HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer – gemeint sind alle

Dossier

Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Im Kündigungsverfahren gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden hat die HUK-Coburg in der ersten Instanz erfreulicherweise verloren und geht in die zweite Instanz. Die HUK-Coburg hat bereits angekündigt, dass sie bei einer eventuellen Niederlage das Verfahren auch bis vor das BAG bringen will. Wir möchten mit einer breit organisierten Solidarität den Kollegen unterstützen damit möglichst am Montag, den 23. November 2015 um 10:30 Uhr im Landesarbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 98  im Saal 419 sämtliche Stuhlreihen mit Kolleginnen und Kollegen besetzt sind. Unterstützt deshalb den Kollegen in der Auseinandersetzung und setzt mit eurer Anwesenheit ein Zeichen der Solidarität!Soli-Aufruf bei ver.di-Landesbezirk Hamburg externer Link, dort auch Solidaritätserklärungen und Hintergründe, für Informationen zur Kündigung v.a. den Brief von verdi Hamburg an HUK-Coburg vom 23.9.2015 externer Link . Siehe dazu nun Berichte:

  • Krankheitsbedingte Kündigungen bei der HUK-Coburg: HUK zieht ihre Klagen zurück! New
    Lt. einer Mitteilung der Fachgruppe Versicherungen – ver.di Bundesverwaltung – Fachbereich Finanzdienstleistungen vom 25. Juli 2018 ist der Vorstand der HUK-Coburg auf den ver.di-Bundesvorstand zugegangen, „um eine Verständigung (‚Befriedung‘) des Konfliktes um die krankheitsbedingten Kündigungen in der Hamburger Niederlassung der HUK-Coburg zu erreichen. Inzwischen gibt es hierzu ein Ergebnis: Die HUK-Coburg hat ihre Klagen in den beiden noch ausstehenden LAG-Berufungsverhandlungen zurückgezogen. Damit haben alle gekündigten Kolleg/innen ihre Kündigungsschutzklagen endgültig gewonnen, alle Arbeitsgerichtsverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. Seit einem Jahr haben wir die krankheitsbedingten Kündigungen und den Umgang mit den Mitarbeiter/innen bei der HUK intern und öffentlich bekannt gemacht. Wir haben in Betriebsversammlungen zu dem Thema informiert und bei den Arbeitsgerichts- und Landesarbeitsgerichtsprozessen Öffentlichkeit und Unterstützung organisiert. Viele ver.di-Kolleginnen und Kollegen waren daran beteiligt. Nachdem die HUK-Coburg bis jetzt alle Arbeitsgerichts- und LAG-Prozesse verloren hat, die Wirtschaftspresse umfangreich über die Kündigungen bei der HUK Coburg berichtet hat – und jetzt auch noch der Bericht über die verstorbene Kollegin in der Hamburger Morgenpost erschienen ist, ist beim Vorstand der HUK offenbar die Erkenntnis gereift, dass die HUK diese Auseinandersetzung nicht mehr gewinnen kann. Deshalb ist der Vorstand der HUK-Coburg auf den ver.di-Bundesvorstand zugegangen. Sie haben sich auf folgende Punkte verständigt: Die HUK wird die noch anhängigen Berufungsverfahren zurücknehmen (ist zwischenzeitlich geschehen). Zwischen dem Betriebsrat und der örtlichen Geschäftsleitung am Standort Hamburg wird ein Mediationsverfahren durchgeführt. Ver.di hat das Vorschlagsrecht für den Mediator. Dabei soll auch vereinbart werden, wie die von der Kündigung betroffenen Kolleginnen und Kollegen wieder gut in den Betrieb integriert werden können.“ Wir gratulieren!
