige Bereiche der Pflege und der Kindererziehung aus der Wohnung ausgelagert. Deswegen würde die bauliche Hülle in den meisten Städten die Anforderungen nicht erfüllen, diese Aspekte wieder in die Wohnung einzugliedern. Man lebe vielerorts in einem Bestand von Wohnungen, die für solche Bedürfnisse nicht gebaut worden seien. „Das wird sich auch durch innovative Lösungen in Neubauten nicht für die Masse der Menschen sofort ändern lassen. Und ein zweiter Aspekt, der mich auch skeptisch auf neue Lösungen blicken lässt, ist, dass die Bau- und Immobilienwirtschaft relativ konservativ in ihrer architektonischen Gestaltung ist. Die bauen halt den Standard. Das hat auch mit den hohen Kosten zu tun. Die müssen ihre Wohnungen, die sie errichten, loswerden.“ (…) Wenn man aus der Krise gestärkt hervorgehen wolle, müsse es eine größere Bereitschaft geben, die auch schon vor der Krise unzureichenden strukturellen Rahmenbedingungen städtischen Lebens zu verändern, sagt Holm. „Das heißt, dass es ein größeres Bewusstsein dafür gibt, dass Planung und Regulation eine Rolle spielen sollten. Dass es ein größeres Bewusstsein dafür gibt, dass der Preis von Wohnungen und Gewerberäumen kein geeignetes Instrument ist, um die gewünschte Verteilung von Wohnungen und Läden in den Städten sicherzustellen.“ (Audiolänge: ca. 5 Min.)
  • [DGB-Index Gute Arbeit] Homeoffice und mobile Arbeit
    „Die Corona-Pandemie hat bei mobiler Arbeit das Homeoffice in den Fokus gerückt. Doch mobile Arbeit hat viele Formen: Arbeit bei Kundinnen und Kunden, auf dem Bau, auf Dienst- und Geschäftsreisen oder an wechselnden Unternehmensstandorten. Der Report 2020 des DGB-Index Gute Arbeit zeigt: Einerseits haben Beschäftigte in mobiler Arbeit mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten, andererseits sind sie auch höheren Belastungen ausgesetzt. (…)  ährend laut Report 2020 des DGB-Index Gute Arbeit nur 15 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sein müssen, ist der Anteil bei Beschäftigten mit mobilen Arbeitsformen durchgängig höher – bei Beschäftigten mit Homeoffice beispielsweise fast 40 Prozent und bei Beschäftigten, die an öffentlichen Orten arbeiten sogar mehr als 50 Prozent. (…) Ähnlich sieht es bei der Arbeitszeitbelastung aus: Während gerade einmal 6 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden haben, sind es bei Beschäftigten in mobiler Arbeit bis zu 20 Prozent. (…) „In nur rund einem Drittel der Betriebe, die Home Office und mobile Arbeit anbieten, gibt es dazu Betriebsvereinbarungen“, so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Dabei wissen wir, dass Mitbestimmung unerlässlich ist, wenn es darum geht, Arbeit zu gestalten und Beschäftigte ausreichend zu schützen. Das geplante ‚Mobile-Arbeit-Gesetz‘ muss unbedingt um ein Mitbestimmungsrecht für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert werden. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass mobile Arbeit tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen und zu mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten führt.“…“ DGB-Meldung vom 8. Dezember 2020 externer Link
  • Kostenerstattung: Welche Unternehmen für das Homeoffice zahlen
    „Viele Büroangestellte arbeiten derzeit von zu Hause. Eine Umfrage unter Dax-Konzernen zeigt: Nur selten beteiligen sich Arbeitgeber an den Kosten. Dafür gibt es teils überraschende Unterstützung. (…) Um den heimischen Arbeitsplatz der Mitarbeiter für die Mehrarbeit von zuhause zu rüsten, erlauben viele Unternehmen, das Inventar des Büroplatzes mit nach Hause zu nehmen. Insgesamt 18 der 22 Unternehmen, die sich auf die Anfrage äußerten, gaben an, dass sie ihren Mitarbeitern die notwendige Ausrüstung zum mobilen Arbeiten zur Verfügung stellen würden. (…) Finanzielle Unterstützung für eine neue Ausstattung bleibt dagegen die Ausnahme. Nur zwei der 22 Unternehmen, die sich auf die Anfrage äußerten, überweisen einen explizit auf das Homeoffice bezogenen Zuschuss. (…) Bundesgeschäftsführer Markus Jerger vom Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) weist allerdings darauf hin, dass es sich bei solchen Zuschüssen um „steuerpflichtigen Arbeitslohn“ handeln kann. Sachleistungen wie Laptops hingegen seien steuerfrei. Außerdem gibt es die Möglichkeit für den Arbeitgeber, eine sogenannte Coronaprämie zu zahlen: eine Einmalzahlung von maximal 1500 Euro zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020. Auch diese Prämie müssen Arbeitnehmer nicht versteuern. Unter anderem Daimler, Siemens und die Deutsche Post machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.“ Beitrag von Teresa Stiens vom 6. Dezember 2020 bei der WirtschaftsWoche online externer Link
  • Corona: Regierungsappell zum Homeoffice
    „Die im Oktober beschlossenen Kontaktbeschränkungen verband die Bundesregierung mit dem dringenden Appell an die Betriebe, angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen »wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen«. Auf verbindliche Regelungen verzichtet die Regierung. Ein Anspruch der Beschäftigten auf Arbeitsmittel, etwa Schreibtisch oder PC zu Hause, Entschädigungszahlungen der Unternehmen für die Raumnutzung im Homeoffice oder überhaupt ein Gesetz zur heimischen Arbeitsstätte war bei den Beratungen zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten kein Thema. Dabei wird das Arbeiten zu Hause schon längst praktiziert – und die Probleme sind bekannt. Nach einer Untersuchung haben 60 Prozent der Befragten mit Homeoffice-Nutzung den Eindruck, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen, so die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung: »53 Prozent sagen, dass sie für Arbeitgeber, Kollegen oder Kunden länger erreichbar sind als vor der Krise.