Rote Hilfe kündigt Widerstand an: Innenministerien beraten über neuen Radikalenerlass

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotDer 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Im Vorfeld kündigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einzubringen, die am Mittwoch, 13. Juni, in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfand. Nach Mitteilung des Vereins Rote Hilfe soll die „neue“ alte Bestimmung – zunächst nur für RichterInnen, perspektivisch aber für alle BeamtInnen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller BewerberInnen beinhalten. Die Rote Hilfe führt weiter aus, zur Begründung habe die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ angegeben. Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, wisse Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst wäre mit ihrem Amt daran beteiligt gewesen, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen. (…) Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.“ Beitrag vom 14. Juni 2018 von und bei Beobachter News externer Link – die Ausrichtung auf die Beamten der Justiz zeigt deutlich, dass die Neutralität der dritten Säule der Demokratie mehr an die Wünsche der Legislative angepasst werden soll. Schon heute ist das Versagen der Justiz bei der Verteidigung des Sozialstaates, in der Abwehr rechter Tendenzen und von Opposition teilweise bedenklich.

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