US-Deserteur Shepherd: EUGH-Generalanwältin stärkt Rechte von Militär- und Kriegsdienstverweigerern

Asyl fuer US-DeserteurIm Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37) hat heute die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpston ihren Schlussantrag gestellt. Er enthält richtungsweisende Erwägungen zur Auslegung der sogenannten Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union. Mit ihr sollen unter anderem diejenigen geschützt werden, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und infolgedessen mit Verfolgung rechnen müssen.Gemeinsame Pressemitteilung von Connection e. V. und Pro Asyl vom 11. November 2014 externer Link. Siehe zum Hintergrund im LabourNet-Archiv: Unterstützen Sie US-Deserteur André Shepherd bei seinem Asylantrag. Hier neu:

  • Viel Schatten und wenig Licht: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd
    EUGH behauptet: In UN-mandatierten Kriegen würden grundsätzlich keine Kriegsverbrechen begangen. Als unzureichend und teilweise in der Argumentation völlig unverständlich kritisieren das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und PRO ASYL die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37). „Mit der Entscheidung wird die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren nicht gestärkt. Einige Grundsatzfragen hat der Gerichtshof vermieden, andere entgegen dem Votum der Generalanwältin in inakzeptabler Weise beantwortet“, so Rudi Friedrich von Connection e.V. …Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und Connection e.V. vom 26. Februar 2015  externer Link. Aus dem Text:… Der Gerichtshof vertraut allein auf die Rechtssysteme kriegführender Staaten, nach denen sie Kriegsverbrechen bestrafen. Die Generalanwältin hatte dies in ihrem Schlussantrag völlig anders gesehen. André Shepherd kündigte an, er werde sich im weiter zu führenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München auf Aussagen des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan beziehen, der sich zur Irak-Invasion geäußert habe. Er habe festgestellt, sie sei nicht in Übereinstimmung mit der UN-Charta und aus seiner Sicht illegal. Der Europäische Gerichtshof hat zudem keinerlei Entscheidung dazu getroffen, wann Kriegsdienstverweigerer einen asylrechtlichen Schutz beanspruchen könne…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=69109
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