Informationsfreiheit statt Urheberrecht: Bundesgericht schreibt Freigabe von UFO-Gutachten vor

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (25. Juni 2015) entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Es hob damit zwei gegenteilige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf. Konkret wurde in einem Verfahren Zugang zu den wissenschaftlichen Ausarbeitungen begehrt, die der frühere Abgeordnete Karl-Theodor zu Guttenberg anfertigen ließ und später in seiner Dissertation verwendet hatte. In dem zweiten Verfahren ging es um ein Gutachten über die Erforschung von unidentifizierten Flugobjekten und außerirdischen Lebensformen, das ein CDU-Abgeordneter angefordert hatte…Beitrag von Tim Gerber bei heise online vom 25. Juni 2015 externer Link.  Aus dem Text:

  • … Die Bundestagsverwaltung hatte argumentiert, dass die Ausarbeitungen ihrer Wissenschaftlichen Dienste in Bezug zur Mandatsausübung des jeweiligen Abgeordneten stünden und deshalb nicht der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterlägen. Dessen ungeachtet stünde einer Herausgabe auch das Urheberrecht der jeweiligen Verfasser der Ausarbeitungen entgegen. Dem ist der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen heutigen Urteilen nicht gefolgt…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=82556
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