« (…) »Zwangsläufig haben viele Unternehmen auf Homeoffice umgestellt«, betont Axel Korge vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation. Viele Beschäftigte organisierten das Arbeiten in der eigenen Wohnung. »Über die kompetente Eigeninitiative seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist wohl so mancher Manager erstaunt«, gleichzeitig wurde »vielen Unternehmen die Kontrolle über die Gestaltung und Feinsteuerung der Arbeit entrissen«. Dies bereitet dem Management Sorgen, denn die »Führungskraft ist fern, eine enge Anleitung und Kontrolle der Beschäftigten ist weder sinnvoll noch durchführbar«, so Korge. Dieser Probleme nehmen sich Unternehmensberatungen an. Der Haufe-Verlag bietet Praxistipps im Personalmagazin-Sonderheft mit dem Schwerpunkt »HR-Software«. Ein Produkt sticht hervor: Microsoft Workplace Analytics – empfohlen von Christian Gärtner, Professor an der Wiesbaden Business School. Auf Basis von Daten über E-Mails, Kalendereinträgen und Videokonferenzen kann die Software die »tatsächlichen Schlüsselpersonen« im Unternehmen herausfiltern. Wer wissen will, »ob Wissensarbeitende vor lauter Meetings und E-Mails nicht mehr zum konzentrierten Arbeiten kommen«, dem ist die Software dienlich. Algorithmen werten die Dauer und Teilnehmer von Videokonferenzen aus und »wie lange […] von wem an einem Dokument gearbeitet« wurde. (…) Der Druck auf die Belegschaften nimmt also zu durch neue Technik, durch digitale Steuerung, die in Corona-Zeiten verstärkt eingeführt wird. Die von den Gewerkschaften geforderte Anti-Stress-Verordnung ist für die Bundesregierung weiter kein Thema. Vielmehr beschloss das Bundesarbeitsministerium den »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard«. Beschäftigte können sich danach »individuell vom Betriebsarzt beraten lassen«, so die vom Minister Heil verkündete Bestimmung: »Ängste und psychische Belastungen müssen ebenfalls thematisiert werden können.«“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14.11.2020  aus Ossietzky 22/2020 externer Link
  • [DGB-Positionspapier Digitalisierung] Mobiles Arbeiten und Homeoffice: Das muss passieren 
    „… „Es ist gut, dass die Koalition weiter um bessere Bedingungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice verhandelt. Der aktuelle Gesetzentwurf zum Homeoffice droht nach den Verwässerungen des Kanzleramtes jedoch zu einer großen Enttäuschung zu werden. Danach wird es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nun erheblich erschwert, eigene Wünsche für selbstbestimmtes mobiles Arbeit durchzusetzen, weil nicht nur der Rechtsanspruch aufgeweicht wird, sondern auch das von Arbeitsminister Heil geplante Mitbestimmungsrecht für mobile Arbeit von der CDU vorerst kassiert worden ist. Anstelle des geplanten gesetzlichen Anspruchs soll nun eine Erörterungspflicht treten. Das ist ein erheblicher Rückschritt zu den bisherigen Ankündigungen. Beides ist völlig inakzeptabel, weil damit die Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung von allen Seiten eingeschränkt werden. Betriebsräte brauchen bessere Möglichkeiten für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice, nicht zuletzt um neuen Spannungen im Betrieb zu begegnen, die Ausstattung zu verbessern und zu gewährleisten, dass Homeoffice in normalen Zeiten auch wirklich freiwillig bleibt. Wir fordern die Koalition deshalb auf, bei dem Entwurf deutlich nachzubessern. Dabei müssen auch die vorgesehenen Gestaltungsoptionen für Tarifvertrags- und Betriebsparteien so ausgestaltet werden, dass die Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen nur bei unmittelbarer Geltung des Tarifvertrags möglich ist und abweichende Regelungen nur zu einer Verbesserung des Rechtsrahmens zugunsten der Beschäftigten zulässig sind. Dieser Gesetzentwurf braucht ein deutliches Upgrade im Sinne der Beschäftigten. Andernfalls bleibt von dem Versprechen, für die Zukunft Wahlmöglichkeiten und mehr Sicherheit für die Beschäftigten bei mobiler Arbeit oder im Homeoffice zu schaffen, nicht viel übrig.“ Statement des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann vom 1. Dezember 2020 externer Link zum DGB-Positionspapier externer Link für einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice
  • [Hans-Böckler-Stiftung] Studien zu Homeoffice und mobiler Arbeit 
    „… Es gibt eine Vielzahl von Begriffen, mit der die Verlagerung einer betriebsgebundenen Tätigkeit an einen anderen Ort bezeichnet wird. Das orts- und zeitflexible Arbeiten wird unter anderem als mobile Arbeit, Telearbeit, Homeoffice oder Heimarbeit bezeichnet. Die vagen Begrifflichkeiten bergen die Gefahr, dass gesetzliche Regeln umgangen werden. Welche Lösungen Beschäftigte und Arbeitgeber finden, um dem Wunsch nach mehr Flexibilität in der betrieblichen Praxis gerecht zu werden, zeigt unsere Auswertung von 31 Betriebs- und Dienstvereinbarungen. (…) Homeoffice kann tradierte Arbeitsteilung verstärken: Wer zu Hause arbeitet, bringt mehr Zeit für Sorgearbeit auf. Das gilt für Frauen stärker als für Männer. Es braucht also neue Regeln für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Anreize für eine gerechtere Aufteilung von Sorgearbeit. (…) Insbesondere bei Eltern sind Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu beobachten: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht zu Hause arbeiten können. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder. Die Erfahrungen von Beschäftigten mit dem Homeoffice in Corona-Zeiten sind unterschiedlich: So sagen 77 Prozent, das Homeoffice erleichtere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 60 Prozent glauben, die Arbeit daheim sogar effektiver organisieren zu können als im Betrieb. Allerdings haben 60 Prozent der Befragten mit Homeoffice-Nutzung den Eindruck, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. (…) Eng mit dem Thema Homeoffice verknüpft ist oft die Frage nach den Arbeitszeiten: Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten, zeigt die Studie unserer Expertin für mobiles Arbeiten und Flexibilisierung von Arbeit, Yvonne Lott. Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten. (…) Ist Homeoffice vertraglich geregelt, machen deutlich mehr Arbeitnehmer gute Erfahrungen damit. Örtlich und zeitlich flexibles Arbeiten ist heute in beinahe allen Branchen üblich. Das führt zu vielen Fragen, die sich am Präsenz-Arbeitsplatz weniger stellen. (…) Bei der Gestaltung von flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere im Homeoffice, kommt es auf klare Regeln an: zeitliche Obergrenzen, Zeiterfassung, realistische Vorgaben für das Arbeitspensum, genug Personal und Vertretungsregeln. Betriebe mit Betriebsrat haben bei der gerechten Gestaltung solcher Regeln die Nase vorn: Die Wahrscheinlichkeit, dass Betriebe flexible Arbeitszeitarrangements für Beschäftigte mit Betreuungspflichten wie Gleitzeit oder Homeoffice anbieten, erhöht sich demnach um 13,9 Prozentpunkte, wenn es einen Betriebsrat gibt. (…) [Eine] elektronische Überwachung von Beschäftigten im Homeoffice ist nur in eng definierten Fällen erlaubt. (…) Ein Recht auf Homeoffice würde vor allem Frauen helfen. (…) Nötig ist ein fairer Zugang für alle, die mobil arbeiten möchten und bei denen die Arbeitsinhalte mobiles Arbeiten möglich machen. Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit, damit beides nicht immer weiter verschwimmt und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten…“ Ein Studien- und Erkenntnisüberblick von und bei der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2020 externer Link
  • Überwachung im Homeoffice – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? 
