Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt!!

Dossier

Aggressiver Humanismus: Zentrum für Politische Schönheit„… Die Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt seit 16 Monaten gegen die Aktionskünstler vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Bekannt wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag. (…) „Bei Verfahren nach § 129 steht den Ermittlungsbehörden das gesamte Arsenal an Ermittlungsmethoden zur Verfügung“, erklärt Peer Stolle, Strafverteidiger aus Berlin, gegenüber netzpolitik.org. Dazu gehören Maßnahmen wie Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung und der große Lauschangriff. Ob oder wie die Künstler überwacht wurden, ist bislang nicht bekannt. (…) Der „Eskalationsbeauftragte“ des ZPS, wie sich Stefan Pelzer selbst nennt, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das ist ein Skandal sondergleichen. Es braucht jetzt massiven zivilgesellschaftlichen Druck auf sämtliche Verantwortlichen in Thüringen, die auf dem rechten Auge erwiesenermaßen seit Jahrzehnten komplett blind sind und nun nicht einmal davor zurückschrecken, als Schoßhündchen der AfD-Nazis auf missliebige Künstler loszugehen.“ Das Zentrum ruft wegen des Verfahrens zu Spenden auf. Verteidigt wird das Zentrum von den renommierten Anwälten Sören Schomburg und Fenja Zepter. Die Anwaltskanzlei hatte zuletzt den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erfolgreich vertreten…“ Beitrag von Markus Reuter vom 3. April 2019 bei Netzpolitik externer Link – siehe dazu das Zentrum selbst und weitere Informationen:

