Ungebremst: Mietpreise steigen weiter. Die Zahl der Zwangsräumungen? Auch

Bundesweite Kampagne "Mietenwahnsinn stoppen"Schließlich vereinbarte die Große Koalition Verbesserungen bei der Mietpreisbremse und der Möglichkeit, Modernisierung auf Mieter umzulegen. Jetzt hat das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen soll. Der Entwurf liegt der taz vor. Dass er aus dem Hause Barley kommt, ist bemerkenswert, weil für das Thema Wohnen das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) zuständig ist. Wie schon von 2013 bis 2017, als der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) die Gesetzentwürfe zur Mietpreisbremse vorstellte, beansprucht die SPD, beim Wohnungsthema voranzugehen. Die entscheidende Verbesserung in Barleys Gesetzentwurf gegenüber der jetzigen, fast wirkungslosen Mietpreisbremse ist die Auskunftspflicht des Vermieters über die vorherige Miete, wenn der neue Mieter mehr zahlen soll als ortsüblich zulässig. Schon bisher durften Vermieter nur dann mehr als die zulässige Miethöhe nehmen, wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hatte. Allerdings mussten sie die Vormiete nur nennen, wenn die neuen Mieter darauf bestanden – was viele vermieden, um das Verhältnis zum Vermieter nicht von Anfang an zu gefährden. Die zweite Verbesserung betrifft die Modernisierungsumlage“ – aus dem Beitrag „Zahmer Entwurf gegen Vermietertricks“ von Martin Reeh am 05. Juni 2018 in der taz externer Link, worin die Begrenzung der letzteren auf 8% (statt bisher 11) – von Mieterorganisationen seit bekannt werden als immer noch viel zu hoch kritisiert – noch Gegenstand verschiedener Stellungnahmen ist. Siehe dazu einen weiteren Beitrag – und einen Bericht über eine exemplarische Zwangsräumung aus Frankfurt:

  • „Arme Mieter“ von  Rainer Balcerowiak am 06. Juni 2018 in der taz externer Link ist ein Kommentar zu diesem Gesetzesprojekt, in dem unter anderem unterstrichen wird: „So sieht die Verschärfung der Mietpreise bei Neuvermietungen zwar eine Auskunftspflicht der Vermieter über den zuvor verlangten Mietzins vor. Die zahlreichen Schlupflöcher für deren Umgehung bleiben aber ausnahmslos bestehen. Vor allem, weil Mieten, die bereits zuvor über der Kappungsgrenze von 10 Prozent oberhalb des Mietspiegelwerts lagen, dauerhaft Bestandsschutz genießen. Auch die Begrenzung der Modernisierungsumlagen auf 8 statt bisher 11 Prozent, nebst einer Obergrenze von maximal 3 Euro pro Quadratmeter, wird der Verdrängung einkommensschwächerer Mieter kaum Einhalt gebieten. Ohnehin ist der dringend notwendige Schutz von Mietern in Bestandswohnungen nur ein Aspekt des in den vergangenen Jahrzehnten neoliberal entfesselten Wohnungsmarkts. Die Bestände des sozialen Wohnungsbaus sind dramatisch geschrumpft, weil es sich dabei eben nicht um dauerhaft preiswerte Wohnungen, sondern um eine temporäre, öffentlich geförderte Mietpreis- und Belegungsbindung für Häuser handelt, die anschließend wieder dem freien Markt zugeführt werden“.
  • „Bis die Bagger wiederkommen“ von Timo Reuter am 08. Juni 2018 in Zeit Online externer Link ist ein Beitrag über die Räumung eines Lagers von Roma in Frankfurt, aus dem deutlich wird, dass es sich um eine exemplarische Bestrafung handeln soll zur Verteidigung des Eigentums und sei es an leerstehenden Fabrikhallen, eine sozialdemokratische orientierte Politik mit rassistischen Beiklängen: „Doch auch Zuwanderung spiele eine Rolle. Vor allem Migranten aus Osteuropa leben auf der Straße, in Großstädten liegt ihr Anteil laut BAGW inzwischen bei rund 50 Prozent. Das liegt daran, dass sie in vielen Fällen kein Recht auf Sozialleistungen haben. Noch Ende 2015 entschied das Bundessozialgericht, dass arbeitslose Europäerinnen spätestens nach einem Aufenthalt von sechs Monaten in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe haben. Seit Ende 2016 sind die Auflagen strenger. Die damalige Arbeitsministerin und heutige SPD-Chefin Andrea Nahles entschied, dass sie nur noch Hilfe bekommen, wenn sie fünf Jahre hier gelebt oder ein Jahr hier gearbeitet haben.   Gekoppelt an die Sozialleistungen ist auch der Anspruch auf eine längerfristige Unterbringung im Falle der Obdachlosigkeit. Wer sich aufgrund der EU-Freizügigkeit zwar legal hier aufhält, aber keine offizielle Arbeit findet, landet also schnell auf der Straße. Und so werden die informellen Hüttendörfer und Matratzenlager meist von obdachlos gewordenen Osteuropäern bewohnt, besonders häufig von Roma. Amtliche Zahlen gibt es zwar weder bei der BAGW noch bei der Bundesregierung, doch die öffentlich gewordenen Fälle deuten darauf hin“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133271
nach oben