    Wegen der Corona-Krise ist der Arbeitsplatz daheim fast schon zur Normalität geworden. Doch auch dort können sich Mitarbeiter nicht der Kontrolle entziehen. (…) Wenn Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht mehr im Büro arbeiten, ist die Verunsicherung bei manchen Vorgesetzten groß. Arbeitet der Kollege zu Hause gerade wirklich an dem Projekt? Oder räumt er vielleicht die Spülmaschine aus? Doch je mehr die Chefin versucht, mit Nachrichten die Kontrolle zu behalten, desto eher macht sich bei den Mitarbeitern ein Gefühl von Kontrollverlust breit. „Wenn ich natürlich das Gefühl habe, jemand sitzt mir im Nacken, habe ich Angst vor Fehlern, Scham und Bestrafung, vielleicht sogar vor Stigmatisierungen“, erklärt Tim Hagemann, der an der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld die Professur für Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie innehat. „Dann ist das natürlich auch etwas, was psychisch belastend sein kann.“ Der Körper schütte in einem solchen Fall Stresshormone aus. „Stress ist immer dann, wenn ich das Gefühl habe, eine Situation nicht meistern zu können“, sagt Hagemann. Mitarbeiter seien so anfälliger für bakterielle und virologische Erkrankungen. Sie können mit Schlafstörungen kämpfen, leiden langfristig möglicherweise an Problemen mit dem Magen oder dem Herz-Kreislauf-System. Und nicht nur das: Wenn Mitarbeiter das Gefühl einer Überwachung haben, können Anreize des Unternehmens für sie ihren Reiz verlieren. (…) Vorgesetzte können natürlich nicht einfach eine Kamera bei den Mitarbeitern daheim installieren. Aber zumindest technisch gibt es bei der Arbeitskontrolle im Homeoffice kaum Grenzen – von der Überwachung der Mausbewegungen, über die Messung von Anschlägen auf der Tastatur bis hin zu Systemen, die sich nach fünf Minuten Inaktivität automatisch auf abwesend stellen. „Im Extremfall können Arbeitgeber im Prinzip einfach anlasslos zusehen, indem sie den Bildschirm duplizieren und schauen, was der da gerade gemacht“, berichtet Joachim Posegga vom Informatik-Lehrstuhl mit Schwerpunkt IT-Sicherheit an der Universität Passau. „Technisch wäre das zumindest machbar, aber das wird wahrscheinlich von keinem Betriebsrat toleriert werden.“ Auch aus juristischer Sicht gibt es Grenzen bei der Überwachung im Homeoffice. Heimliche Kontrollen sind nur erlaubt, wenn Vorgesetzte einen „Verdacht auf pflichtwidriges oder strafbares Handeln zu ihren Lasten nur so aufklären können“, betont Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft in Frankfurt. Doch gerade in den ersten Wochen der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr sei das teilweise zu beobachten gewesen…“ Beitrag von Mirjam Uhrich vom 24.10.2020 bei heise online externer Link – wir erinnern an: Corona: Technik-Tipps fürs Homeoffice von Digitalcourage externer Link
  • „Mobile-Arbeit-Gesetz“: Heil will Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr / erste Kommentare 
    „… Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für „Das Mobile-Arbeit-Gesetz“ erarbeitet. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage Homeoffice bzw. mobiles Arbeit erhalten. Arbeitgeber müssten zwingende betriebliche Gründe darlegen, um das ablehnen zu können. Oder sie müssen begründen, warum sich die Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint dazu: „Ein Bäcker kann die Brötchen in der Regel nicht von zuhause aus backen. Aber wir haben sehr viele Berufe, in denen es möglich ist, von zuhause zeitweise zu arbeiten.“ Zur Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit soll es ein Mitbestimmungsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte geben. „Passgenaue“ weitere betriebliche Regelungen für das Homeoffice wären danach zwischen den Tarifparteien aushandelbar. Heil sagt, es gehe darum, einen Ordnungsrahmen schaffen, „der nicht auf Zwang setzt. Aber der gleichzeitig mithilft, die Entgrenzung von Arbeit ins Privatleben zu verhindern.“ (…) Grundsätzlich will Heil eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend machen, nachdem verschiedene Studien zum Homeoffice ergeben haben, dass die Heimarbeitnehmer ohne Kontrolle von Vorgesetzten und Kollegen entgegen allgemeinen Vorurteilen nicht weniger, sondern mehr arbeiten. Während der Pandemie arbeiten außerdem zahlreiche Arbeitnehmer im Homeoffice auch während der Abendstunden und an Wochenenden. Chefs, die nicht die Arbeits- und Ruhezeiten Heimarbeitender per „digitaler Stechuhr“ kontrollieren, sollen laut Bundesarbeitsministerium mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld bestraft werden…“ Beitrag von Thomas Kreutzmann vom 04.10.2020 bei tagesschau.de externer Link, siehe erste Kommentare:

    • Homeoffice per Gesetz. Arbeitsminister definiert Regeln für Heimtätigkeit. DGB übt Kritik
      „… Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Pläne für unzureichend. 24 Tage seien eindeutig zu wenig. »Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen«, teilte DGB-Chef Reiner Hoffmann mit. Dem Bedürfnis vieler Beschäftigter werde das kaum gerecht. »Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren.« Grundsätzlich gelte: »Mobiles Arbeiten muss für Beschäftigte zu besseren Bedingungen möglich, aber immer freiwillig sein«, betonte Hoffmann. »Es darf nicht passieren, dass Arbeitgeber über Privaträume ihrer Beschäftigten verfügen und Büros im Betrieb einfach wegrationalisieren. Das muss unmissverständlich klar sein.«…“ Artikel in der jungen Welt vom 05.10.2020 externer Link
    • Kein Vorstoß, sondern lächerlich.
