Sprengstoff im Aufsichtsrat. Am 26. Januar soll der Aufsichtsrat der Bahn darüber befinden, wie es mit Stuttgart 21 weitergeht

die 400. Montagsdemo gegen S21 und für Umstieg 21 am Montag, 15.1.2018 In der Entscheidung steckt Brisanz. Denn wenn neuen Kostensteigerungen zugestimmt wird, drohen Klagen wegen Untreue. Sprichwörtlich sind es die Ratten, die als erste das sinkende Schiff verlassen. Bei der Deutschen Bahn AG aber sind es die Kapitäne, die dem Konzern den Rücken kehren: Siehe die Abgänge des Infrastrukturvorstands Volker Kefer am 31. Dezember 2016, des Bahnchefs Rüdiger Grube am 30. Januar 2017 und des Aufsichtsratsvorsitzenden Utz-Hellmuth Felcht am kommenden 31. März 2018. (…) Sie wollen sich nicht in den S-21-Tunnelröhren befinden, wenn es zu Verfahren wegen Untreue kommt. Sie setzen als fürstlich dotierte Bahn-Pensionäre darauf, dass solche möglichen Verfahren sich ausreichend lange hinziehen. In „bedrückender Enge“ befinden sich jedoch die Steuerzahlenden im Allgemeinen und die Stuttgarter Bevölkerung im Besonderen. Nur wenige Wochen vor seinem Abgang hinterließ Ex-Bahnchef Grube diesen ein vergiftetes Abschiedsgeschenk: Die Bahn klagt auf Übernahme aller S-21-Mehrkosten durch die „Projektpartner“. Damit könnten, so FAZ-Autor Rüdiger Soldt, „auf das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die Region Mehrkosten von mindestens zwei Milliarden Euro“ zukommen. Da klagt der Staatskonzern Deutsche Bahn gegen andere staatliche Gliederungen auf die Übernahme von Kosten auf einer nach oben offenen Skala. Die 200 Seiten starke Klageschrift der Bahn AG gegen Stadt und Land wurde verfasst von der international agierenden Kanzlei Wilmer-Hale. (…) Ach ja: Die Klageschrift der Bahn gegen die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg wird vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Und die offensichtlich bereits ausgearbeitete juristische Antwort der Stadt Stuttgart auf diese Klage wird „aus prozesstaktischen Gründen“, so der Grünen-OB Fritz Kuhn, sogar dem Gemeinderat der Stadt vorenthalten. Da wedelt weiter der Schwanz mit dem Hund. Oder auch: Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Charakter des Staatskonzerns Deutsche Bahn müssen wohl erst noch Taten folgen.Artikel von Winfried Wolf vom 10.01.2018 bei der Kontext-Wochenzeitung externer Link

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