Gerichtsurteil zugunsten der Miethaie

Keine Profite mit der Miete: Bundesweite Aktionswoche gegen steigende Mieten und VerdrängungDer Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag in Karlsruhe entschieden, dass eine unbefristete Sozialbindung unwirksam ist. Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau können Wohngenossenschaften nicht dauerhaft zum Angebot von Sozialwohnungen verpflichtet werden. Das gelte auch dann, wenn die Kommune dem Immobilienunternehmen günstig Bauland überlassen habe. Das Urteil hat eine Wohnungsgenossenschaft aus Hannover erstritten, die eine Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen anzweifelte. In den 90er Jahren verkaufte die Stadt Grundstücke, um dort Sozialwohnungen zu bauen. Die Kommune gewährte dabei auch ein zinsgünstiges Darlehen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Bauherrn, die Wohnungen verbilligt und nur an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermieten. 52 der errichteten Sozialwohnungen sollten dauerhaft Sozialwohnungen bleiben. Diese Klausel ist nun laut dem BGH unwirksam. Diese Entscheidung eröffnet damit auch anderen Wohngenossenschaften und privaten Investoren die Möglichkeit, gerichtlich gegen Verträge, die für Mieter vorteilhaft sind, vorzugehen und somit aus der Sozialbindung auszusteigen…“ – aus der (dpa) Meldung „Sozialwohnungen fallen weg“ am 09. Februar 2019 in der jungen Welt externer Link über ein Skandal-Urteil des BGH – in offener Frontstellung gegen aktuelle soziale Proteste und offener Unterstützung der Profitjagd

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144148
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