  • HUK-Coburg: Mitarbeiterin verschleppte Lungenentzündung aus Angst vor Kündigungen 
    „Bei Unfällen ist sie zur Stelle. Auch bei Krankheit, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung nimmt sich die HUK-Coburg der Not ihrer Kunden an. Nur bei ihren eigenen Mitarbeitern zeigt die Versicherung, die zu den größten Deutschlands gehört, offenbar wenig Mitgefühl. Laut Ver.di wurde in der Hamburger Konzernniederlassung sieben Mitarbeitern gekündigt – weil sie krank waren! Fast alle klagten gegen die Kündigungen. Eine von ihnen, Katrin F., erlebte den Prozess jedoch nicht mehr: Sie verschleppte eine Lungenentzündung aus Angst vor Konsequenzen so lange, bis ihr Körper aufgab. Die Kollegen von Katrin F. stehen noch immer unter Schock. Vor fast genau einem Jahr starb die 49-jährige Versicherungssachbearbeiterin in der Kundenbetreuung der HUK-Coburg – an einer verschleppten Lungenentzündung. Verschleppt, weil Katrin F. nicht zum Arzt gegangen war. Sie hatte Angst vor einer Krankschreibung und den damit verbundenen Konsequenzen, wie sie in einem Whats-App-Chat erklärte. Denn im April war Katrin F. und sechs Kollegen wegen hoher Fehlzeiten gekündigt worden. Nach Ansicht der Gewerkschaft Ver.di war das Unternehmen indirekt selbst für die Erkrankungen verantwortlich. Eine Baustelle gegenüber der HUK im Nagelsweg (Hammerbrook) hatte wochenlang für erhöhte Staubbelastung in der Kundenbetreuung gesorgt. Mehrere Mitarbeiter erlitten Atemwegserkrankungen. Bei Katrin F. versagte irgendwann die Stimme, so dass sie – wichtig in ihrem Job – nicht mehr telefonieren konnte. Der Arzt schrieb sie krank. Zuvor hatte sie einen mehrwöchigen Arbeitsausfall wegen einer Knieverletzung. Obwohl Katrin F. seit 34 Jahren bei der HUK beschäftigt war und eine hohe Verbundenheit mit dem Unternehmen besaß, in dem schon ihr Vater 40 Jahre lang gearbeitet hatte, wurde sie von ihren Vorgesetzten zum Gespräch gebeten. Ihr und ihren sechs Kollegen wurden Aufhebungsverträge angeboten. Als sie ablehnten, kam die (krankheitsbedingte) Kündigung. Pikant: In einem Rundschreiben informierte die HUK den Rest der 200 Personen starken Belegschaft über die Kündigungen und bat 20 weitere Mitarbeiter mit hohen Fehlzeiten zum Gespräch. Der Betriebsrat wittert dahinter System. Reinhard, Schwandt, Fachgruppen-Vorstand Versicherungen von Ver.di in Hamburg: „Wir haben den Eindruck, dass die HUK-Coburg krankheitsbedingte Kündigungen als Mittel der Personalpolitik etablieren möchte.“ Es würde bewusst ein „Klima der Angst“ geschaffen. (…) Nur zwei der Gekündigten unterschrieben den Aufhebungsvertrag. Die anderen fünf legten Kündigungsschutzklage ein – auch Katrin F. Das Arbeitsgericht gab allen Kündigungsschutzklagen statt. Nur Katrin F. konnte sich nicht mehr darüber freuen: Sie starb kurz vor Beginn ihres Prozesses. Und auch für die anderen vier ist es noch nicht vorbei: Die HUK hat Berufung gegen die Urteile eingelegt. Warum – dazu will das Unternehmen nichts sagen…“ Artikel von Nina Gessner vom 16.07.2018 in der Hambuger Morgenpost online externer Link
  • Eilmeldung: LAG-Termin am 23.5. – schon wieder abgesagt! 
