Stadt Mannheim verklagt Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland ‒ Gemeinfrei aber nicht gemeinsam?

Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage. Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen. Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit…Beitrag im gemeinsamen Namen von Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation auf dem Wikimedia-Blog vom 23. November 2015 externer Link. Dazu neu:

  • Reiss-Engelhorn-Museum scheitert mit Klage gegen Wikipedia Foto
    In dem Rechtsstreit um die Nutzung des Fotos eines Gemälde von Richard Wagner, scheiterte das Reiss-Engelhorn-Museum aus Mannheim in einem durch unsere Kanzlei geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg. (Az.:32 C 4607/15) Mitteilung der Kanzlei Hoesmann vom 26. November 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab und hat im Ergebnis eine Urheberrechtsverletzung verneint. Zur Begründung für das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89739
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