Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin wird auch aufgeführt wann die Gesetzesnovelle des Urhebergesetzes in Kraft tritt: am 1. August 2013. Bevor vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetze in Kraft treten, müssen sie vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend in ihrer endgültigen Form offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. In der Regel treten sie dann drei Monate später in Kraft. Der finale Schritt, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am Dienstag. Im abschließenden Artikel 2 des „Achten Gesetzes zur Änderung des Urhebergesetzes“ ist nun zu lesen: „Dieses Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft“. Was dies konkret bedeuten wird: Weiterhin unklar…“ Meldung bei Meedia externer Link

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