Crowdsourcing: „Schlechte Arbeitsbedingungen sind keine Privatsache“

„Die Anzahl der Crowdworker steigt stetig. Meist sind die Netzarbeiter gegenüber ihren Auftraggebern in einer rechtlich schwachen Position und werden dazu noch schlecht bezahlt. Das übt Druck auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse aus. Lässt sich an der Situation gemeinsam etwas verbessern?“ IG Metall-Interview mit Arbeitsrechtler Thomas Klebe zum Thema Crowdsourcing vom 23. November 2016 externer Link

  • Wichtiges aus dem Interview: „… Das sogenannte interne Crowdsourcing läuft über firmeneigene Plattformen. Die Crowdworker sind und bleiben in diesem Fall normale Beschäftigte mit allen Arbeitnehmerrechten. Bei externem Crowdsourcing ist das anders. Dabei werden die Crowdworker bisher als Selbstständige, als Unternehmer, behandelt und fallen nicht einmal unter den Schutz des Heimarbeitsgesetzes, obwohl sie im Einzelfall durchaus auch ArbeitnehmerInnen sein können. (…) Die IG Metall hat kürzlich die Internet-Plattform faircrowdwork ins Leben gerufen. Dort können sich Crowdworker beraten lassen, vernetzen und ihre Auftraggeber bewerten, wie es etwa um deren Zahlungsmoral bestellt ist. Ein Juristenteam hat auch die AGB einer Reihe von Plattformen gecheckt und die Ergebnisse dort veröffentlicht. Mit all dem können die Crowdworker hoffentlich bald eine Gegenmacht aufbauen. Zudem können sie seit 2015 auch Mitglied der IG Metall mit allen entsprechenden Vorteilen werden. Vielleicht wird es ihnen gemeinsam mit der Gewerkschaft dadurch auch möglich, mit den Plattformen über bessere Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Darüber hinaus hat die IG Metall einen internationalen Dialog mit anderen Gewerkschaften zu dem Thema begonnen und auch eine Diskussion mit einer Reihe deutscher Plattformen, wie „gute Arbeit“ bei Crowdwork sichergestellt werden kann, wie korrekte AGBs aussehen und wie ein Code of Conduct, eine Selbstverpflichtung der Plattformen, die Crowdworker fair zu behandeln. (…) Außerdem müsste ein Mindestlohn her und für die Crowdworker das Heimarbeitsgesetz gelten. Wenn sie hauptsächlich für einen Arbeitgeber arbeiten, dann muss für sie auch das Betriebsverfassungsgesetz gelten. Das wären zukunftsweisende Verbesserungen, würden sich auch Politik und Gesetzgeber intensiver mit dem Thema auseinandersetzen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=107868
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