Wie das Bundesverwaltungsgericht die Informationsfreiheit aushebelt

Parteien und Wirtschaftsunternehmen dürfen Geheimakten aus dem Kanzleramt unter Verschluss halten
„Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind“ – urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein Demokratiegebot, ein Archivgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz – diese Rechte können aber laut richterlicher Erlaubnis ohne Risiko durch „Privatisierung“ umgangen werden können. Wohlgemerkt: „Privatisierung“ durch Beamte, Parteien und Wirtschaftsunternehmen. Alles legal, der Bürger muss das hinnehmen, die Richter haben daran nichts auszusetzen
…“ Artikel von Gaby Weber in telepolis vom 22.06.2013 externer Link

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