Die Beschränkung auf ein Jahr für die Untersuchung der Berufsverbote in Niedersachsen verhindert weitergehende Erkenntnisse

Grundrechte verteidigen! Weg mit dem BerufsverbotNach einjähriger Arbeit hat die „Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass“, Frau Jutta Rübke, die Dokumentation „Berufsverbote in Niedersachsen 1972 – 1990“ vorgelegt. Zuvor hatte der niedersächsische Landtag festgestellt, dass die Umsetzung des sogenannten Radikalenerlasses „ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens darstellt und das Geschehene ausdrücklich bedauert wird“.  Den Betroffenen wurde „Respekt und Anerkennung“ ausgesprochen. Der Landtag stellt heraus, dass diese Menschen „durch Gesinnungsschnüffelei, Berufsverbote,  langwierige Gerichtsverfahren,  Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit vielfältiges Leid erfahren mussten“. Damit folgt er den Entscheidungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1987 und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von 1995, die die Praxis der Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte verurteilten. Frau Rübke bildete gleich nach Einsetzung durch die Landesregierung eine Arbeitsgruppe. In den folgenden Monaten stellte sie Kontakte mit zahlreichen Betroffenen her, führte mit ihnen Gespräche und wurde zu Veranstaltungen der Initiativen in verschiedenen Orten eingeladen. Sie setzte sich außerdem mit Institutionen in anderen  Bundesländern in Verbindung.  (…) Dies ist insgesamt ein wichtiges Ergebnis und richtungsweisend für andere Bundesländer und die Bundesregierung. Denn diese trägt die Verantwortung für zahlreiche Berufsverbote bei Post und Bahn. Dem Zeitrahmen und der eingeschränkten wissenschaftlichen Begleitung ist es geschuldet, dass wesentliche Aspekte nicht aufgearbeitet werden konnten“ – aus der Stellungnahme „Berufsverbote in Niedersachsen – kein abgeschlossenes Kapitel“ der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote, am 18. Februar 2018 bei scharf-links externer Link dokumentiert, worin im Folgenden noch konkret die Mängel und entsprechend fehlende Konsequenzen der Untersuchung festgehalten werden. Siehe dazu auch unseren bisher letzten Beitrag zu Berufsverboten in Niedersachsen:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128204
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