    Das für den 23. Mai angesetzte LAG- Berufungsverfahren zu einer der sieben Kündigungen fällt kurzfristig aus, da die Huk gegenüber dem Richter einen Befangenheitsantrag gestellt hat…
  • [16. Mai 2018] ver.di Pressekonferenz vor dem LAG Hamburg – zum Verhandlungstermin wegen des Einspruchs von HUK Coburg
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lädt am *Mittwoch, den 16. Mai* zu einem Pressetermin vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) ein. Anlass ist eine an dem Tag stattfindende Berufungsverhandlung gegen eine Beschäftigte der HUK-Coburg in Hamburg, die von der Versicherung krankheitsbedingt gekündigt wurde. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte im November erstinstanzlich die Kündigung für unrechtmäßig erklärt. Zeitgleich zur Kündigung der betroffenen Kollegin, wurden sechs weitere Beschäftigte am Hamburger Standort der HUK-Coburg krankheitsbedingt zum Ende letzten Jahres gekündigt. (…)  Der Pressetermin vor dem LAG, Osterbekstraße 96, Hamburg-Barmbek, findet vor Beginn der Verhandlung am 16.Mai um 9:45 Uhr statt. Es werden neben Reinhard Schwandt, ehrenamtliches Mitglied der ver.di Fachgruppe Finanzdienstleistungen, auch die Hamburger Betriebsratsvorsitzende der HUK-Coburg und der Rechtsanwalt vor Ort sein. Ein weiteres LAG- Berufungsverfahren, von einer der sieben Kündigungen, findet am 23. Mai 2018 um 11:15 Uhr an gleicher Stelle statt“ – aus der Pressemitteilung „HUK-Coburg setzt Mitarbeiter wegen Krankheit vor die Tür“ von ver.di Hamburg vom 11. Mai 2018 externer Link, mit der zur Pressekonferenz vor dem Gericht geladen wird.
  • Kündigungen bei der HUK-Coburg: LAG Hamburg weist die Berufung der HUK-Coburg ab! Nächster LAG-Termin am 16.5. 
    In dem Kammertermin am 5.4.2018 ging es darum, ob das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) der Berufung der HUK-Coburg gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017 stattgegeben wird.
    Es wird immer noch über die Serie krankheitsbedingter Kündigungen bei der HUK-Coburg in Hamburg vom April 2017 verhandelt. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in allen Fällen den Kündigungsschutzklagen stattgegeben. Die ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam.
    In 3 Fällen will die HUK-Coburg jetzt in Berufungsverfahren vor dem LAG eine Aufhebung der Urteile des Arbeitsgerichtes Hamburg erreichen. Das Verfahren am 5.4.2018 war das erste dieser anstehenden Berufungsverhandlungen.
    Hier ging es um einen Kollegen, dem die HUK-Coburg erhöhte Fehlzeiten vorgehalten hatte. Ein damals begonnenes und gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur betrieblichen Eingliederung (‚Eingliederungsmanagement‘ = ‚BEM‘) hatte die HUK-Coburg nicht zuende geführt. Bereits beschlossene Maßnahmen hatte sie nicht umgesetzt – und dann im April 2017 die Kündigung ausgesprochen. Das Arbeitsgericht Hamburg konnte dieses Vorgehen der HUK-Coburg – Kündigung in das laufende BEM-Verfahren hinein – nicht nachvollziehen. Vor allem auch deshalb hatte das Arbeitsgericht im September 2017 der Kündigungsschutzklage des betroffenen Kollegen stattgegeben.
    LAG weist Berufung zurück
    In seiner mündlichen Verhandlung am 5.4.2018 bestätigt das LAG Hamburg die Auffassung des Arbeitsgerichts in jeder Hinsicht und hat entschieden, die Berufung der HUK-Coburg zurückzuweisen.
    Bereits in ihren Eingangsworten macht die vorsitzende Richterin deutlich, dass auch für sie das nicht zuende geführte Verfahren zur betrieblichen Eingliederung (BEM) ein wesentlicher Grund sei, dem Antrag der HUK-Coburg auf eine krankheitsbedingte Kündigung des Mitarbeiters NICHT zu entsprechen. Das Gericht konnte nicht verstehen, weshalb in ein laufenes BEM-Verfahren hinein im April 2017 die Kündigung ausgesprochen wurde. Damit sei eine Kündigung von vornherein aussichtlos.
