Sag Nein: keine Daten für die Bundeswehr – Keine Personendaten Jugendlicher an die Bundeswehr!

Sag nein:  Keine Daten für die Bundeswehr (Aufruf März 2016)Städte und Gemeinden geben der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr. Dies geschieht aufgrund von § 58c des Soldatengesetzes. Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden. Der Zwang zum Kriegsdienst ist zwar ausgesetzt, so dass junge Männer deutscher Staatsangehörigkeit seit 2011 nicht mehr zwangsweise gemustert, einberufen und einer Gewissensprüfung unterworfen werden. Ausgesetzt heißt aber nicht abgeschafft: Der Zwang tritt im Spannungs- und Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft. Alle Männer sind gemäß § 1 Wehrpflichtgesetz ab dem 18. Lebensjahr wehrpflichtig. Neu ist, dass auch die Daten weiblicher Jugendlicher erfasst und der Bundeswehr übermittelt werden, um zu versuchen, sie für den Kriegsdienst anzuwerben. TIPP: Allerdings ist es möglich, dieser Datenübermittlung an die Bundeswehr rechtzeitig zu widersprechen oder die Löschung der Daten zu verlangen – und damit ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden zu setzen…Meldung und Musterbrief zum Widerspruch bzw. zur Aufforderung zur Datenlöschung bei der Internationalen Liga für Menschenrechte externer Link. Neu:

  • Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest
    Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. fordert Jugendliche zum Widerspruch und öffentlichen Protest gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr auf. Zwar deckt die Armee ihren Personalbedarf nicht mehr über Wehrpflichtige, denn durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) wurde seit dem Jahr 2011 der Wehrdienst ausgesetzt und kein Mann mehr zur Musterung bestellt. Sofern kein Verteidigungsfall eintritt, bleiben alle 17-jährigen Männer vom Kreiswehrersatzamt unbehelligt. Alte Musterungsakten müssen nach Ende der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden. Allerdings schicken die Meldeämter dem Bundesamt für Wehrverwaltung seit Oktober 2011 jedes Jahr Meldedaten zur Anwerbung Freiwilliger. Die Bundeswehr verwendet diese Meldedaten, um Werbematerial an junge Leute zu senden…Beitrag von Constanze Kurz bei netzpolitik.org vom 23. März 2016 externer Link zur Aktion der Internationalen Liga für Menschenrechte. Stichtag für die Übersendung der Daten ist der 31. März (für die Daten derjenigen Jugendlichen,die im nächsten Jahr volljährig werden)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=90956
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