      „… Wer eine wirkliche Besserung für das alltägliche Leben erwartet hat, wird von dem Gesetzentwurf für ein Recht auf Homeoffice enttäuscht sein. Nach diesem soll es lediglich einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr geben. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sorge sein Gesetz für eine enorme Erleichterung des Familienlebens. Schließlich könne – vorausgesetzt beide Eltern haben einen Beruf, in dem mobiles Arbeiten möglich ist -, jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zu Hause arbeiten. Fraglich ist nur, was daran erleichternd sein soll. Ist Kinderbetreuung für Heil etwa nur eine simple Nebentätigkeit, die problemlos zeitgleich mit der Arbeit möglich ist? Oder geht es um das stressfreiere Abholen von der Kita? Die zwei bis vier Tage im Monat sind dafür jedenfalls kaum eine Erleichterung. Allgemein sind 24 Tage Homeoffice im Jahr einfach lachhaft wenig. Heils Beteuerung, dies sei lediglich die Untergrenze, macht es nicht besser. Arbeitgeber, die dem Wunsch ihrer Beschäftigten auf Homeoffice bisher nicht nachgegangen sind, werden auch in Zukunft nur die minimal gesetzlich notwendigen Zugeständnisse machen…“ Kommentar von Lisa Ecke am 04.10.2020 beim ND online externer Link zum geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice
  • Teuflisches Homeoffice: Unternehmen können sich teure Büromieten sparen. Beschäftigte haben geringeren Arbeitsschutz und sind weniger kampffähig 
    „Es gibt hoffnungsvolle und düstere Erzählungen darüber, wie die Welt nach Corona aussehen wird. (…) Wie am 9. August das Handelsblatt berichtete, plant der Münchner Allianz-Konzern seine Arbeitsroutinen komplett umzubauen. Deutschlands führender Versicherer hatte zu Beginn der Pandemie im März binnen kurzer Zeit 90 Prozent seiner Beschäftigten ins Homeoffice geschickt und sämtliche Dienstreisen abgesagt. Was aus der Not geboren war, soll nun zum Standard werden. Man erwarte, dass längerfristig bis zu »40 Prozent der Mitarbeiter von zu Hause arbeiten«, zitierte die Zeitung Vorstandsmitglied Christof Mascher. (…) Ein »Recht auf Homeoffice« mag zunächst gut klingen. Was aber, wenn der Chef aus dem Recht eine Pflicht macht und auch den zum mobilen Arbeiten verdonnert, der lieber unter Menschen ist oder bei dem zu Hause der Nachwuchs lärmt? Überhaupt ist zu fragen, wo bei dem »überstürzten« Strukturwandel die Mitgestaltung- und -bestimmung der Beschäftigten und Gewerkschaften bleibt. Regelungen zum Homeoffice in Tarifverträgen zu verankern ist eine wichtige und richtige Forderung. Nur werden in der anhaltenden Krise bereits Fakten geschaffen, die schwerlich wieder rückgängig zu machen sind. Beispielsweise gilt es als selbstverständlich, dass der Heimarbeitsplatz auf eigene Rechnung bezahlt und unterhalten wird. Auch fehlt es an Regularien und Werkzeugen zur Arbeitszeiterfassung, wodurch das Leistungsprinzip mehr noch als heute zum Maß aller Dinge bei Vergütungs- und Aufstiegsmodalitäten wird. Gegenwehr ist schwerer zu organisieren. Streiks lassen sich unter Coronabedingungen nur vereinzelt auf die Straße bringen. Verdi warnt deshalb vor negativen Folgen. Gewerkschaftschef Frank Werneke sagte inmitten der ersten Welle der Coronapandemie laut Augsburger Allgemeinen vom 18. April: »Eine der Hauptlehren aus der Coronazeit ist für mich: Homeoffice muss in normalen Zeiten absolut freiwillig sein. Denn die Arbeit im Homeoffice hat eben auch erhebliche Nachteile: Menschen, die nicht über eine 100-Quadratmeter-Wohnung verfügen, tun sich schwer, Arbeits- und Privatleben zu Hause zu vereinen, gerade wenn sie Kinder haben.« In der Zukunft brauche es Arbeitsschutz durch Tarifverträge. In der aktuellen Tarifrunde für den öffentlichen Dienst plant die Gewerkschaft deshalb einen bundesweiten Homeofficestreik.“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 1. September 2020 externer Link
  • Soziologin Allmendinger: “Das Leben ist keine Videokonferenz” – sie befürchtet, im Trend zur Heimarbeit liege immenser gesellschaftlicher Sprengstoff 
    Im Interview vom 24. Juli 2020 fragt beim RND Tobias Peter die Soziologin externer Link: „Frau Allmendinger, leben wir nach Corona in einem anderen Land als vorher? Ja. Die Menschen sind sich bewusster über die Verletzlichkeit des Lebens und verstehen deshalb die Notwendigkeit staatlichen Handels besser. Gleichzeitig haben wir erkannt, welche Bedürfnisse und Werte für uns besonders wichtig sind. Das gilt vor allem für die sozialen Kontakte, die wir vorher oft für selbstverständlich genommen haben. Zwar wissen wir jetzt, dass sich vieles digital organisieren lässt. Doch das Leben ist keine Videokonferenz. (…) Unsere Arbeitswelt wird nach Corona nicht mehr dieselbe sein. Auch künftig werden mehr Menschen zu Hause arbeiten. Das wirft eine wichtige gesellschaftliche Frage auf: Erleben wir eine Art Spaltung zwischen denen, die wählen können, ob sie zu Hause oder am Arbeitsplatz arbeiten, und denen, die immer an ihren Arbeitsplatz müssen? (…) Privilegiert ist, wer sich aussuchen kann, wo er arbeitet. Die entscheidende Frage ist aber: Bleibt dieses Privileg erhalten? Unternehmen werden darauf dringen, dass Menschen zu Hause arbeiten – schon, um Geld für Büroräume einzusparen. Außerdem könnte es eine gesellschaftliche Debatte geben, ob die Arbeit zu Hause nicht ökologisch sinnvoller ist, um die Schadstoffemissionen des Verkehrs zu reduzieren. Das Privileg der Heimarbeit kann ganz schnell zum Zwang werden, ja zu einer Art Entzug führen. (…) Entscheidend ist: Wir müssen bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen gleichmäßiger aufteilen. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern wird sich nur dann schließen, wenn wirklich beide gleichermaßen ihren Anteil an der Familienarbeit übernehmen. (…) Ich fürchte, die Kassiererin und der Krankenpfleger bekommen am Ende nur ein bisschen Applaus, aber wieder einmal keine echte finanzielle Aufwertung…“
  • Kapital setzt auf Homeoffice – »Kostenfaktor« Büro: Institut der deutschen Wirtschaft sieht Wandel 