    Der Anwalt der HUK-Coburg und der anwesende Leitende Angestellte der HUK-C. in Hamburg unternahmen  einige – ziemlich an den Haaren herbeigezogene – Versuche, das Blatt zu wenden: vergebens. Gegenüber der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 19.9.2017 kam von der Arbeitgeberseite jetzt vor dem LAG nicht ein einziges neues Argument. Die Richterin und der Anwalt des Kollegen haben die Darlegungen und versuchten Schlussfolgerungen der HUK-Coburg jeweils unmittelbar widerlegen können. Damit ist die Kündigung vom April 2017 weiterhin unwirksam, der Kollege ist nach wie vor als Sachbearbeiter bei der HUK-Coburg in Hamburg tätig.

    Unterstützer/innen vor und im Gericht
    In einer kleinen Kundgebung vor dem LAG und auch im Gericht haben bis zu 25 Unterstützer/innen – u.a. mit den abgebildeten Karten – deutlich gemacht, was sie von dem Vorgehen der HUK-Coburg halten. Sie wenden sich dagegen, dass die HUK-Coburg nach den verlorenen Kündigungsklagen in Berufung geht, um so den Druck auf die betroffenen Kolleg/innen und auf die ganze Belegschaft der HUK-Coburg weiter aufrecht zu erhalten. (…)
    Nächster LAG-Termin
    Dennoch wird es zu weiteren Berufungsverhandlungen kommen, wenn nichts dazwischen kommt. Der zweite Termin für eine Berufungsverhandlung – gegen eine Kollegin – ist festgesetzt worden für: Mittwoch, den 16.05.2018 um 10:15 Uhr im Saal 419 im Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg
    Die dritte Berufungsverhandlung wird voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2018 stattfinden. Der genaue Termin steht noch nicht fest
    …“ Aus dem Rundschreiben vom 6.4.2018 des Bundesfachgruppenvorstands Versicherungen und Landesbezirksfachgruppenvorstand Versicherungen Hamburg und Nord
  • HUK macht Jagd auf Kranke: Hamburger Arbeitsgericht gibt allen Kündigungsschutzklagen statt 
    „Statt die krank machenden Arbeitsbedingungen zu verändern, bläst der Versicherungskonzern HUK-Coburg zur Jagd auf Kranke. In der Hamburger Niederlassung zum Beispiel filterten Führungskräfte unter den 200 Beschäftigten sieben Kolleg/innen mit längeren oder häufigeren krankheitsbedingten Fehlzeiten heraus. Die erschienen – weil ohne Unterhaltspflichten – wohl für eine personenbedingte Entlassung besonders geeignet. Im April 2017 erhielten sie – obwohl langjährig, bis zu 34 Jahre beschäftigt – die Kündigung, obwohl der Betriebsrat widersprochen hatte. (…) Drei unterschiedliche Kammern des Gerichts gaben allen vier vorliegenden Kündigungsschutzklagen statt und verurteilten das Unternehmen dazu, die Kläger/innen jeweils zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Zur Begründung führten die Richter/innen in allen Fällen an, die Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, weil ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) jeweils nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sei. (…) Doch auch nach den Entscheidungen des Hamburger Arbeitsgerichts erhält der HUK-Coburg-Konzern, der sich nach außen hin gern arbeitnehmer- und gewerkschaftsfreundlich darstellt, den Druck auf seine bundesweit 10.000 Beschäftigten aufrecht und legt Berufung zum Landesarbeitsgericht ein. Die erste Verhandlung dort ist für den 8. März 2018 angesetzt…“ Bericht aus ver.di news Ausgabe 1 vom 27. Januar 2018 externer Link – Die erste Berufungsverhandlung beim Landesarbeitsgericht Hamburg findet statt am 8. März 2018 um 9:30 Uhr im Saal 407 – verschoben auf den 5.4.!
