„Recht auf Stadt“? Kann man kaufen. Etwa, wenn man Amazon heißt

Proteste gegen die Steuergeschenke, die Amazon nach New York locken sollten waren erfolgreich, am 14.2.2019 erfolgte die Streichung des Großprojekts„… Boris Palmer (Oberbürgermeister von Tübingen) besinnt sich auf die „wehrhafte Demokratie“ und lässt Verfahren einleiten gegen Menschen, die „Gemeinderäte unter Druck … setzen. Der Staat darf sich hier nicht schwach oder unentschieden zeigen. Das muss Konsequenzen haben.“ Da dürften doch einige Leute kurz mal erschrocken sein, als sie das lasen. Rechtsradikale, die Morddrohungen gegen Lokalpolitiker aussendeten etwa oder rechtsextreme Netzwerke in Polizei, Geheimdiensten und Militär. Doch sie waren mit der Vokabel der „wehrhaften Demokratie“ – wie immer – nicht gemeint. (…) Doch da hätten sich Palmer und Tagblatt-Leiter Stegert selbst als Ziel der „wehrhaften Demokratie“ sehen müssen, denn mit ihrer lokalpatriotisch-nationalistischen Argumentation hatten sie schon Monate zuvor den Gemeinderat bearbeitet und – mehr noch vielleicht als einzelne Protestierende während der Sitzung – unter Druck gesetzt. So schrieb Stegert in seiner „Berichterstattung“ über die Entscheidung des Gemeinderates zum Bosch-Forschungszentrum im Cyber Valley: „Denn KI-Forschung auf Weltniveau gehe in Deutschland nur in Tübingen, sagte Palmer. Insofern habe die Stadt eine bundesweite Verantwortung für zehntausende, ja hunderttausende Stellen. Klingt großspurig, stimmt aber.“...“ – aus dem Beitrag „Die „wehrhafte Demokratie“ (Palmer) entscheidet für Amazon – und leitet Verfahren gegen die Kritiker*innen ein“ vom Max Punk Institut am 18. November 2019 bei de.indymedia externer Link über das „Weltniveau“ zu Tübingen und seine Vorkämpfer. Siehe dazu noch einen weiteren Beitrag über Amazons (kleine) Vorrechte auch anderswo, als in Tübingen:

  • „Amazon macht dicht“ von Katarina Schipkowski am 18. November 2019 in der taz online externer Link über Amazons Vorrechte in Winsen: „… Aber mit welchem Recht kann Amazon jemandem verbieten, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen? Schließlich ist eine Bushaltestelle öffentlicher Grund. Sollte sie zumindest. Im Fall von Amazon ist das nicht ganz eindeutig. Die Linie 4705 verkehrt ausschließlich zwischen den Stationen Bahnhof ­Ashausen, Bahnhof Winsen und Winsen Amazon. Damit gilt sie als Werkverkehr und darf nicht von Stadt und Landkreis bezuschusst werden. Denn das wäre eine versteckte Subvention, ein Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit innerhalb der EU. Die Linie wird deshalb zwar von der Kraftverkehr GmbH (KVG), dem kommunalen Busunternehmen, betrieben, bezahlt wird sie aber von Amazon. Und von den Mitarbeiter*innen, durch ihre Tickets für den Hamburger Verkehrsverbung (HVV), dem die KVG angehört. Allerdings startet die Linie ja am Bahnhof, also auf öffentlichem Grund. Also doch ein Entgegenkommen der Stadt an Amazon…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=157535
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