Bundesgerichtshof: Adblocker und Whitelisting bleiben legal

Die Axel Springer AG ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Browsererweiterung Adblock Plus verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Whitelisting genannte Geschäftsmodell der Firma EYEO nicht wettbewerbswidrig ist. (…) Das Programm blockiert das Ausspielen von Werbung und lässt nur Anzeigen von Firmen zu, die dafür Geld bezahlen. Diese Praxis nennt sich Whitelisting. Die Anzeigen müssen zudem Kriterien für „akzeptable Werbung“ entsprechen, die von EYEO festgelegt werden. (…) Wichtige grundsätzliche Fragen, wie etwa die nach der Verantwortung, die Verlage für Werbung auf ihren Webseiten tragen, spielten in den Verfahren keine Rolle. Weil die Medienhäuser kaum kontrollieren, was für Anzeigen auf ihren Seiten geschaltet werden, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen betrügerische Werbung geschaltet wird oder Schadsoftware mit den Anzeigen geladen wird. Ein paar grundsätzliche Erwägungen zum Einsatz von Adblockern hält der BGH aber doch fest. So etwa, dass Adblocker weder das Grundrecht auf Pressefreiheit bedrohen, noch die Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet verhindern. Gleichwohl sei es legitim, wenn Medienhäuser durch Adblocker-Detektoren Menschen ausschließen, die keine Werbung angezeigt bekommen wollen…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 19. April 2018 bei Netzpolitik externer Link, siehe dazu auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130936
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