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Heute hat der Bundesrat der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Die Zustimmung war möglich geworden, da die Bundesregierung den Ländern zugesagt hatte, sie mit einer Milliarde Euro bei der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen (Bund-Länder-Einigung im Anhang). Im Bundesrat waren zuvor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert worden. Eine Ablehnungsfront von grün und links mitregierten Bundesländern hätte das AsylbLG noch verhindern können…“ Presseerklärung von Pro Asyl vom 28.11.2014. Dazu neu:
Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 1. März 2015. Arbeitshilfe für die Beratungspraxis von Claudius Voigt für den Paritätischen Gesamtverband vom 13. März 2015
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