Unabhängige Wissenschaft: Bonner IZA-Prof. Dr. Klaus Zimmermann gegen Werner Rügemer und die NRhZ

Dossier

MeinungsfreiheitAm 9. Mai 2014, 11.00 Uhr beginnt vor dem Landgericht Hamburg, Pressekammer, Sievekingplatz, im Sitzungssaal B 335 eine Verhandlung gegen den Publizisten Werner Rügemer und den Herausgeber der Neuen Rheinischen Zeitung, Peter Kleinert. Hier zu diesem Termin eine Pressemitteilung von Werner Rügemer, dessen – nach Druck auf die Redaktion – dort zensierten Artikel in den Blättern für deutsche und internationale Politik wir komplett veröffentlicht hatten. (…) Im September 2013 forderte Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA), die Redaktion der Monatszeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ und mich auf, folgende Aussagen aus dem Artikel „Der unterwanderte Staat“ in der Ausgabe 8/2013 zu unterlassen: – „faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als ‚unabhängig'“ – „Von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“ – das IZA betreibt Lobbying – (durch eine bestimmte Berichterstattung) den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere…Pressemitteilung von Dr. Werner Rügemer, Köln, in  Neue Rheinische Zeitung Online-Flyer vom 23.04.2014 externer Link. Siehe dazu weitere Informationen:

  • Presserecht: Werner Rügemer siegt gegen Lobbyisten. Millionenschwerer Think-Tank der Deutschen Post zieht Unterlassungs-Klage gegen kritischen Publizisten vollständig zurück New
    Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA, Bonn), finanziert von der Deutsche Post-Stiftung, zieht nach Ausscheiden des Direktors Prof. Dr. Klaus Zimmermann seine Klage gegen den Autoren Werner Rügemer vollständig zurück – kurz vor einem Verhandlungstermin vor dem OLG Hamburg, der für den 8. Januar 2019 angesetzt war; dieser wurde aufgehoben. Rügemers inkriminierter Beitrag über „Tarnkappen-Professoren“, unternehmensabhängige Wissenschaftler und Think-tanks kann nun wieder bedenkenlos und unzensiert publiziert werden…“ Pressemitteilung von und bei aktion ./. arbeitsunrecht vom 18.1.2019 externer Link mit umfangreichen Hintergründen – wir gratulieren!
  • Zweifelhafter Sieg: Hamburger Landgericht gibt Prof. Klaus Zimmermann gegen Werner Rügemer recht, aber nur teilweise und nur vorläufig
    Im September 2013 klagte Prof. Klaus Zimmermann gegen mich und Peter Kleinert, Redakteur der neuen rheinischen Zeitung: Wir sollen bezüglich seines von ihm geleiteten Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) folgende vier Aussagen unterlassen: 1. Das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, 2. Beim IZA könne beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden, 3. Das IZA betreibe Lobbying und 4. Das IZA informiere nicht über seine Finanzierung durch die Stiftung des Deutsche Post – Konzerns. (…) Nach zwei öffentlichen Verhandlungen am 9.5. und 10.10.2014 verkündete die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 6.2.2015 das immer wieder verschobene Urteil: Die Aussagen zu 1 und 2 sind zulässig. Dagegen bleiben die Aussagen zu 3 und 4 verboten – ich werde dagegen in Berufung gehen, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. (Aktenzeichen 324 O 19/14)…Stellungnahme von Werner Rügemer bei der neuen rheinischen Zeitung vom 11. Februar 2015 externer Link.  Aus dem Text: „… Am Tag der Urteilsverkündung kommentierte Zimmermann, das Klageverfahren sei damit „sehr erfolgreich für das IZA“. (IZA newsroom 6.2.2015: „Urteil im Rügemer-Verfahren“) Das ist der Kommentar des Direktors des Instituts, dem das Gericht in diesem Urteil bescheinigte, sich faktenwidrig als unabhängig zu bezeichnen und bei dem beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden könne. Ein schöner Sieg, Herr Zimmermann!
  • Verfahren Prof. Zimmermann gegen Rügemer geht weiter
    Professor Dr. Klaus Zimmermann, Geschäftsführer des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), lehnt den Vergleichsvorschlag des Hamburger Landgerichts ab. (…) Das Gericht hatte in der Verhandlung am 9.5.2014 kein Urteil gefällt, sondern einen Vergleich vorgeschlagen (…)  Die Kosten des Verfahrens soll zu 2/3 das IZA tragen, Rügemer und nrhz.de zu 1/3. Ich habe dem Vergleich zugestimmt, Prof. Zimmermann hat ihn abgelehnt – obwohl er auf der IZA-website erklärt hatte, dass mit dem Vergleichsvorschlag „das wesentliche Ziel des Verfahrens erreicht“ sei („Tarnkappenwissenschaft und Lobbyismus: Wie hat es Rügemer gemeint?“). Dabei verschwieg er die Kostenverteilung und dass das Gericht empfohlen hat, dass er seine Klage hinsichtlich der Aussage, das IZA betreibe Lobbying, zurücknimmt. Mein Anwalt Eberhard Reinecke hat Prof. Zimmermann abgemahnt, weil er auf der IZA-website den Verhandlungsverlauf vom 9.5.2014 wahrheitswidrig wiedergegeben hat. Mein Anwalt und ich sehen der weiteren Auseinandersetzung mit einer gewissen Freude entgegen, da wir durch das Verfahren eine Vielzahl von Hinweisen erhalten haben, die mich in der Bewertung des IZA bestärken. (…) Die von mir mitbegründete „aktion gegen arbeitsunrecht“ wird aus Anlass dieses Verfahrens das Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ einrichten: Es werden zunehmend nicht nur Autoren mit Meinungsverboten überzogen, sondern auch Beschäftigte und Betriebsräte.“ Aus der Presseerklärung von Werner Rügemer vom 16. Juni 2014.
    Das Spendenkonto: aktion./.arbeitsunrecht e.V., kontonr. 4816153, BLZ 83065408, stichwort „IZA/Rügemer“
  • Verklagen Sie auch uns! 53 Wissenschaftler richten Offenen Brief an Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA)
    Offener Brief von 53 Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats von Attac an Professor Klaus Zimmermann, Direktor des Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Die Unterzeichner fordern Professor Zimmermann auf, auch sie zu verklagen, sollte er seine Klage gegen Dr. Werner Rügemer und die Neue Rheinische Zeitung vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg aufrecht erhalten. Offener Brief des Wissenschaftlichen Beirats von Attac vom 16.05.2014 externer Link
  • Gericht deutet weitgehende Abweisung der durch Geschäftsführer Zimmermann veranlassten Klage gegen Rügemer an
    Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in der Verhandlung am 9. Mai 2014 angedeutet, die Klage von Prof. Klaus Zimmermann (als geschäftsführender Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit – IZA) in drei von vier Punkten zurückzuweisen…“ Bericht von Werner Rügemer  
  • Think-tank IZA: Teilerfolg für Rügemer
    „Wir freuen uns über die große Resonanz, die das Verfahren gegen unseren Mitstreiter Werner Rügemer hervor gerufen hat. Die Presse berichtete, ein Europaabgeordneter und ein ver.di-Vorstandsmitglied wurden aktiv. Zum Gerichtstermin in Hamburg erschienen über 30 Besucher – mehr als der Saal fassen konnte. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts beinhaltet, dass wesentliche Aussagen über das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Zunkunft unbehelligt getätigt werden dürften, da sie von der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit gedeckt sind…Beitrag auf arbeitsunrecht in deutschland vom 11.05.2014 externer Link Siehe dazu auch:

