Angriffskrieger lassen sich straffrei stellen

Vorsicht: Schleudergefahr für PanzerMehrfach haben Personen aus der Friedensbewegung und auch aus dem Grundrechtekomitee Strafanzeigen gegen verschiedene Mitglieder von Bundesregierungen wegen des Führens von Angriffskriegen gestellt. Völkerrechtswidrig waren u.a. die Kriege in Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen. Heute sind die Beteiligung am Syrienkrieg, ebenso wie die Beteiligung der Bundesregierung an den von Ramstein aus gesteuerten Drohnenmorden der USA völkerrechtswidrig. Die standardisierte Antwort des Generalbundesanwaltes auf Strafanzeigen lautete stets: Im Strafgesetzbuch (StGB § 80) sei nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht die Führung eines solchen unter Strafe gestellt. Das stimmt formal, aber nicht inhaltlich…Beitrag von Martin Singe vom 11. Januar 2017 für das Grundrechtekomitee externer Link. Aus dem Text:

  • … Nun trat zum 1. Januar 2017 ein Gesetz in Kraft, nach dem der Angriffskrieg strafrechtlich sanktioniert werden soll (Bundesgesetzblatt 3150). Artikel 80 StGB wird aufgehoben, dafür wird im Völkerstrafgesetzbuch ein neuer § 13 eingefügt, der in Anlehnung des in Kampala 2010 geänderten Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit dem Titel „Verbrechen der Aggression“ überschrieben ist. Auf den ersten Blick denkt man: endlich mal ein Fortschritt. Auf den zweiten Blick erkennt man allerdings, dass es eigentlich um eine umfassende Straffreistellung von Regierenden und Soldaten geht, die einen Angriffskrieg auslösen oder sich daran beteiligen. (…) Kurzum: die Neuregelungen der Strafbarkeitsbestimmungen von kriegerischen Aggressionshandlungen widersprechen dem Grundgesetz…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=110018
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