[Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz] Nicht wegschauen. Nicht tolerieren.

#Metoo„… Die große Debatte um #Metoo zeigt: Sexuelle Belästigung im Job tritt in vielen Facetten auf. Und: sie ist kein Randphänomen, sondern zieht sich quer durch alle Berufsgruppen. Schlimmer noch: Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sogar jede/r zweite Beschäftigte bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen erlebt. Betroffen sind dabei mehrheitlich Frauen. Aber auch Männer sowie trans- und intergeschlechtliche Personen gehören zu den Opfern. Doch leider wird immer noch nur in den seltensten Fällen offen darüber gesprochen. Obwohl viele Frauen mutiger geworden sind und das gesellschaftliche Bewusstsein inzwischen schon spürbar geschärft ist, wird das Thema weiterhin tabuisiert – zum einen, weil es mit Machtfragen und der Sorge um Nachteile am Arbeitsplatz verknüpft ist, zum anderen schlicht aus Unwissenheit über Ansprechpartner und Handlungsoptionen. Damit sich hier endlich etwas ändert, wollen wir ganz konkret aufzeigen, was Sie tun können. Denn die Folgen sind gravierend: Sexuelle Belästigung kann betroffene Beschäftigte demotivieren und krank machen, das Betriebsklima vergiften und die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen. Nicht umsonst sind Unternehmen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen Prävention betreiben, ihre Beschäftigten schulen und, wenn nötig, angemessene Maßnahmen gegen belästigende Beschäftigte ergreifen. Dazu gehören Abmahnungen, Umsetzungen, Versetzungen oder sogar die Kündigung…“ ver.di-Themen-Beitrag vom Juli 2018 externer Link – sehr wichtig! Etwas kritisch sehen wir die Behandlung der Leistungsverweigerung nach § 14 AGG im Beitrag: Das „sofort“ ist u.E. falsch.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=135193
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