AfD will kritische Berichterstattung wegklagen

Neue „Feinde der Pressefreiheit“

Über AfD-Übergriff gebloggt – jetzt drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld. Soli-Aufruf: Das Mainzer Online-Magazin Zwischenzeit berichtete im März über den Pfefferspray-Angriff eines AfD-Wahlkampfhelfers gegen eine Aktivistin. Die AfD forderte daraufhin vom Magazin eine Unterlassungserklärung, Zwischenzeit weigerte sich. Nach einer längeren Pause kam nun wieder Post: Die AfD hat vorm Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Da dem zuständigen Redakteur für den Fall des Verstoßes 250.000 Euro Ordnungsgeld angedroht werden, hat Zwischenzeit den Bericht vorläufig vom Netz genommen. Aufgeben wollen sie nicht: Ihr Recht auf Berichterstattung wollen sie nun gerichtlich durchsetzen – und hoffen dafür auf finanzielle Unterstützung. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgelegt… Spendenkonto: Kontoinhaber: Dennis Firmansyah // IBAN: DE15 4306 0967 6023 9187 01 // BIC: GENODEM1GLS // Verwendungszweck: Lügen. Presse. Freiheit. // Siehe dazu die Soli-Seite bei der Zwischenzeit externer Link. Siehe auch:

  • Kritische Berichterstattung durch teure Klagen unmöglich zu machen, ist eine gern eingesetzte Strategie von rechts. Dabei geht es weniger um die Unrichtigkeit der Berichterstattung, sondern darum, dass das finanzielle Risiko für unabhängige Blogs und Medien, die im Allgemeinen über keine wohlgenährten Finanzpolster verfügen, an irgendeinem Punkt untragbar wird. Die FPÖ zum Beispiel macht das mit ihren Kritiker*innen schon seit Jahren – wir berichteten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Wiener „Akademikerball“ 2014

  • AfD will kritische Berichterstattung wegklagen
    Vor etwa zwei Wochen versuchte die AfD mit einem Wahlkampfstand in der Mainzer Innenstadt, Wähler*innen für sich zu gewinnen. Im Verlauf einer Störaktion gegen den Stand griff ein Wahlkampfhelfer der Partei eine der Protestierenden mit Pfefferspray an. Diverse Aussagen von Augenzeug*innen belegen den Vorfall. Wir hatten über den Angriff und die Reaktion der Polizei berichtet. Doch so schnell soll die Angelegenheit nicht vorüber sein, zumindest nicht für die Zwischenzeit-Redaktion: Die Partei versucht nun, die Berichterstattung durch die Androhung einer Klage zu blockieren und verlangt von der Zwischenzeit die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Das Schreiben der Kölner Anwaltskanzlei Komning erreichte die Redaktion wenige Tage nach dem Bericht über den Angriff. Der Kanzleiinhaber Enrico Komning ist selbst Mitglied der AfD, der bearbeitende Anwalt Matthias Brauer Mitglied der neonazistischen Burschenschaft der Bonner Raczeks. In dem Anschreiben wird die Zwischenzeit-Redaktion „wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen“ abgemahnt. Die Kanzlei verlangt bis zum 10. März das Schweigen über den Angriff und die Zahlung einer Gebühr von fast 900€. Für den Fall einer Verletzung der Frist droht die Kanzlei unverhohlen damit, die Redaktion mit ruinös teuren Klagen zu überziehen…“ Beitrag bei der Zwischenzeit vom 5. März 2016 externer Link, siehe und beachte dazu die Soli-Seite der Zwischenzeit externer Link mit Spendenaufruf
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94966
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