    „Die Coronakrise könnte nach Einschätzung von Ökonomen Katalysator für mobiles Arbeiten werden. »Arbeitnehmer wie Arbeitgeber haben in der Lockdownphase gemerkt, dass es relativ gut funktioniert im Homeoffice«, sagte Michael Voigtländer vom kapitalnahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) der Nachrichtenagentur dpa in Frankfurt am Main. »Viele Firmen werden sich auch überlegen, wie sie angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Flächen sparen und damit Kosten reduzieren können.« In einer aktuellen Analyse von Voigtländer und »Arbeitsexpertin« Andrea Hammermann schreiben die IW-Ökonomen, Unternehmen dürften »verstärkt überlegen, ob sie Bürobeschäftigung dorthin verlagern, wo sie günstiger ausgeführt werden kann«. (…) Bislang hätten Unternehmen und Institutionen »größtenteils auf eine Optimierung oder Einsparung der Büroflächen verzichtet«, referieren die Autoren. »Sollten sich der Anteil der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, und vor allem auch der Stundenumfang stark ausweiten, könnte sich dies ändern«, schreiben die IW- Forscher. »Arbeitgeber« müssten dann jedoch aufgrund gesetzlicher Auflagen »weitreichendere Investitionen in die Arbeitsausstattung durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen« tätigen und sicherstellen, dass der häusliche Arbeitsplatz einer Gefährdungsbeurteilung standhält. Perspektivisch halten die IW-Forscher es für wahrscheinlich, dass weniger Büroflächen nachgefragt werden. »Ich erwarte schon, dass es einen Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen geben wird«, sagte Voigtländer. »Der Leerstand in großen Städten dürfte tendenziell wieder zunehmen. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt nicht übermäßig neue Büros gebaut werden.« Schätzungen gehen davon aus, dass die Anzahl derjenigen, die im Büro anwesend sind, um 15 Prozent sinken und die Nutzung von Büroflächen dann um zehn Prozent zurückgehen wird.“ Meldung in der jungen Welt vom 20. Juli 2020 externer Link
  • Arbeiten während Corona: Homeoffice beeinflusst Produktivität, Stress und Konflikte 
    Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice. Welche Konsequenzen das für die Beschäftigten hat, wurde in einer Studie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Arbeit, Personal und Organisation von Professor Dr. Stefan Süß untersucht. Dazu wurden im Rahmen einer größeren Erhebung zwischen dem 07.04.2020 und dem 09.05.2020 auch 888 Personen befragt, die im öffentlichen Dienst (Bund, Länder und Kommunen) arbeiten. (…) In der Studie gaben die Befragten einen selbst empfundenen Rückgang ihrer Produktivität um durchschnittlich rund 10 % im Vergleich zur sonst üblichen Arbeitssituation an. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser faktisch sogar größer sein könnte, das aber verständlicherweise ungern zugegeben oder nicht exakt eingeschätzt wird. Wovon hängt der Rückgang der Produktivität ab? Sie sinkt stärker bei älteren Beschäftigten und in Situationen, in denen es im Homeoffice Probleme gibt, beispielsweise wenn kein adäquater Homeoffice-Arbeitsplatz oder geringe Erfahrungen mit dem Homeoffice vorhanden sind und daher aus der ungewohnten Situation Überforderung resultieren kann. Auch eine gefühlte soziale Isolation führt zu einem Rückgang der Produktivität, das heißt die fehlende Möglichkeit zum Austausch spielt hier eine Rolle. Auffällig ist, dass die Produktivitätseinschätzung bei Personen steigt, die technologieaffin sind oder bereits vor Corona Erfahrungen mit der Arbeit im Homeoffice sammeln konnten, was darauf hindeutet, dass Gewöhnungseffekte die Situation im Laufe der Zeit verbessern können. (…) Wie einzelne Beschäftigte die Arbeit von zu Hause aus empfinden, hängt maßgeblich von der privaten Situation ab, zum Beispiel vom Alter der Beschäftigten, ihren Betreuungspflichten gegenüber Kindern und ihrer empfundenen sozialen Isolation durch das Homeoffice. Neben der sozialen Isolation prägt die Betreuung von Kindern den empfundenen Konflikt zwischen Arbeit und Privatleben am stärksten. Insgesamt macht das deutlich, dass eine Doppelbelastung, zu Hause zu arbeiten und gleichzeitig Kinder zu betreuen, eine Situation ist, die die Beschäftigten nicht langfristig tragen können. Dieser Befund unterstreicht die Notwendigkeit, Betreuungsangebote auch während der Corona-Pandemie zu schaffen, nicht nur mit Blick auf die Kinder, sondern auch auf die notwendige Entlastung der Eltern. Wenn Beschäftigte und (kleinere) Kinder gleichzeitig zu Hause sind, ist ein produktives und individuell zufriedenstellendes Homeoffice schwer möglich...“ Artikel von Prof. Dr. Stefan Süß am 18.06.2020 beim DGB externer Link – der Beitrag ist Titel im BM Ausgabe 06/2020 – dem Magazin für Beamtinnen und Beamte des Deutschen Gewerkschaftsbundes
  • Rückkehr vom Homeoffice ins Büro trotz Corona: Was darf der Chef verlangen?
    In der Corona-Krise arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Bürotätigkeiten im Homeoffice. Jetzt steht in vielen Firmen die Entscheidung an: Wann kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in den Betrieb, zurück ins Büro vor Ort? Viele fragen sich: Was dürfen Chef oder Chefin verlangen? Und welche Corona-Schutzmaßnahmen sind zu beachten?...“ FAQ vom 29.05.2020 beim DGB externer Link
  • Dann macht doch Heimarbeit … Ungleiches Arbeiten zu Hause (nicht nur in viralen Zeiten) 
    „Bei all dem Durcheinander, das sich seit Tagen über das Land legt, taucht immer wieder die Botschaft auf, man arbeite jetzt im Homeoffice. (…) Wenn man nur diesen Ausschnitt berücksichtigen würde, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, das ganze Land arbeitet nunmehr von zu Hause. Das ganze Land und seine Bewohner? Wohl kaum, wenn man beispielsweise nur an die denkt, die jetzt in den Gesundheitseinrichtungen die Stellung halten (müssen). (…) Vor diesem Hintergrund hier ein kurzer Ausflug in das, was wir über dieses Homeoffice unter Normalbedingungen wissen und warum das auch aus Ungleichheitsaspekten interessant ist. Die Diskussion über Vor- und Nachteile der Heimarbeit hat eine lange Geschichte und sie war immer kontrovers. (…) Nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll es unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Homeoffice geben. Ein Recht auf Arbeiten von zu Hause aus soll per Gesetz festgeschrieben werden. (…) Parallel wurden wir mit Befunden über die große Hoffnung Homeoffice konfrontiert, die einen ernüchtern sollten: »Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken … Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten.« So diese Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung (…) Was aber wissen wir wirklich über die, die (nicht) zu Hause arbeiten können, dürfen – oder auch müssen? Es ist gar nicht so einfach, hier valide Daten zu bekommen. In diesem Kontext lohnt ein Blick auf die USA, wo man der angesprochenen Frage nachgegangen ist im Rahmen des American Time Use Survey (ATUS). Im vergangenen Jahr wurden die Ergebnisse veröffentlicht, u.a. zu den Möglichkeiten, zu Hause arbeiten zu können – sowie deren tatsächliche Umsetzung. Die vorgenommene Differenzierung der Befunde nach sozioökonomischen Kriterien erlaubt einen interessanten Blick auf die sehr ungleiche Verteilung dessen, was als Homeoffice diskutiert wird. (…) Die dargestellten Ergebnisse [je geringer der Bildungsabschluss umso gering die Chance auf Homeoffice] sprechen für sich und für das Fazit, dass wir mit einer erheblichen sozialen Schichtung bei den Möglichkeiten wie auch der tatsächlichen Inanspruchnahme von Arbeit zu Hause konfrontiert sind. Man wird plausibel davon ausgehen können, dass wir bei allen Unterschieden zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Arbeitsmarkt ein vergleichbares Muster der unterschiedlichen sozialen Schichtung auch bei uns feststellen würde.“ Beitrag von Stefan Sell vom 18. März 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • Angriff auf das Arbeitszeitgesetz – diesmal per Homeoffice 
