Leistungsschutzrecht: Wie geht’s jetzt weiter?

Seit dem 1. August 2013 gibt es das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Ziel der Neuerung war, die deutschen Zeitungsverlage vor Google zu schützen. Noch bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft trat, hat der Suchmaschinenanbieter allerdings bei den Verlagen angefragt, ob sie weiterhin im Google News-Angebot dargestellt werden möchten. Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben alle Verlag ihre Zustimmung erteilt. Das Resultat: Google setzt sein Geschäft trotz Leistungsschutzrecht nun unverändert fort. Das Unternehmen zahlt weder Lizenzgebühren, noch hat es etwas an seinen Angeboten geändert. War das Leistungsschutzrecht also nur ein „Schuss ins Knie”, wie viele vermuten? Eher nicht. Denn die Neuregelungen führt zu komplexen Änderungen im Zusammenspiel von Kartell- und Urheberrecht. Und die Verlage haben noch eine Trumpfkarte im Ärmel…“ Artikel von Simon Assion vom 7. August 2013 bei Telemedicus – Recht der Informationsgesellschaft externer Link

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