Amtsgericht Bonn: Weitere Verurteilungen von Pazifisten

Bundesweiter FriedensratschlagAm 27. März 2017 hat das Amtsgericht Bonn erneut zwei Antimilitaristen verurteilt und Bußgeldbescheide in Höhe von 400,- bzw. 200,- Euro bestätigt. (…) Der Prozess gegen Martina H.-W. am 21.3.2017 endete schon nach wenigen Minuten. Da die vom Bußgeldbescheid Betroffene keine Angaben zu dem Aufenthalt auf dem Gelände machte, wurde der Prozess ausgesetzt. Die Richterin hatte es unterlassen, ZeugInnen zu laden, da sie – offensichtlich irrtümlich – davon ausgegangen war, dass die Betroffene die sachlichen Vorwürfe von sich aus einräumen würde. Nun kann der Prozess erst fortgesetzt werden, wenn entsprechende ZeugInnen gefunden werden. Insgesamt wurden zwischen Januar und März 2017 vom Bonner Amtsgerich sieben Bußgeldbescheide bestätigt, zwei Prozesse wurden ausgesetzt. Einige Betroffene werden beim OLG Köln Rechtsbeschwerde einlegen. Martin Singe vom Grundrechtekomitee kommentiert die Prozessserie: „Die serienmäßige Aburteilung der mutigen PazifistInnen, die sich gegen die völker- und grundgesetzwidrigen Angriffskriege und deren Vorbereitung zur Wehr setzen, ist ein Skandal. Die Richterschaft weigert sich generell, die vorgetragenen Rechtfertigungsgründe konkret juristisch zu prüfen. So gibt sich die Dritte Gewalt selbst auf.“ Pressemitteilung vom 29.3.2017 von Martin Singe für das Komitee für Grundrechte und Demokratie externer Link. Siehe neu:

  • Bonner Amtsgericht verurteilt erneut einen AntimilitaristenNew
    Am 30. Juni 2017 verurteilte das Amtsgericht Bonn den Friedensaktivisten Malte Fröhlich, der im Rahmen des War-starts-here-Camps 2015 auf dem Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in der Colbitz-Letzlinger Heide bei Magdeburg gegen die dortigen Kriegsvorbereitungen protestiert hatte. Richterin Gleesner verhängte eine Geldbuße von 400,- Euro. Hinzu kommen Verfahrenskosten und Auslagen. Der Beschuldigte Malte Fröhlich hat in seiner Verteidigungsrede schlüssig dargelegt, dass sich die Bundeswehr – zusammen mit der NATO – vom völkerrechtlich verbindlichen Gewaltverbot der UN-Charta verabschiedet hat. (…) Die Vorbereitung von Angriffskriegen könne keinesfalls zu den dienstlichen Aufgaben der Bundeswehr gehören. Nur für solche dienstlichen Aufgaben könnte das GÜZ-Gelände überhaupt gesperrt werden. Laut § 114 Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) handelt nur der rechtswidrig, der ein Gelände betritt, das „zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr“ gesperrt ist. (…) Die Richterin war nicht bereit, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Sie sah in der Tat des Beschuldigten eine formal erfüllte Rechtsverletzung durch das Betreten des durch Hinweisschilder gekennzeichneten militärischen Sperrbezirkes, ohne die Aktion verfassungssystematisch einzuordnen und ohne die vorgetragenen Rechtfertigungsgründe zu prüfen. (…) Die AktivistInnen lassen sich von der Justizmaschinerie nicht abschrecken. Unter dem Motto „Krieg. Macht. Flucht – Ohn.Macht durchbrechen“ wird vom 31.7. bis zum 6.8.2017 erneut ein War-starts-here-Camp in der Colbitz-Letzlinger Heide stattfinden (war-starts-here.camp)...“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 3. Juli 2017 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=114317
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