    isw-wirtschaftsinfo Nr. 56: „Homeoffice: Vom Traum zum Alptraum“ Die Forderungen der Unternehmensseite bei Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung „Mobile Arbeit“ waren deutlich. „Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Lage der Pausen“ sollen „die Mitarbeiter in eigener Verantwortung bestimmen. Dabei hat jeder seine Arbeitszeit so einzurichten, dass eine effektive Betreuung der Kunden sowie eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Kollegen sichergestellt ist.“ Seitdem vor 100 Jahren der 8-Stundentag hierzulande erstmals in ein Gesetz geschrieben wurde, kämpfen die Unternehmer dagegen. Jetzt soll es per Homeoffice, das Arbeiten zuhause, erreicht werden. (…) Stand in den 90er Jahren noch die Frage der Umsetzbarkeit im Vordergrund und ging es um die Klärung, wie die Daten in die Wohnung des Arbeitenden über- tragen werden können, so lautet dank neuer Technik die Frage heute: Soll das, was möglich ist, auch umgesetzt werden? (…) Die Risiken des Homeoffice werden inzwischen eher selten dargestellt. Diese Publikation setzt den Schwerpunkt auf die Warnung vor Euphorie. Sie soll auch dazu anregen, Alternativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erörtern und darüber zu diskutieren.“ Artikel von Marcus Schwarzbach vom Februar 2020  – wir danken!

  • [WSI-Studie] Bessere Vereinbarkeit durch Homeoffice? Nur, wenn Arbeitgeber und Vorgesetzte die richtigen Voraussetzungen schaffen 
    „… Wer die Möglichkeit hat, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, ist zufriedener als Beschäftigte ohne Homeoffice. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann leichter fallen. Das hängt allerdings stark von den Rahmenbedingungen ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist und wie die Beschäftigten ihr Verhältnis zum Vorgesetzten einschätzen. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Homeoffice vertraglich geregelt ist oder nicht. Außerdem sollten für alle Beschäftigten die gleichen Regeln gelten, nach denen Leistung bewertet wird. Das geht aus einer Studie von Dr. Yvonne Lott hervor. Die WSI-Forscherin stützt sich auf Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus den Jahren 2014 und 2015 zu den Erfahrungen von Beschäftigten mit Homeoffice. Diese liefern die aktuellsten verfügbaren Daten, um detailliert zu untersuchen, von welchen Faktoren es abhängt, dass Beschäftigte Homeoffice wirklich als Entlastung bei der Vereinbarkeit empfinden. (…) Ob die positiven oder negativen Erfahrungen überwiegen, ist laut Lott in hohem Maße abhängig von den betrieblichen Voraussetzungen und der Unternehmenskultur. (…) Auch die Arbeitszeiten sind wichtig: Homeoffice innerhalb der normalen Arbeitszeit ist der Work-Life-Balance erwartungsgemäß deutlich zuträglicher als in der Freizeit. Und ganze Tage zu Hause zu arbeiten, ist förderlicher als stundenweise. Die Wahrscheinlichkeit für ausschließlich gute Erfahrungen beträgt 53 Prozent mit ganzen Tagen gegenüber 29 Prozent mit einzelnen Stunden im Homeoffice. „Beschäftigte, die nur stundenweise zu Hause arbeiten, nutzen Homeoffice wahrscheinlich eher um Arbeit nachzuholen oder vorzubereiten“, schreibt Lott. Bedenklich sei dabei, dass nur 15 Prozent der Beschäftigten ganze Tage zu Hause arbeiten und lediglich 22 Prozent innerhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten. (…) Was selbstverständlich klingt, ist in der Praxis nach wie vor oft ein Problem: Vorgesetzte beurteilten Beschäftigte im Homeoffice häufig nicht nach ihrer tatsächlich erbrachten Leistung. Wer zu Hause arbeitet, werde oft als „Minderleister“ stigmatisiert und müsse negative Bewertungen fürchten – häufig seien davon Frauen betroffen, schreibt Lott. Wichtig sei daher, dass für alle Beschäftigten innerhalb eines Betriebs – egal ob vor Ort oder im Homeoffice – allgemeingültige Kriterien gelten, nach denen die Arbeit beurteilt wird. Betriebsvereinbarungen und ein gesetzliches Recht auf Homeoffice könnten dabei helfen, die Akzeptanz zu steigern – und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte eine bessere Work-Life-Balance erleben.“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 31. Januar 2020 externer Link zum 16-seitigen WSI-Report Nr.54 vom Januar 2020 „Work-Life-Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun? von Yvonne Lott externer Link
  • Ver.di: „Homeoffice hat Schattenseiten – Die Arbeitgeberverbände wollen unter dem Stichwort ‚Experimentierräume‘ die Ruhezeiten verkürzen“ 
    „… Die Gewerkschaft ver.di warnt vor steigendem Druck auf Arbeitnehmer. „Die Arbeitgeberverbände wollen unter dem Stichwort ‚Experimentierräume‘ im Wesentlichen die Ruhezeiten verkürzen“, sagte ver.di-Chef Frank Werneke der Nachrichtenagentur dpa. Er stellte klar: „Heute gilt eine Ruhezeit von elf Stunden.“ Wer um 8:00 Uhr im Büro zu arbeiten beginne, könne nicht verpflichtet werden, um 22:00 Uhr zu Hause noch Mails zu schreiben. „Genau das wollen die Arbeitgeber ändern.“ Schon heute würden um 22.00 Uhr oft Mails geschrieben, so der Gewerkschaftschef. „Aber die Beschäftigten entscheiden selbst, ob sie es tun.“ Die Einhaltung von Ruhezeiten sei ein wesentlicher Punkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. „Mit Gesundheit macht man keine Experimente.“ (…) Werneke machte auch deutlich, dass es bei Arbeit von zu Hause aus, auf die Freiwilligkeit der Beschäftigten ankomme. Er warnte vor einer Idealisierung der Arbeit von zu Hause aus. „Ich zweifle daran, dass ein Homeoffice-Arbeitsplatz immer so idyllisch ist, wie es manchmal skizziert wird“, sagte er. „Vielfach wird dies gewählt, weil es zu pflegende Angehörige oder Kinder mit Betreuungsbedarf gibt – das ständige Wechseln zwischen Aufträgen des Arbeitgebers und Fürsorge für andere Menschen hat auch seine Schattenseiten.“ Eine Homeoffice-Regelung dürfe Unternehmen außerdem nicht einfach dazu dienen, in teuren Städten mit hohen Büropreisen einfach die Mieten einzusparen, betonte der ver.di-Chef…“ Meldung vom 2. Januar 2020 bei tagesschau.de externer Link
  • Mehr Freiheit durch Homeoffice? 
