Amtsgericht München sieht Aufruf zum Whistleblowing als Straftat

Ein Friedensbewegter wurde zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil er vor dem Sitz des Leopard-2-Herstellers Krauss-Maffei Wegmann ein Flugblatt verteilte

Das Münchner Unternehmen Krauss-Maffei Wegmann stellt unter anderem den Panzer Leopard 2 her. Der soll in einer Menge von 66 bis 800 Stück auch an das totalitäre Wahabitenkönigreich Saudi-Arabien verkauft werden, dessen salafistische Staatsideologie von den Philippinen bis nach Mali für Blutvergießen sorgt. Dies empörte den Heidelberger Hermann Theisen so sehr, dass er ein Flugblatt verteilte, in dem er die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien und dessen Hilfe bei der Niederschlagung eines Aufstands der schiitischen Bevölkerungsmehrheit in Bahrain informierte.
Das an Krauss-Maffei-Wegmann-Arbeitnehmer gerichtete Flugblatt enthielt jedoch auch einen Aufruf zu „Sabotagehandlungen gegen den geplanten Waffendeal“ und forderte dazu auf, „betrieblichen Prozessabläufe“ öffentlich zu machen. In einer darunter angebrachten „Rechtsbehelfsbelehrung“ machte Theisen darauf aufmerksam, dass das Befolgen seiner Ratschläge möglicherweise zur „Einleitung von Strafverfahren“ führen könne
…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 15.2.2013 externer Link. Siehe dazu:

  • Der verteilte inkriminierte Aufruf bei der DFG-VK externer Link : Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Boykott- und Sabotagehandlungen gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi‐Arabien an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Krauss‐Maffei Wegmann GmbH & Co KG
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=26831
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