    • Lobbyismus vor Gericht – Vor der Hamburger Pressekammer: Chef des »Instituts für die Zukunft der Arbeit« gegen Werner Rügemer
      „In einem gut gefüllten Saal verhandelte die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am Freitag die Zivilklage von Prof. Klaus Zimmermann gegen den Publizisten Werner Rügemer, der sein »Institut für die Zukunft der Arbeit« (IZA) als »unsichtbare Lobby« bezeichnet hatte. Die Klage gegen Werner Rügemer wurde größtenteils abgewiesen, in einem Punkt unterbreitete das Gericht den Streitparteien einen Kompromißvorschlag. (…) Nach einem Protest von Rügemers Anwalt Eberhard Reinecke wurde im Vorfeld der von Zimmermanns Anwälten mit 120000 Euro angegebene Streitwert auf 80000 Euro reduziert. (…) Als Kompromiß regte die Richterin an, an das Bestreiten der »freien Wissenschaft« die Erläuterung anzufügen, das IZA erhalte keine Ergebnisvorgaben von seinen Spendern. Beide Seiten behielten sich eine Entscheidung darüber bis Ende Juni vor. Die Aufteilung der Prozeßkosten bestimmte das Gericht auf zwei Drittel zu Lasten des IZA, weil von drei Punkten ja zwei fraglich und einer gegen die Beklagten entschieden wurde…“ Artikel von Thomas Barth in der jungen Welt vom 10.05.2014 externer Link
  • Solidarität für Werner Rügemer und die Neue Rheinische Zeitung – oder: Wie Lobbyisten ihre Kritiker vor Gericht zum Schweigen bringen wollen
    Im August 2013 veröffentlichte Werner Rügemer, Publizist und Lehrbeauftragter der Universität Köln, in den Blättern für Deutsche und Internationale Politik und in der Neuen Rheinischen Zeitung den Artikel „Die unterwanderte Demokratie- Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“ (Link: www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19346). (…)  Werner Rügemer und Peter Kleinert, Herausgeber der Neuen Rheinischen Zeitung, haben ihre Aussagen aufrechterhalten. Daraufhin beantragte Prof. Zimmermann im Januar 2014 beim Landgericht Hamburg, die Wiederholung der Aussagen durch Urteil zu verbieten und im Falle jeder einzelnen Wiederholung den Autor und die Zeitung zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahren zu verurteilen. Der Streitwert liegt bei 80.000 Euro. Das könnte den wirtschaftlichen Ruin des Autors und der NRhZ bedeuten…“ Pressemitteilung vom Berliner Wassertisch – Sprecherteam vom 03.05.14, dokumentiert bei scharf links externer Link
  • Der Termin: 9.5. Landgericht Hamburg, Pressekammer: Öffentliche Verhandlung der Einstweiligen Verfügung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) / Prof.Klaus Zimmermann gegen Werner Rügemer wegen dessen Darstellung, das IZA sei wegen seiner privaten Finanzierung (Deutsche Post, Bertelsmann, Weltbank) und wegen seiner Aussagen “nicht unabhängig”
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=57855
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