Europäische Demonstration gegen die Verschlechterung der Entsenderichtlinie in Brüssel am 23.1.2013

FAIRE MOBILITÄT = GLEICHER LOHN, GLEICHE RECHTE für GLEICHE ARBEIT am GLEICHEN ORT

Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehört zu den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes. Das ist gut, solange geltendes Sozial- und Arbeitsrecht am Ort der Arbeit eingehalten wird und die Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden. Dieser Grundsatz ist in Gefahr. Derzeit berät das Europäische Parlament in Brüssel über eine Durchsetzungsrichtlinie, die die geltende Entsenderichtlinie ergänzen soll. Und am Ende könnte dann wieder einmal eine Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte stehen. Dazu sagen wir NEIN! Wir lehnen eine Verschlechterung der Entsenderichtlinie ab – und rufen zum Protest in Brüssel auf!…“ DGB-Aufruf vom 08.01.2013 externer Link zur Europäischen Demonstration gegen die Verschlechterung der Entsenderichtlinie in Brüssel am 23.1.2013. Siehe dort auch Infos zur Anfahrt und zu Zeitplan und Route der Demonstration. Siehe dazu auch:

  • Aus dem Aufruf: „… Wir fordern Bundesregierung und EU-Parlament auf, den vorliegenden Entwurf der Durchsetzungsrichtlinie grundlegend zu überarbeiten und sich für eine Revision der Entsenderichtlinie einzusetzen. Der DGB fordert: Effektive Prävention, wirksame Kontrollen und Sanktionen gegen Briefkastenfirmen und jegliche Form von Sozialbetrug, gegen den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit. Wir wollen die Gleichstellung aller Beschäftigten – unabhängig von Herkunft und Beschäftigungsform – auf hohem Niveau!...“ Siehe zum Hintergrund
  • EU-Vergaberichtlinie gefährdet Anwendung deutscher Tarifverträge
    Mit Blick auf die heutige Abstimmung über die EU-Vergaberichtlinie für öffentliche Aufträge im federführenden EU-Binnenmarktausschuss sieht DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki die Anwendung deutscher Tarifverträge  in Gefahr: „Positiv ist, dass sich die Abgeordneten für die Streichung des niedrigsten Preises als alleiniges Vergabekriterium ausgesprochen haben. Dieser Grundsatz sollte jedoch auch bei den sozialen Regelungen gelten. Deshalb muss rechtssicher klargestellt werden, dass nicht der niedrigste Lohn, sondern der Tariflohn angewandt wird, der am Ort gilt, wo eine Leistung erbracht wird. Stattdessen haben sich die Konservativ-Liberalen im Binnenmarktausschuss mit dem Verweis auf die Entsenderichtlinie durchgesetzt. Damit wird letztlich auf die Europäische Rechtsprechung verwiesen, die wie im Fall Rüffert allenfalls noch die Anwendung von gesetzlichen (Branchen)-Mindestlöhnen erlaubt oder von Tarifverträgen, die vom Gesetzgeber für allgemein verbindlich erklärt wurden. Das ist aus deutscher Sicht völlig unbefriedigend, da hierzulande vergleichsweise wenige Branchenmindestlöhne oder für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge existieren…“  DGB-Pressemitteilung vom 18.12.2012 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=21775
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