    Das Arbeiten von zu Hause aus liegt im Trend. Die daraus erwachsenden Probleme und die Unternehmensinteressen, die dahinter stehen, werden aber kaum thematisiert. Wer derzeit in Betrieben der Dienstleistungsbranche oder in Verwaltungsbereichen der Industrie unterwegs ist, wird häufig mit einem Thema konfrontiert, das mit großen Hoffnungen verbunden ist: »Homeoffice« oder »Telearbeit«, wie es der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz nennt. Es geht um das Arbeiten von zu Hause aus. So erlebte ich es erst kürzlich in einem Betrieb: Ein Kollege äußerte gegenüber dem Betriebsrat den Wunsch nach Homeoffice, da es große Probleme mit dem Vorgesetzten gebe. Das Gremium nahm den Wunsch ohne größere Bedenken auf. Die Frage, ob ein Vorgesetzter per Mail und Videokonferenz Beschäftigte nicht ebenso schikanieren könne, wurde gar nicht erst erörtert. Telearbeit wird zunehmend positiv besetzt. (…) Die Erwartungen sind hoch. Jeder dritte Arbeitnehmer würde gern von zu Hause arbeiten, aber nur jeder zehnte tut es. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2016. Es wird darauf verwiesen, dass die Bundesrepublik im europäischen Vergleich zurückliege. (…) Am 4. März äußerte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber dpa: »Ich werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen, das die Balance von Sicherheit und Flexibilität wahrt.« Die Gewerkschaften fordern ebenfalls eine gesetzliche Regelung und verweisen dabei auf den Wunsch vieler Angestellter, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Seit dem vergangenen Jahr setzt sich der DGB für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ein. Die DGB-Führung ignoriert dabei die Ergebnisse des hauseigenen Thinktanks. (…) Eine Untersuchung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die verschiedene internationale Studien ausgewertet haben, verdeutlicht die Risiken. Die Ergebnisse: Telearbeiter arbeiten länger. Oft ersetzt die Telearbeit die Arbeit in der Firma nicht, sondern erfolgt zusätzlich….“ Artikel von Marcus Schwarzbach in der jungen Welt vom 31.05.2019 externer Link

  • Homeoffice: Irgendwann fehlt sogar die missmutige Chefin 
    „Viele Arbeitnehmer wünschen sich das Homeoffice, die SPD will sogar ein Recht darauf. Unser Autor mahnt zur Vorsicht: Die Heimarbeit kann einen fertigmachen. (…) Ich habe gute acht Monate zu annähernd hundert Prozent im Homeoffice gearbeitet, von September 2017 bis Juni 2018. Diese Zeit war hochgradig produktiv. Obwohl ich eine volle 40-Stunden-Stelle hatte, konnte ich die Erziehungs- und Betreuungsarbeit für unsere zwei Kinder fifty-fifty mit meiner Frau aufteilen. Die Form der Arbeit – Textbetreuung für ein alle zwei Monate erscheinendes Magazin – erlaubte eine gewisse Flexibilität. Ich konnte sowohl im Arbeitsleben auf private Notfälle als auch im Privatleben auf Arbeitsnotfälle schnell und gut reagieren. Dabei habe ich, durchaus branchenüblich, mehr gearbeitet als 40 Stunden pro Woche. Ich hatte aber nie das Gefühl, in Ansprüchen zu ertrinken, weder privaten noch dienstlichen noch in der Kombination aus beidem. (…) Trotzdem hat mich das Homeoffice fertiggemacht – und ich frage mich bis heute: Warum eigentlich? Warum hatte ich dort so viele körperliche Ausfallerscheinungen wie nie zuvor und nie danach in meinem Berufsleben? Den ständigen Druck auf der Brust, das nervöse Zittern, die Magenprobleme, das flaue Gefühl in den Unterarmen. Gerade wollte ich endlich mal zum Arzt gehen, da nahm das alles ein jähes Ende, aus anderen Gründen. Seither habe ich das Homeoffice im Verdacht, bei all seinen Vorteilen auf Dauer eine potenziell brutale Arbeitsform zu sein. Zumindest für all jene, die nicht über das lässige Selbstmanagement versierter Freiberufler verfügen, sondern in der Ferne dem Rhythmus eines Büros unterliegen, den sie zugleich nur wenig beeinflussen können…“ Erfahrungsbericht von Johannes Schneider vom 3. Juni 2019 bei der Zeit online externer Link
  • Mehr Freiheit durch Homeoffice?