  • Die Affäre um das »Zentrum für politische Schönheit«: Keine Rosen für den Staatsanwalt New
    Die Ermittlungen gegen das »Zentrum für politische Schönheit« wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden eingestellt. Es war allerdings nicht der erste Fall, in dem der zuständige Staatsanwalt ­politisch tendenziöse Entscheidungen traf. (…) Katja Kipping, die Vorsitzende der Linkspartei, bezeichnete ihn auf Twitter als einen »Staatsanwalt, der’s Rechten recht macht«. Das ZPS selbst spricht von der »Gesinnungs­justiz in Thüringen«. Recherchen von Zeit Online zufolge spendete der Staatsanwalt im April 2018 30 Euro an die AfD. Kipping gibt an, Drohungen und üble Beleidigungen eines AfD-Politikers angezeigt zu haben. Dieser habe mitgeteilt, Kipping »am Spieß braten« zu wollen. Doch Zschächner stellte das Verfahren ein. In der ­Begründung heißt es, es handle sich bei der Aussage um »bloße, dem Duktus revolutionärer Romantik entnommene Großsprecherei bildlichen Charakters ohne ausreichende tatsächliche Basis«. Zschächner hat schon häufiger ähn­liche Entscheidungen getroffen. Der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Köln hatte einen Facebook-Kommentator, der die Worte »Fickt euch« und die rechtsextremen Codes »88« und »HH« (beide für »Heil Hitler«) hinterlassen hatte, wegen Beleidigung angezeigt. Zschächner stellte auch dieses Verfahren ein: Der Ausruf sei nicht ehrverletzend. Im September 2017 stellte er ein Verfahren gegen ein AfD-Mitglied ein, das wegen rassistischer Tweets angezeigt worden war. Die Äußerung, »Afros« seien nicht »wie wir«, sondern »Urmenschen«, die »in eine Zivilisation hineingezwungen worden« seien, sei »weder beschimpfend noch böswillig verächtlichmachend«, sondern »eine wertende Äußerung zur menschlichen Kultur- und ­Zivilisationsgeschichte, die von der Meinungsfreiheit gedeckt« sei, schrieb Zschächner. Nachdem im Bundestagswahlkampf 2017 auf einer Wahlkampfdemonst­ration der AfD in Jena das bei rechtsextremen Fußballfans bekannte ­»U-Bahnlied« gesungen worden war, stellte Zschächner das Verfahren ­wegen Volksverhetzung ebenfalls mit einer diffusen Begründung ein…“ Artikel von Frederik Schindler in der Jungle World vom 11.04.2019 externer Link
  • Ermittlungsverfahren gegen Zentrum für politische Schönheit wird eingestellt – Staatsanwalt versetzt 
    „Gegen Künstler mit §129 zu ermitteln war wohl doch eine Nummer zu heiß: (…) Nur eine knappe Woche nach dem Bekanntwerden von Ermittlungen wurde heute das Verfahren gegen das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte seit 16 Monaten gegen die Aktionskünstler ermittelt. Der Verdacht lautete: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Bekannt wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag. Mittlerweile gibt es Anhaltspunkte für ein politisch motiviertes Verfahren, der zuständige Staatsanwalt ist laut einem Bericht von Zeit Online ein Spender der AfD. (…) Das Verfahren gegen die Künstler hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Matthias Lilienthal, Intendant der Münchener Kammerspiele, sagte gegenüber netzpolitik.org: „Es ist auf der einen Seite eine bodenlose Unverschämtheit, ein Kunstkollektiv zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären, auf der anderen Seite freue ich mich darüber, weil es das erste Mal seit vielen Jahren ist, dass Kunst zu etwas Bedrohlichem geworden ist.“ Lilienthal hatte die Einstellung des Verfahrens gegen das Zentrum für politische Schönheit gefordert, „stattdessen sollte gegen Björn Höcke wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werden“, so der Intendant weiter. (…) Trotz dieser Entwicklung bleibt die Frage, welche Überwachungsmaßnahmen die Staatsanwaltschaft gegen die Aktionskünstler unternommen hat, ob die Erkenntnisse mit anderen Behörden geteilt wurden und wie es sein konnte, dass dieses Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnet wurde und dann so lange lief.“ Beitrag von Markus Reuter vom 8. April 2019 bei Netzpolitik externer Link – siehe dazu die PM vom 8.4.19 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz externer Link: „… Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Philipp Ruch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) u.a. wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der ermittelnde Staatsanwalt wird auf eigenen Wunsch vorläufig bis zur endgültigen Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben in der Staatsanwaltschaft Gera betraut. Ebenso wird er von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera entbunden…“
  • Ein Angriff auf die Freiheit der Kunst
    „…Wie der Staat mit der Freiheit der Kunst umgeht, ist ein guter Indikator für den Zustand der Demokratie im Land. Dass nun ausgerechnet im rot-rot-grünen Thüringen die Staatsanwaltschaft Gera die Hetze der rechtsradikalen AfD gegen das Zentrum für Politische Schönheit in ein Ermittlungsverfahren gießt, ist ein Skandal allererster Güte. Es war der AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, der als erster die Künstlergruppe in einer Rede „kriminelle Vereinigung“ nannte. Dass die Staatsanwaltschaft nur Tage nach Höckes Worten genau ein solches Verfahren eröffnet, spricht nicht gerade für die Thüringer Justiz. Es darf in der Demokratie nicht sein, dass der Staat mit seinen schärfsten juristischen Schwertern über fast eineinhalb Jahre gegen unbescholtene Künstlerinnen und Künstler ermittelt und diese der Möglichkeit einer massiven Ausforschung durch die Behörden aussetzt – vom großen Lauschangriff bis zum Einsatz von V-Leuten. Von einer Stigmatisierung mal ganz abgesehen! (…) Die sofortige Einstellung des Verfahrens, eine Offenlegung, wie es zustande kam, und eine Auskunft zu möglichen Überwachungsmaßnahmen sind das Mindeste, was jetzt geschehen muss, um das Zentrum zu rehabilitieren. Mehr noch: Wer auch immer dieses Verfahren eröffnet und für 16 Monate nicht eingestellt hat, sollte von seinem Amt zurücktreten.“ Kommentar von Markus Reuter vom 3. April 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Der Staat ermittelt seit 16 Monaten gegen uns wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“
    Schwerwiegender Angriff auf die Kunstfreiheit: Der Staat stuft das Zentrum für Politische Schönheit nach § 129 StGB als kriminelle Vereinigung ein. Damit bricht er die Verfassung, die das Recht auf eine freie Kunst garantiert. Demnach ist das ZPS eine Organisation, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, schwere Straftaten zu verüben. Auf einer Liste in Thüringen finden wir uns neben zwölf Terrororganisationen wie „Islamischer Staat“ und „Al Nusra Front“ wieder. Wir sollen ausgeleuchtet, kriminalisiert und stigmatisiert werden. Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen selbst. Wenn Kunst kriminalisiert wird, handelt der Staat kriminell. Wir benötigen jetzt jede Form der Solidarität, um uns zu wehren! Für die juristische Verteidigung sind wir dringend auf Spenden angewiesen. IBAN DE55 4306 0967 1182 4275 00. Besonders hilft uns, wenn Sie unserer „kriminellen Kunstvereinigung“ als Komplize (Fördermitglied) beitreten – so wie über 2.000 weitere Privatpersonen in ganz Deutschland. Wir vertreten die humanistische Öffentlichkeit! Komplize werden Sie mit einer jährlichen Unterstützung ab 100“ Erklärung und Spendenaufruf von und beim Zentrum für Politische Schönheit externer Link
  • Staatsanwaltschaft Gera ermittelt seit 16 Monaten gegen politicalbeauty wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“
    Ich seh Aktivitäten Staatsanwalt mittlerweile als politisch motiviert an & erklär gleich mal im #thread, warum. Empfehlenswerte Infos von Katharina König bei Twitter externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=146933
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