Volkswagen: Wer auspackt, wird nicht gefeuert

Informantenschutz (Whistleblowerschutz)Wenn sie auspacken, dürfen Beschäftigte unterhalb der obersten Führungsebenen ihren Arbeitsplatz behalten. Mit dieser Amnestieregelung will Volkswagen Mitwisser locken, um endlich die Abgas-Affäre aufzuklären. (…) Solch ein Programm gilt natürlich formal nur für das Unternehmen, nicht für die Staatsanwaltschaft in Braunschweig und andere Behörden, die im Fall VW ermitteln. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Strafe rechnen. Er kann aber auf Milde hoffen, wenn er reinen Tisch macht. Insofern wären Geständnisse auch bei der Justiz von Vorteil, nicht nur bei Volkswagen…“ Artikel von Thomas Fromm, Max Hägler und Klaus Ott vom 30. Oktober 2015 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link. Für die berühmte, offene Unternehmenskutur hätte allerdings die IG Metall längst sorgen können – wenn sie es gewollt hätte… Aber:

  • „… Die Arbeitnehmervertreter fühlen sich gerne als Co-Manager, die IG Metall gibt sich als ideeller Unternehmer. Der Einfluss auf das Konzernklima und den Führungsstil des Managements ist groß. Doch nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen findet sich von Selbstkritik keine Spur. Dabei sind die Arbeitnehmervertreter durchaus mitverantwortlich für autoritäre Entscheidungsstrukturen, die keine Kritik zulassen. Längst hätten IG Metall und Betriebsrat ein funktionierendes Whistleblower-System durchsetzen können, das Beschäftigten die Möglichkeit gibt, kriminelle Handlungen von Managern zu melden. Doch dazu ist die Identifikation der Gewerkschaft mit dem Konzern zu groß, wie die gemeinsame Erklärung von IG Metall und VW-Konzernbetriebsrat zeigt. Darin fordern beide mehr Transparenz, einen ehrlichen Umgang mit Fehlern nach innen »wie Offenheit gegenüber unseren Kunden«. Doch die »Kunden« von Gewerkschaften sollten nicht die gleichen sein wie die von Konzernen – weder von denen, die Autos herstellen, noch von denen, die Panzer, Gewehre und Bomben bauen…“ In: Full Metal Union. Artikel von Anja Krüger in der Jungle World vom 29. Oktober 2015 externer Link
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