Beschäftigtendatenschutz in der digitalisierten Welt

2. ver.di-Digitalisierungskonferenz: Arbeit 4.0 am 10. - 11. Juni 2015Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung findet ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern der EU Anwendung. Sie schafft erstmals europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten auch für den Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Bereits heute erheben und verarbeiten Unternehmen in ihren täglichen Betriebsroutinen eine nie dagewesene Menge an Informationen digital. In Zukunft werden sowohl das Volumen der im Betriebsprozess erhobenen Daten neue Dimensionen erreichen als auch die Möglichkeiten, diese Informationen gezielt zu analysieren. Die Daten, die Unternehmen verwerten, beschränken sich nicht auf rein technische Betriebsdaten, sondern bestehen zu einem großen Teil aus personenbezogenen Daten, also Informationen, die sich auf einzelne Beschäftigte beziehen bzw. diesen zugeordnet werden können. Mithilfe dieser Informationen lassen sich technische und organisatorische Arbeitsprozesse optimieren und Betriebsabläufe effizienter gestalten. Gleichzeitig können die gewonnenen Daten aber auch genutzt werden, um die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmer_innen zu kontrollieren und/oder zu steuern. (…) Prof. Dr. Peter Wedde liefert in der vorliegenden Studie Antworten auf diese Fragen und zeigt, wie der Datenschutz am Arbeitsplatz weiterentwickelt werden sollte, um die Rechte der Beschäftigten zu stärken…“ Studie von Peter Wedde externer Link als WISO-Diskurs 09/ 2017 der Friedrich Ebert Stiftung

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120515
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