Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren („Luftsicherheitsgesetz“)

  • Verhängnisvolle Schatten der Vergangenheit: Bundesverfassungsgericht erlaubt Militär-Einsätze im Inneren
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2012 eine Plenarentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom 3.7.2012 veröffentlicht (2 PBvU 1/11). Das Urteil stellt einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bruch dar. Es eröffnet Möglichkeiten für bewaffnete Inlandseinsätze, die von den VerfassungsgründerInnen in Erinnerung an die unheilvolle Rolle von Militäreinsätzen in deutschen Landen eindeutig verboten wurden. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert seit Jahren die Entgrenzungen des Militärischen sowohl nach Außen als auch nach Innen. Beim G-8-Gipfel in Heiligendamm war die Bundeswehr bereits mit Spähpanzern auf Brücken und Flugzeugen zur Luftüberwachung präsent. Immer stärker benutzt die Bundesregierung das Einfallstor der Amtshilfe nach Art. 35 GG, um die Bundeswehr im Inneren zur Geltung zu bringen. Nach der jüngsten Entscheidung kann die Armee jetzt auch mit den ihr eigenen Waffen zum Einsatz kommen…“ Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 27. August 2012 
  • Grundrechte im Schatten von Panzern? Bundesverfassungsgericht erlaubt bewaffnete Bundeswehr-Einsätze im Inneren
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2012 eine Plenarentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom 3.7.2012 veröffentlicht (2 PBvU 1/11). Das Urteil stellt einen verfassungsrechtlichen Tabubruch dar und eröffnet neue Möglichkeiten für bewaffnete Inlandseinsätze, die von der Verfassung eindeutig verboten sind. Damit macht sich das Verfassungsgericht zum Erfüllungsgehilfen derjenigen Politikerinnen und Politiker, die seit Jahren lautstark die Aufhebung der Trennung von äußerer und innerer Sicherheit fordern. Die Entscheidung fügt sich ein in das Netzwerk der neuen Anti-Terror-Gesetze, durch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Namen der Staatssicherheit geopfert werden. Die Möglichkeit bewaffneter Einsätze der Armee im Inneren macht die verfassungsrechtlich verbindlichen Trennungen zwischen Polizei und Militär, zwischen innerer und äußerer Sicherheit zur Makulatur…“ Hintergrund-Beitrag von Martin Singe  (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
  • Der Feind steht innen
    Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts darf die Bundeswehr in Ausnahmefällen auch mit militärischen Mitteln Amtshilfe im Inneren leisten. Die Entscheidung folgt der Entwicklung der vergangenen Jahre. Artikel von Thorsten Mense in der Jungle World vom 30. August 2012 externer Link. Aus dem Text: „… Der Rechtsstaat und die demokratischen Rechte sind aber nicht erst seit dem neuen Urteil in Gefahr, wie manche Kommentare nun Glauben machen wollen. Schließlich werden Bürgerrechte seit Jahren stetig abgebaut, die Überwachungs- und Repressionsmöglichkeiten der Polizei werden immer umfangreicher. Das Auftreten vermummter paramilitärischer Polizeieinheiten und die vielfältigen Schikanen bei Protesten haben das Demonstrationsrecht längst beschnitten. Die Polizeibehörden sind mehr als ausreichend ausgerüstet und vorbereitet, um jeglichen Protest zu unterbinden, sei er noch so groß oder gar militant. Dafür wird auch in Zukunft die Bundeswehr nicht nötig sein. Dies ändert nichts an dem Skandal, den das Urteil aus rechtsstaatlicher Sicht bedeutet….“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=7842
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