  • Auch das 4. Kündigungsschutzverfahren gegen die HUK-Coburg gewonnen 
    Auch die 4. Kündigungsschutzklage gegen die HUK-Coburg gegen die ‚krankheitsbedingten‘ Kündigungen wurde gewonnen. Zahlreiche Unterstützer/innen aus der HUK-Coburg in Hamburg und aus anderen ver.di-Fachbereichen hatten sich eingefunden, um der gekündigten Kollegin beizustehen und Öffentlichkeit herzustellen. Das Gericht stellte die Sachlage schon zu Beginn des Verfahrens klar: Die Geschäftsleitung und die betroffene Kollegin haben sich angesichts erhöhter Fehlzeiten der Kollegin an ein BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement) begonnen, dieses jedoch nicht abgeschlossen. Statt das Gespräch mit der Kollegin zu suchen und die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitbedingungen und Absenkung der Fehlzeiten der Mitarbeiterin zu bewerten, habe die Geschäftsleitung die Kündigung ausgesprochen. Dies sei nicht nachvollziehbar. Die Arbeitgeberseite hatte sichtlich Probleme, dagegen zu argumentieren. (…) Aber auch dieser positive Ausgang wird sicher nicht dazu führen, dass die HUK-Coburg ihre Strategie ändert. In allen vier jetzt entschiedenen Fällen müssen wir damit rechnen, dass die H.-C. zum Landesarbeitsgericht geht, allein, um die Verfahren und die unsichere Situation in die Länge zu ziehen. Und solange Kolleg/innen von Kündigung bedroht sind, frisst sich die Angst weiter durch die Belegschaft. Und wer aus Angst krank zur Arbeit geht und damit die Krankheitsquote absenkt, trägt dazu bei, die Gewinne der HUK-Coburg steigern. Und das ist es letztlich, worum sich alles dreht.“ Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord vom 9.11.2017 – wir gratulieren!
  • Die nächsten Arbeitsgerichtstermine 
    für die beiden noch anstehenden Klagen: –  Dienstag, 17.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 119 und Donnerstag, 09.11.2017, 13:00 Uhr, Saal 112. Alle Termine finden im Arbeitsgericht Hamburg, Osterbekstraße 96 statt.Treffpunkt eine halbe Stunde vor Prozessbeginn
  • HUK-Coburg: Auch die zweite Kündigungschutzklage am 21.9. gewonnen 
    Nach den 7 krankheitsbedingten Kündigungen allein in Hamburg war am 21.9.2017 auch die zweite Klage einer Kollegin der HUK-Coburg in Hamburg gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich. Ca. 10 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen waren gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Ähnlich wie bei dem Verfahren am 19.9. trug der Arbeitgeber Fehlzeiten der betroffenen Kollegin aus den letzten Jahren vor. Die Kollegin ist seit 30 (!) Jahren bei der HUK-Coburg beschäftigt und ist wegen krank machender Arbeitsbedingungen und immer weiter steigendem Arbeitsstress des öfteren krankheitsbedingt ausgefallen. Obwohl die Fehlzeiten der Kollegin zuletzt deutlich geringer geworden sind und das eingeleitete BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement) noch nicht abgeschlossen war, hat die HUK-Coburg sich dazu entschlossen, die Kollegin zu ‚entsorgen‘ und die Kündigung ausgesprochen…“ Aus der Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Arbeitsgerichtstermin am 19.9.2017: Kündigungsschutzklage stattgegeben
    Der erste Arbeitsgerichts-Kammertermin in dieser Sache hat heute, am 19. September 2017 stattgefunden. ver.di hatte dazu aufgerufen, den Kollegen von der HUK-Coburg, dessen Klage heute verhandelt wurde, zu unterstützen. Insgesamt sind 18 Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben und auch anderen Fachbereichen gekommen und haben ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Der Arbeitgeber hatte Fehlzeiten des betroffenen Kollegen aus vergangenen Jahren vorgetragen und behauptet, dass diese für die HUK-Coburg nicht tragbar seien. Demgegenüber hat der Anwalt (Jens Gäbert von Bertelsmann & Gäbert), der den Kollegen vertritt, ausgeführt: Die Fehlzeiten hätten bestimmte Ursachen gehabt, diese Ursachen seien inzwischen