    Das Arbeiten von zu Hause aus liegt im Trend. Die daraus erwachsenden Probleme und die Unternehmensinteressen, die dahinter stehen, werden aber kaum thematisiert. Wer derzeit in Betrieben der Dienstleistungsbranche oder in Verwaltungsbereichen der Industrie unterwegs ist, wird häufig mit einem Thema konfrontiert, das mit großen Hoffnungen verbunden ist: »Homeoffice« oder »Telearbeit«, wie es der Gesetzgeber im Betriebsverfassungsgesetz nennt. Es geht um das Arbeiten von zu Hause aus. So erlebte ich es erst kürzlich in einem Betrieb: Ein Kollege äußerte gegenüber dem Betriebsrat den Wunsch nach Homeoffice, da es große Probleme mit dem Vorgesetzten gebe. Das Gremium nahm den Wunsch ohne größere Bedenken auf. Die Frage, ob ein Vorgesetzter per Mail und Videokonferenz Beschäftigte nicht ebenso schikanieren könne, wurde gar nicht erst erörtert. Telearbeit wird zunehmend positiv besetzt. (…) Die Erwartungen sind hoch. Jeder dritte Arbeitnehmer würde gern von zu Hause arbeiten, aber nur jeder zehnte tut es. Das ergab eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2016. Es wird darauf verwiesen, dass die Bundesrepublik im europäischen Vergleich zurückliege. (…) Am 4. März äußerte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber dpa: »Ich werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen, das die Balance von Sicherheit und Flexibilität wahrt.« Die Gewerkschaften fordern ebenfalls eine gesetzliche Regelung und verweisen dabei auf den Wunsch vieler Angestellter, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Seit dem vergangenen Jahr setzt sich der DGB für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ein. Die DGB-Führung ignoriert dabei die Ergebnisse des hauseigenen Thinktanks. (…) Eine Untersuchung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die verschiedene internationale Studien ausgewertet haben, verdeutlicht die Risiken. Die Ergebnisse: Telearbeiter arbeiten länger. Oft ersetzt die Telearbeit die Arbeit in der Firma nicht, sondern erfolgt zusätzlich….” Artikel von Marcus Schwarzbach in der jungen Welt vom 31.05.2019 externer Link

  • Neue WSI-Studie: Homeoffice und flexible Arbeitszeiten: Väter machen Überstunden, Mütter auch – und kümmern sich zusätzlich mehr um die Kinder 
    Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. (…) Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“ Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern…“ WSI-Mitteilung vom 05.03.2019 externer Link zum WSI-Report Nr.47 „Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen“ von Yvonne Lott vom März 2019 externer Link (16 Seiten) – siehe dazu weitere Meldungen:

    • Homeoffice darf Frauen nicht stärker belasten. „Männer müssen zu Hause nicht nur mehr mitanpacken, sie müssen Aufgaben auch komplett übernehmen.“
      „Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitszeiten sehr unterschiedlich, zeigt eine Studie des WSI der Böckler-Stiftung: Väter stecken mehr Zeit in den Job, Mütter in die Kinderbetreuung. DGB-Vize Elke Hannack fordert deshalb „mehr Bewegung in den Köpfen bei Männern und Frauen. (…) Männer und Frauen müssen die neue Flexibilität auch so nutzen, dass sie die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung (bzw. Erwerbs- und häusliche Sorgearbeit) untereinander partnerschaftlich aufteilen. Denn immer noch leisten Frauen den Löwenanteil der unbezahlten Sorgearbeit, während sie immer öfter auch einen bezahlten Job haben. Wir wollen, dass sich das ändert. Damit mehr Homeoffice nicht zu mehr Doppelbelastung der Frauen führt, müssen sich auch die Männer einsichtig zeigen. Die Männer müssen zu Hause nicht nur mehr mitanpacken, sie müssen Aufgaben auch komplett übernehmen.“ Elke Hannack zur WSI-Studie beim DGB am 5. März 2019 externer Link
    • Geschlechtergerechtigkeit: Mehr Flexibilität bedeutet mehr Arbeit – vor allem für Mütter
      „… Das Kind mit weniger Zeitdruck zur Kita bringen und es am Nachmittag selbst abholen – statt es bis zum Abend von einem Babysitter oder einer Babysitterin betreuen zu lassen. Morgens eine halbe Stunde länger schlafen können, weil die Nacht schlecht war und der Weg zum Schreibtisch nur wenige Sekunden dauert. Gleitzeit, selbstbestimmte Arbeitszeiten und Homeoffice versprechen, Job und Familienleben besser vereinbaren zu können. Besser heißt: mit weniger Stress und mehr Freiräumen zur Erholung. In der Realität trifft diese Annahme jedoch nicht zu, wie eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Mehr noch: Das traditionelle Bild der für die Kinderbetreuung zuständigen Frau wird durch flexibles Arbeiten nur noch verstärkt. Mütter, die von zu Hause aus arbeiten, investieren demnach pro Woche drei Stunden mehr in die Betreuung ihrer Kinder als Mütter, die täglich ins Büro fahren. Mütter, die ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen können, kümmern sich pro Woche eineinhalb Stunden mehr um ihren Nachwuchs als Mütter mit festen Arbeitszeiten. Mehr Zeit also für Musikschule oder Schwimmkurs. Schafft die Flexibilität folglich einen Mehrwert? „Ein Gewinn ist nicht zu beobachten“, sagt Studienautorin Yvonne Lott. Im Gegenteil: „Die Ergebnisse deuten auf eine Doppelbelastung von Müttern hin.“ (…) Durch flexible Arbeitsmodelle können Beschäftigte neben der Kinderbetreuung auch mehr Zeit für sich selbst gewinnen – etwa für Sport, Schlafen oder Nichtstun. Die Studienergebnisse zeigen aber, dass die Flexibilität kein Mehr an Freizeit bietet und viel mehr zu Lasten sowohl von Müttern als auch von Vätern geht. Während selbstbestimmte Arbeitszeiten allerdings für beide Geschlechter weniger Erholung bedeuten, sind Homeoffice und Gleitzeit allein für Mütter nachteilig. Sie kommen mit Gleitzeit auf 4,5 Stunden Freizeit in der Woche, bei Männern sind es im Durchschnitt sechs Stunden…“ Artikel von Sarah Lena Grahn vom 5. März 2019 bei der Zeit online  externer Link
  • Damit das Recht kein Zwang wird: Vom Homeoffice würden fast nur Angestellte profitieren. Und längst nicht alle wollen gerne Zuhause arbeiten
    „Die Handwerker*innen sollen kommen, das Kind ist krank, oder die lange Anfahrt zum Arbeitsplatz strengt einfach nur an: Es gibt einige gute Gründe für Beschäftigte, warum sie Homeoffice nutzen wollen. Nachdem bereits die Grünen und der DGB sich für ein »Recht auf Homeoffice« ausgesprochen haben, will nun auch die SPD und Arbeitsminister Hubertus Heil das Thema angehen. Noch in diesem Jahr soll laut Heil ein entsprechendes Gesetz im Bundestag beschlossen werden. (…) Auf nd-Anfrage konnte das zuständige Arbeitsministerium noch keine genaueren Angaben machen, bis wann ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll. Auch zur Frage, wie geregelt werden soll, dass Zuhause-Arbeitende keine Überstunden machen, wollte sich das Ministerium noch nicht äußern. Absehbar ist, dass der Umfang des Rechts auf Homeoffice – ob Beschäftigte beispielsweise »Vollzeit-Homeoffice« machen können – Verhandlungssache bleiben wird. (…) Derzeit arbeiten laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung etwa zwölf Prozent aller Beschäftigten gelegentlich im Homeoffice. Bei rund 40 Prozent der Beschäftigten wären die technischen Voraussetzungen dafür gegeben. Allerdings: Dies trifft vor allem Angestellte. In einer Auswertung des Bundesarbeitsministeriums von 2015 geht hervor, dass während 60 Prozent der Angestellten Heimarbeit wahrnehmen können, das nur bei zwei Prozent der Arbeiter*innen der Fall ist. Und: Nicht jeder möchte das Angebot nutzen. Zehn Prozent der Beschäftigten wollen laut Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung auch bei vorhandener Möglichkeit keine Heimarbeit. Die Gewerkschaften sehen das Vorhaben mit gemischten Gefühlen. Sie möchten zwar eine Humanisierung der Arbeit, fürchten aber zugleich, dass sie Zuhause Arbeitende schlechter erreichen können…“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 4. März 2019 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120242
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