beseitigt. Deshalb könne man von einer positiven Gesundheitsentwicklung des Kollegen ausgehen. Die Gegenseite (HUK-Coburg) ignorierte diese Darstellung  vollständig. Stattdessen unterbreiteten der anwesende Geschäftsstellenleiter der HUK-Coburg in Hamburg sowie der die HUK-Coburg vertretende Anwalt ein vergiftetes und wirklich sittenwidriges ‚Angebot‘: Der Mitarbeiter solle 2018 ein Jahr zur Probe arbeiten. Wenn seine Fehlzeiten dann deutlich unter 6 Wochen liegen würden, könne man ihn weiter beschäftigen. Sollten die Fehlzeiten aus Sicht der HUK-Coburg zu hoch sein, würde das Arbeitsverhältnis Ende 2018 beendet. Dieses ‚Angebot‘ würde von der Personalabteilung der HUK-Coburg in Coburg ausdrücklich unterstützt. So etwas habe ich wirklich noch nicht erlebt! Es zeigt aber, wie weit zu gehen bzw. wie tief zu sinken sie bereit sind, um ihr Personalabbauprogramm durchzuziehen. Von Seiten des Gerichts wurde dann die Frage gestellt, ob man sich auf eine Aufhebung mit Abfindung einigen könne. Der Kollege, dem gekündigt worden war, und sein Anwalt stellten klar, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz behalten will und keiner wie auch immer gearteten Aufhebung zustimmen wird. Der Anwalt stellte den Antrag, dass das Gericht entscheiden möge, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet sei. Die Richterin teilte den Beteiligten mit, dass sie noch an diesem Tage entscheiden und diese Entscheidung bekanntgeben werde. Damit war nach einer Stunde Verhandlungszeit der Termin beendet. Heute nachmittag wurde dann das Ergebnis bekannt: Es ist ein Beschluss im Sinne des Klägers gegen die Beklagte (HUK-Coburg) ergangen. Der Kündigungsschutzklage ist stattgegeben worden.“ Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg und Nord
  • Protestmöglichkeiten
    Falls ihr Vorstand und Aufsichtsrat der HUK-Coburg anschreiben möchtet, z.B. weil ihr Versicherungsverträge bei der HUK habt, mit dem Vorgehen der HUK ggü. den Beschäftigten nicht einverstanden seid und das kundtun möchtet, die Adressen:

  • Landesarbeitsgericht Hamburg bestätigt Urteil: HUK- Coburg scheitert vor Landesarbeitsgericht mit Kündigungsversuch gegen engagierten Betriebsrat
    Am heutigen Montag hat das Landesarbeitsgericht Hamburg das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamburg bestätigt, wonach eine Kündigung gegen das HUK – Coburg Betriebsratsmitglied unzulässig ist. (…) Über 50 Unterstützer nahmen an der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht teil, bei der die HUK- Coburg in zweiter Instanz versucht hat, den engagierten Betriebsrat loszuwerden. Die Hartnäckigkeit und die Begründung des Kündigungsvorhabens legen die Vermutung nahe, dass das Versicherungsunternehmen in diesem Fall offensichtlich gegen betriebsrätliche und gewerkschaftliche Tätigkeit vorgehen wollte. „Bei diesem Verfahren wurde versucht mit fadenscheinigen Begründungen gegen einen engagierten Betriebsrat vorzugehen“, sagt Hans – Jürgen Klempau von ver.di Hamburg. „Wir begrüßen den Richterspruch und erwarten, dass die HUK – Coburg zukünftig von solchen Manövern absieht.““ Aus der Pressekurzmeldung von ver.di Hamburg vom 23. November 2015 externer Link. Siehe auch:
  • Huk-Coburg ./. XX LAG Kammertermin
    Heute, am 23.11.2015 um 10:30 Uhr, fand der Kammertermin statt. Ich hatte davon über einen Facebook-Kontakt erfahren. Es geht um Union Busting bei der HUK-Coburg…“ Bericht mit Bildern von Margit Ricarda Rolf vom 23. November 2015 im Blog der Mobbing-Zentrale externer Link, siehe dort ein up-date vom 24. November 2015: „Ich habe inzwischen einen Hinweis erhalten, dass bei der HUK-Coburg Kollegen angehalten werden, andere Kollegen zu bespitzeln. Wir werden dem nachgehen. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden wir uns nicht zurückhalten, auch Namen zu nennen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89543
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